Blickwechsel 03. Februar 2023
Deine Fragen an einen jungen Jäger
Alles zum Blickwechsel

Was sagst du zur geplantenVerschärfung des WffG?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich bin ja einmal gespannt, wie die Ausführungsbestimmungen dazu aussehen, nicht zuletzt, weil ich mehrere 10.000€ in meine Waffen investiert habe.

Ich bin seit 40 Jahren im Besitz privater Waffen und war damit immer auf der rechtlichen Seite. Wenn, wem sollte ich die fraglichen Waffen verkaufen, wenn sie keiner mehr haben darf? Wer, wenn enteignet wird, ersetzt mir den Wert?

JS728  12.02.2023, 19:21

Genau das ist der punkt, und wer weiß wo die waffen alle landen, wenn die aufgrund eines zu gesättigten marktes zu tausenden bei unseren kompetenten behörnten landen, und es geht eine einzige futsch, ist die tolle statiskik hin.

Oder sollen die alle an die ukraine gespendet werden?

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Pensioner61  06.06.2023, 08:52
@JS728
Oder sollen die alle an die ukraine gespendet werden?

Genau - so sollte es geschehen!

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ISDAggressor  12.07.2023, 16:59

Dazu kommt noch der emotionale Wert, ein gutes Beispiel wäre in meinem Fall eine russische Querflinte(T03-66 made in USSR) mit außenliegenen Hähnen. Rein finanziell ist die höchstens 400 bis 500 Euro wert, für mich persönlich jedoch unbezahlbar, finde diese Flinte sehr schön und kein Betrag wäre genug um sie zu ersetzen

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Von Experten ChristianMay270 und sciencelucy bestätigt

Ich bin fest der Meinung, dass man, bevor man das Gesetz weiterhin verschärft, bestehendes Recht erst besser durchführen sollte.
Zum Beispiel durch mehr Kontrollen. Jäger stecken viel Zeit und Geld in ihre Ausbildung, sie sind zuverlässige und geschulte Leute vor allem im Umgang mit Waffen.
Leute, die weiterhin Waffen brauchen, um Straftaten durchzuführen, werden nicht einen Jagdschein dafür machen müssen/ wollen. Allerdings muss ich auch sagen, dass ich gegen ein Verbot von sog. Anscheinswaffen nichts hätte. Anscheinswaffen wären zum Beispiel halbautomatische Waffen, die aussehen wie Militärwaffen (Sturmgewehre) zum Beispiel die „CR223“. Diese Waffen haben nichts mit Jagd und der ursprünglichen Tradition zutuen.

windydogs  03.02.2023, 15:48
 Allerdings muss ich auch sagen, dass ich gegen ein Verbot von sog. Anscheinswaffen nichts hätte. Anscheinswaffen wären zum Beispiel halbautomatische Waffen, die aussehen wie Militärwaffen (Sturmgewehre) zum Beispiel die „CR223“. Diese Waffen haben nichts mit Jagd und der ursprünglichen Tradition zutuen.

Worin liegt der konkrete Nutzen für die öffentliche Sicherheit bei einem Verbot solcher Waffen...?

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MartinderRitter  04.02.2023, 17:42
@windydogs

Normale Jagdwaffen: Repetierer mit 3 Schuss Magazin, geeignet für gezielte Schüsse auf teils große Distanzen, Schrotflinten mit einer effektiven Rechweite von so 30 Metern. Über jagdliche Halbautomaten lässt sich streiten.

Militärwaffen: Mit dem Jagdschein erhältlich, z.b. in Kaliber 45 oder 9mm eine Magazinkapazität von 20 Schuss erlaubt, größere lassen sich mit Leichtigkeit auftreiben. Außerdem z.b. durch Bump-Stocks einfach zu vollautomatischen Waffen umfunktionierbar, wobei sich über deren Effektivität streiten lässt. Beim Design solcher Waffen liegt meist das schnelle zielen und schießen im Vordergrund, es handelt sich also um eine Angriffswaffe die zum "herumballern" gut ist, nicht aber zur Waldgerechten Jagd.

Verbrechen werden zwar selten mit regestrierten Waffen begangen, aber wenn es dazu kommt ist eine normale Jagdwaffe um einiges "harmloser".

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PaulSam2612  04.02.2023, 18:13
@MartinderRitter

 Kaliber 45 oder 9mm 

  • Das sind Pistolen Kaliber

Magazinkapazität von 20 Schuss erlaubt, größere lassen sich mit Leichtigkeit auftreiben.

  • Nein. Genau weiß ich es nicht, so wie ich in Erinnerung habe, 3 Schuss insg.

Bump-Stocks einfach zu vollautomatischen Waffen umfunktionierbar,

  • Ist verboten.

handelt sich also um eine Angriffswaffe die zum "herumballern" gut ist, nicht aber zur Waldgerechten Jagd.

