Waffenbesitzkarte für Kleinkaliber?

4 Antworten

Bei Vorstrafe wegen BtMG kannst Du die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, und damit die Erteilung der erforderlichen WBK, i. d. R. vergessen. Im Keller schießen ist zudem absolut unzulässig, geschossen werden darf grundsätzlich nur auf einem entsprechend zugelassenen Schießstand.

Woher ich das weiß:Hobby

Auf Privatgrund gar nicht, nur im Schützenverein.

Aufwand bis du ein Eigenes hast:

1 Jahr, insgesamt etwa 40-50 Stunden Aufwand und etwa 1000€.

( Vereinsbeitritt und 12x schiessen ,/1x im Monat, Sachkundelehrgang mit Prüfung, Safe)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du musst zunächst in einem Schützenverein Mitglied werden welches auch Kleinkalibergewehr schießt.

Dann musst du regelmäßig zum Training ( mit einer Vereinswaffe)Ich glaube du musst ca 30 x Jahr anwesend sein.

Wenn du also aktiv bist, muss der Verein eine Bedürftigkeitsbescheinigung ausstellen und du musst einen Waffensachkundelehrgang absolvieren.

Mit diesen Voraussetzungen musst du zu deiner zuständigen Waffenstelle der Stadt, Landkreis oder ggf Polizeibehörde.

Die überprüfen deine Eignung und Zuverlässigkeit sehr genau.

Vorstrafen darf man normalerweise nicht haben.

Wenn alle Überprüfungen positiv auf sind bekommst die Waffenbesitzkarte womit du dir eine Waffe kaufen kannst.

Ein Top Sportwaffe Kleinkaliebergewehr kostet locker 2000-5000 €.

Dazu kommen Mitgliieds und Aufnahmegebühr im Verein.

Munition ist nicht teuer.

Erwartet wird regelmäßiges Training also aktives ausüben des Schießsportes.

Ansonsten können Waffen von der Behörde eingezogen werden.

Schießen im Keller geht gar nicht.

Nur auf dem Schießstand.

Du brauchst auch einen Waffenschrank.

Automatisch wirst du regelmäßig von der Behörde überprüft. Bei Straftaten wie z.B Führerscheinentzug wegen Alkohol, ist die Waffe auch weg.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Leestigter  12.10.2019, 23:52

30x ist etwas heftig, 12(regelmässig) oder 18 ( unregelmässig) reichen aus.

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LugerP38  13.10.2019, 12:20
@Leestigter

Ich habe mal auf die schnelle nachgeschschaut.

In einem Artikel von 2016 wird von 18x jährlich oder 12x geschrieben.

Nach 3 Jahren erfolgt durch die Behörde eine erneute Überprüfung über die Bedürftigkeit etc mit Bestätigung des Vereins ob du AKTIV am Schießsport teilnimmst.

Einige Behörden legen Wert darauf, das an Wettkäpfen Meisterschaften etc teilgenommen wird.

Das weiß ich von meiner Behörde.

Die ersten 3 Jahre scheinen wichtig zu sein, aktiv im Verein mitzuschießen und die die 18/12x Regelung unbedingt einzuhalten.

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Leestigter  13.10.2019, 15:39
@LugerP38

Viel Unsinn!

Zeig mir die Stelle im WaffG oder einer anderen staatlichen Vorschrift ( WaffVwV, ect..)

Gilt auch für die Bedürfnisüberprufung!

Blödsinn, das mit den Meisterschaften, wer erfindet denn sowas?

Zeig den Gesetzestext, keine privat zusammengeschmierte Seiten!

Und die könnern dich jedes Jahr! überprüfen, ob du noch ein Bedürfnis hast, nicht nur die ersten drei Jahre! Du musst immer!! "regelmässig" schiessen! (Was bei jemanden, der viel auf Montage ist bedeutet, dass er mehrere Monate im Jahr gar nicht schiesst und dann wieder mehrere male im Monat!)

Aber jetzt zeig erst mal den Blödsinn mit den "Meisterschaften" und dass dein Verein etwas "bestätigen" müsste ( der muss deinen Austritt melden, sonst nichts!) und komm ja nicht damit daher, dass du da was "verwechselt" hast und es um das Bedurfnis für eine dritte Kurzwaffe und dessen Vorgaben dafür ging!

Ziermlich weit aus dem Fenster gelehnt, dann mal her mit deinen "Recherchen"!

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LugerP38  13.10.2019, 22:37
@Leestigter

Ich wohne in einem Landkreis in Niedersachsen.

Die Verwaltung erlaubt sich eine Verwaltung für den Landkreis, sowie eine Verwaltung für die Stadt.

Mit getrennten Waffengenehmigungsstellen.

Die Stadt verlangt von unserem Verein die Zahlen über die Anwesenheit sowie die Angabe ob der Sportschütze an Meisterschaften etc teilnimmt.Außerdem werden bei vielen Sportkameraden zu Hause die Kontrollen durchgeführt.

Der Landkreis verlangt lediglich Angaben über die Anwesenheit. Mit ist noch kein Fall von Kontrolle zu Hause bekannt.

Das bei zwei zuständigen Behörden innerhalb eines Landkreises so unterschiedlich.

Ich sauge mir das nicht aus den Fingern.

Ob die Maßnahmen dieser Stadt bundesweit ähnlich sind, weiß ich nicht.

Vielleicht liegt es auch an einem übereifrigen Sachbearbeiter.

Im Verein wird jedoch Panik verbreitet über Anwesenheit, Meisterschaften, Schießbuchführung etc.

Es erscheinen auf dem Stand plötzlich Motglieder die ich Jahre nicht mehr gesehen habe.

Und vor allen Dingen, dieses wird uns als neue gesetzliche Auflagen verkauft.

