Roller iszlt schneller als 45 was passiert?

2 Antworten

Baujahr 2000, d.h. 50 km/h zulässig gemäß §76 FeV.

Laut OLG Karlsruhe sind 20% Überschreitung bei unverändertem Fahrzeug zulässig.

Der Tacho geht ohnehin vor, tatsächlich fährt das Ding max 55 km/h, somit kein Problem.

Dann steht auch 50kmh in der Erlaubnis. Plus Tacho Toleranz stimmts ..