  • Stimme ich vollkommen zu!! Nichts mit Jagd zutuen. Für Schießsport okay.

Stimme dir im übrigen zu, nur ein paar Fakten musste ich korrigieren.

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MartinderRitter  04.02.2023, 18:28
@PaulSam2612

Für Pistolen Kaliber sind Magazinkapazität 20, für Gewehre 10, Anzahl die geladen werden darf ist ne andere Geschichte. (glaube das waren 2 im Magazin bei Gewehrkalibern, da hast du Recht). Habe mit Absicht Pistolenkaliber genannt da es diverse Maschinenpistolen gibt die eben diese Kaliber nutzen. (Hätte natürlich auch Gewehr-Kaliber als Beispiel nehmen können, 20 klingt aber eindrucksvoller als 10...Bump Stocks sind (waren?) meines Wissens nach legal zu erwerben, solange man sie nicht eingebaut hat, ob und wann sich das geändert hat kann ich nichts sagen, ich find auch nichts im Internet dazu, kann also sein das die Aussage nicht (mehr) stimmt.

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VanLorry  08.02.2023, 13:11
@MartinderRitter
Verbrechen werden zwar selten mit regestrierten Waffen begangen, aber wenn es dazu kommt ist eine normale Jagdwaffe um einiges "harmloser".

Das hat aber alles nichts mit "Anscheinswaffen" zu tun. Es geht dabei rein nur um die Optik - wenn es Ähnlich einer "Kriegswaffe" _aussieht_, ist es eine Anscheinswaffe. Das sagt noch gar nichts über Magazinkapazität, Einzelschuß oder halbautomatisch, usw. aus. Ein und dasselbe Gewehr kann mittels optischer veränderungen zur Anscheinswaffe umgebaut werden - oder umgekehrt. An der "Gefährlichkeit" ändert sich dadurch gar nichts.

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VanLorry  08.02.2023, 13:21
@MartinderRitter

Ja, aber ich wollte deutlich machen, dass es nur um das Aussehen der Waffe geht. Du kannst dein CR223 so umbauen, das es nicht mehr unter den geplanten Anscheinswaffenparagraphen fällt. Es ist noch dieselbe Waffe - schießt genauso wie vorher. Aber ist jetzt "Sicherer", weil sie nicht mehr so militärisch aussieht? Wo ist da die Logik, bzw. das Argument, dass dies eine sinnvolle Ergänzung im WaffG wäre?

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MartinderRitter  08.02.2023, 13:32
@VanLorry

Ich meinte dass jagdliche Waffen wie Repetierer für Verbrechen deutlich ungeschickter sind als (militärische) Halbautomaten. Über Anscheinswaffen hab ich nichts geschrieben.

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VanLorry  08.02.2023, 13:41
@MartinderRitter

Ok, war vielleicht schlecht Zitiert von mir, aber PaulSam2612 schrieb, er hätte nichts gegen das Verbot von Anscheinswaffen. Darauf hat windydogs nachgefragt, wo bei so einem Verbot der Sicherheitsgewinn wäre. Du hast dann auf windydogs mit der Unterscheidung zwischen "klassischen" (Jagd-)Waffen und halbautomatischem "militärähnlichen" Waffen geantwortet.

Der rote Faden war das Stichwort "Anscheinswaffe", aber damit hatten deine Ausführungen nicht viel zu tun, bzw. haben (mich) auf die Falsche Fährte geschickt, dass du da etwas in einen Topf geworfen hast, was nicht zusammen gehört.

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ISDAggressor  12.07.2023, 17:21
@windydogs

Verwechslungsgefahr durch die Polizei vielleicht? Was anderes fällt mir nicht ein

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windydogs  12.07.2023, 20:19
@ISDAggressor

Dafür müsste es aber überhaupt erst einmal Situationen geben, in denen so eine Verwechslung vorkommen könnte, bzw. wo sie eine Rolle spielt.

Das kann nur in einer polizeilichen Einsatzsituation erfolgen, die bekanntermaßen im Zusammenhang mit Legalwaffenbesitzern extremst selten sind. Und in den 25 Jahren wo ich mich mit intensiv mit legalem Waffenbesitz beschäftige kann ich mich nicht an einen einzigen Vorfall erinnern, wo überhaupt eine legale halbautomatische Langwaffe in einer spektakulären Einsatzsituation Tatwerkzeug gewesen wäre.

Abgesehen davon verändert es die Einsatzsituation nicht, ob ein Täter nun eine halb- oder eine vollautomatische Waffe führt. Die Polizei verhält sich dann nicht anders.

