60 kmh bei AM Schein?

2 Antworten

Ja, sagt sie. Du fährst somit ohne erforderliche Fahrerlaubnis. Das ist eine Straftat.

Es gibt jedoch Ausnahmen wie zB die "Simson" die mit 60 km/h in der DDR auf dem Markt kam und auch im Bestandsschutz noch 60 km/h fahren darf.

TeenSofter 
Fragesteller
 16.04.2022, 19:37

Vielen dank

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checkpointarea  16.04.2022, 21:26

Ausnahmen existieren auch bis Baujahr Ende 2001, und zwar 50 kmh mit 10 Prozent Toleranz. Mit der meist erheblichen Tachometervoreilung, die die meisten Kleinkrafträder haben, sind das bis zu Tacho 70, und zwar völlig legal. Dafür ein "nicht hilfreich" von mir - weil Du mangelhaft recherchiert, und somit unnötigerweise Panik geschürt hast.

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Familie2007  17.04.2022, 05:37
@checkpointarea

Es war nach 60 km/h gefragt und nicht nach den lten 45ern. Zudem ist eine Tachovoreilung keine gefahrene Geschwindigkeit, sondern eine falsch angezeigte Geschwindigkeit.

Es kommt jedoch nicht auf die Tachoanzeige am Zweirad an, sondern was am Rollenprüfstand für ein Wert ermittelt wird. Liegt dieser bei einem "alten" 45er (der muss ja schon 21 Jahre alt sein, wenn sie 50 km/h dürfen soll) über der Toleranz, gibt es eine Anzeige wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis. Ebenso bei der "neuen" 45er. Ausnahme ist hier die Simson mit 60 km/h bbH.

Ausnahmen existieren auch bis Baujahr Ende 2001, und zwar 50 kmh mit 10 Prozent Toleranz.

50km/h + 10% = 55 km/h

Und somit gibt es auch hier eine Anzeige, wenn der alte 45er 60 läuft.

Dafür ein "nicht hilfreich" von mir - weil Du mangelhaft recherchiert, und somit unnötigerweise Panik geschürt hast.

Nicht hilfreich ist wohl eher Dein Kommentar, das du hier eine weitere Ausnahme, welche absolut nichts Neues zum Thema beiträgt anführst und den Irrtum erweckst, eine alte 45er dürfte man wegen "falscher Tachoanzeige" mit 60 km/h fahren.

Nochmal deutlich:

45km/h sind erlaubt. Es gibt Zweiräder die aus Bestandsschutzgrüngen mit 50 km/h unterwegs sein dürfen. Diese dürfen (auch mitToleranz) NICHT 60 km/h fahren. Das dürfen nur die DDR Simsons (aus Bestandsschutz).

Hierbei ist die Tachoanteige völlig egal, es kommt auf die tatsächliche Geschwindigkeit an!

Bitte korrekt recherchieren und die Leute nicht in Sicherheit wägen wo keine existiert.

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checkpointarea  17.04.2022, 07:57
@Familie2007
Es war nach 60 km/h gefragt und nicht nach den lten 45ern.

Es wurde gefragt, ob 60 km/h, die mit Sicherheit nicht per GPS oder geeichtem Tachometer gemessen wurden, sondern abgelesen...

Ich habe den Besitzer gefragt wie schnell der geht und er meinte er läuft 60.

...legal mit dem AM-Schein fahrbar sind. Antwort: Ja, sind sie, wenn das Fahrzeug vor 2002 gebaut wurde, und nichts daran gemacht wurde. Dies wird hier explizit unter "AM Führerschein Ausnahmen" erwähnt:

Krafträder, zugelassen vor dem 01.12.2001, Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, Hubraum 50 ccm

https://www.fuehrerscheine.de/fuehrerschein/fuehrerscheinklassen/fuehrerscheinklasse-am/

Ich sammle Rollerzeitschriften, daher weiß ich mit Sicherheit, dass diese Fahrzeuge meist dermaßen große Tachometerabweichungen aufweisen, dass echte 55 km/h (50 km/h plus die damals noch erlaubten 10 % Toleranz, die laut Messung so gut wie alle Fahrzeuge ausloten) bis zu Tacho 70 bedeuten. Zu einer fundierten Antwort gehört auch, dass man diese Tatsache nicht unerwähnt lässt - anders sähe es aus, hätte er erwähnt, die Polizei hätte sein Fahrzeug auf einem Prüfstand mit echten 60 km/h gemessen.

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Familie2007  17.04.2022, 10:01
@checkpointarea

Wenn gefragt wird, ob einen Roller der 60 km/h läuft fahren darf, dann antworte ich auch korrekt darauf. Wo er nun diese Erkenntnisse her hat, und ob diese auch korrekt sind, was die reale Geschwindigkeit betrifft, ist völlig irrelevant.

Zudem ist es absolute Mutmaßung, dass der Roller um den es nun geht soviel mehr anzeigt, dass er noch innerhalb der Toleranz ist und somit mit AM gefahren werden darf. Du kennst weder Rollermarke noch Modell und wenn du ehrlich bist sind es nur blanke Vermutungen deinerseits, welche du auf Erfahrungen (?) und Rollerzeitschriften stützt.

Ich selbst sammele keine Rollerzeitschriften. Ich fahre nicht einmal Roller.

Ich sammele nur Mofas, Roller, etc. ,die zu schnell oder ohne Versicherung unterwegs waren - beruflich versteht sich.

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Foxyy529  30.04.2023, 00:31

Was ist die genaue Strafe dafür wegen probezeit gibt es ja beim ersterwerb des am führerscheins nicht?

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