Viele Dinge sind aber auch im WaffG nicht eindeutig geregelt.

z.B. die Frage über die Schlüsselaufbewahrung von Tresoren.

Im WaffG habe ich etwas anderes gelesen als der Verein uns vor kurzem auf Grund dieser Diskussion mitgeteilt hat. Angeblich von "höchster Stelle".

So wohl auch die die Auslegung der Frage um die es hier geht.

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Leestigter  13.10.2019, 23:10
@LugerP38

Dann wäre es mal an der Zeit nachzufragen, ob hier nicht Willkür herrscht und man dagegen mal Rechtsmittel einlegen sollte! ( das bei dem Verein unterliegt dem Datenschutz, der WBK Inhaber hat den Nachweis des Bedürfnisses zu führen, nicht der Verein! - ich schiesse auf drei verschiedenen Plätzen und bringe meine 12x nicht in meinem Verein zusammen, wie passt das zusammen?)

Das WaffG ist bundesweit gültig!

Und was da drin steht gilt! Wenn etwas unklar ist, dann nimmt man halt die WaffVwV und liest da nach, was gemeint ist! Uns legt sie dem Sachbearbeiter auf den Tisch und verlangt einen rechtsbehelffähigen Bescheid über diese Gängerleri um dann Einspruch dagegen erheben zu können und vors Verwaltungsgericht zu ziehen!

Regelmässig:

14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass

–der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);

Bedürfnis überprüfen:

Die Pflicht des Sportschützen, sein Bedürfnis glaubhaft zu machen, beschränkt sich in der Regel auf die Vorlage der Bescheinigung. Die Waffenbehörde muss die vorgelegten Bescheinigungen lediglich auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen

14.2.3 Wettkämpfe ( dritte Kurzwaffe, also über das Grundkontingent) - Vereinsmeisterschaft reicht, da schiesst doch eh jeder mit!:

. § 14 Absatz 3 lässt eine Überschreitung des Grundkontingents nur zu, wenn der Schütze seine regelmäßige Wettkampfteilnahme (zumindest auf der untersten Vereinsebene, die auch für einfache Sportschützen zugänglich ist, um sich sportlich mit anderen zu messen) nachweist.

Wettkampfebene: Schießsportwettkämpfe im Sinne des § 14 Absatz 3 sind alle nach den jeweiligen Verbandsregeln ausgeschriebenen schießsportlichen Veranstaltungen mindestens auf Vereinsebene, die einem Leistungsvergleich dienen. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Veranstaltung auf überörtlicher oder gar landesweiter Ebene stattfindet. 

Und das mit den " 3 Jahren":

Mit der Regelung des § 4 Absatz 4 Satz 3 wird der Behörde das Ermessen eingeräumt, auch nach der bisher einmaligen Regelüberprüfung nach drei Jahren, das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen, d. h. wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Waffenbesitzer kein Bedürfnis mehr hat. Mit § 4 Absatz 4 Satz 3 wird keine Regelüberprüfung alle drei Jahre eingeführt. Hiermit soll die Grundlage geschaffen werden, Fällen nachgehen zu können, in denen der Waffenerlaubnisinhaber offensichtlich kein Bedürfnis mehr hat. Der Prüfungszeitraum umfasst in der Regel die letzten zwölf Monate.

Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z.B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist.

Euer Verein lässt sich übelst gängeln, so siehts asus!

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Leestigter  13.10.2019, 23:33
@Leestigter

Schlüsselaufbewahrung?

Selbe Klasse wie der Tresor selbst, dann ist man auf der sicheren Seite und es gibt keine Diskussionen..

Als normalerweise einen B- Schrank, wie halt bis zum Juli 2017 ausreichend, bei den neueren dann eben einen kleinen 0er oder 1 er..

B kostet nicht die Welt - 190€ und gut..

https://www.ebay.de/itm/Format-Mobeltresor-M410-Stufe-B-nach-VDMA-mit-elektr-Zahlenschloss/361469024831?

Und ein 0er für 100€ mehr..

https://www.ebay.de/itm/Kurzwaffenschrank-KWT-Kompakt-EN-1143-1-Grad-1-Kurzwaffentresor-Tresor/163503810570?

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LugerP38  14.10.2019, 10:13
@Leestigter

Danke für die ausführlichen Erklärungen.

Ich denke auch das in meinem Verein etwas überzogen wird.

Und wahrscheinlich auch von der Waffenstelle dieser Stadt.

Was die Schlüssel betrifft, wurde uns mitgeteilt, daß nach Aussagen des Schützenbundes ein sicheres Versteck im Haus genügt.

Das passt mit dem WaffG überhaupt nicht überein.

Ich hatte mir extra für die Schlüssel einen weiteren B- Schrank gekauft mit elektronischer Tastagur und außen angebrachten Batterien.

Nochmals danke!

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Leestigter  14.10.2019, 19:04
@LugerP38

Dein Variante ist nicht schlecht!

Ich hab einen extra kleinen B mit einem mechanischen (S&G) Codeschloss, also "Retro"

https://images-na.ssl-images-amazon.com/images/I/41drXc2IPCL._AC_.jpg

4 Umdrehungen links auf erste Zahl, 3 Umdrehungen rechts auf zweite Zahl, 2 Umdrehungen links auf die dritte und dann nach rechts über die Null zieht die Bolzen zurück... Da wird schon das Schlüssel holen zum Erlebnis...

Bei uns hier in Bayern wird das vom Bayrischen Landeskriminalamt so vorgeschlagen: Seite 39..

https://www.vdw-duesseldorf.de/images/Aufbewahrung_-_LKA_Bayern_-.pdf

Das dürfte ausreichen...

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