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ISDAggressor  12.07.2023, 22:36
@windydogs

Ich meinte Verwechslungsgefahr durch z. B Jugendliche oder Personen ohne Wbk, anscheinwaffen wie z. B realistisch aussehende softguns können von jedem erworben werden, auch Personen die dann vielleicht dumme Sachen damit machen und so meinte ich dass dabei Situationen entstehen könnten

legale Waffenbesitzer gehen verantwortungsvoll mit Waffen um(scharfe und Anscheinwaffen), ich glaube da gibt es keine Gründe zur Zweifel, ich meinte ausschließlich Personen die keine scharfen Waffen haben dürfen und irgendwas haben wollen das dem am nächsten kommt.

Habe selbst die Wbk und würde mich als verlässlich bezeichnen, als Jugendlicher war ich das definitiv noch nicht

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Iohanes  05.02.2023, 20:15

Deutschland hat eines der strengsten Waffengesetze weltweit!

Wenn man schaut was durch registrierte Waffen passiert ist das sehr wenig! Auch als Mordinstrument ist eine registrierte Waffe ein seltenes Ereignis. Da kommt eher ein normales Küchenmesser ganz anders daher!

Die Kriminalität wird fast ausschließlich mit illegalen Waffen ausgeführt! Mehr als illegal geht nicht, daran ändert auch ein noch schärferes Waffengesetz garnichts! Und man nenne da mal Geschehnisse mit Pfeil und Bogen, Armbrust oder Vorderlader!

Das sind keine Spielzeuge, aber das sind Küchenmesser, Äxte, Macheten, Heugabeln und Hämmer auch nicht!

Hier tobt der reine Drangsalismus!

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xdanix77  08.02.2023, 12:57
Allerdings muss ich auch sagen, dass ich gegen ein Verbot von sog. Anscheinswaffen nichts hätte. Anscheinswaffen wären zum Beispiel halbautomatische Waffen, die aussehen wie Militärwaffen

Das betrifft dann halt nebenbei noch sämtliche Airsoftmodelle und einen Teil der Paintballmarkierer.

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JS728  12.02.2023, 18:54

Ob die selbstladebüchse jetzt ein wenig traditioneller aussieht, also mit hölzernem vollschaft usw, oder etwas militärischer mit komplexerem design in schwarz und ein paar 22mm schienen am vorderschaft. Ist doch an sich egal, macht sie ja nicht gefährlicher.

Außerdem würde das bedeuten, dass einfache schäfte, die waffen die sowohl als auch erhältlich sind, (z.b. die mini-14,), gefährlicher aussehen lassen, auch verboten werden müssten. Wie stellst du dir das denn bitte vor?

Vor allen dingen würde so ein verbot doch eine sache bedeuten: kosten für alle die auf waffen aus der AR Serie usw. gesetzt haben, und eine verlagerung des marktes hin zu weniger gefährlich aussehenden waffen, die aber praktisch genauso gefährlich sind.

Und denk dran, herr breivik hatte eine mini 14 mit vollschaft! Nix super gefährlich aussehende AR und so. Müsste dann nich eigentlich dieser typ verboten werden, so von wegen nachahmern und so?

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Ich sehe es differenziert.

Bestehendes Recht sollte auf jeden Fall hinreichend nachgehalten und umgesetzt werden, das ist sehr wahrscheinlich nicht der Fall. Dennoch sehe ich es heute (vor 20 Jahren durchaus noch nicht), dass Waffen tendenziell auch zur Befriedigung von "Machtbedürfnissen" (phil.) dienen. Das Gewaltmonopol ist und sollte in einem demokratischen Staat bleiben, aber auch dort darf man GERN me. regelmäßig Psyche, Intention & Gesinnung von Exekutivbeamten prüfen.

Wenn man nun mitbekommt, dass Polizisten & Soldaten schön fleissig in radikalen Gruppen Material sammeln für den geplanten "großen patriotischen Akt", dann ist bei diesen Leuten etwas fehlgeschaltet. Hier ist der Staat in der Pflicht, gültig für alle. Ähnlich sehe ich es im WaffG.

Aus meiner Sicht gilt für Waffen in einer Gesellschaft, so wenig wie möglich - sp viel wie nötig.

Gerade jedoch auch unter den Jägerschaften & Co. ist aber auch reichlich unionsschwangere Lobbyarbeit im Spiel die nahe zu entsprechenden Konzernen stehen. Ich halte die Argumentationen der "Regulierung der Natur" für eher zweifelhaft und für ein Schlupfloch für erlauchte Kreise. Es gibt einfach nichts schlimmeres als das menschliche Ego.. & vermisse gerade in den heutigen Tagen Menschen die Bock haben, einfach wieder etwas zu schaffen, zunehmend gehts um Bedürfnisse bestimmter Interessengruppen.

Legale Waffen haben im übrigen zu keiner Zeit ein wirksames Kontergewicht zu illegalen gestellt. Politische & geopolitische Konstellationen tun es jedoch, denke ich an den Zusammenbruch des Ostblocks, oder Jugoslawien & die nachfolgenden Wellen von billigen Waffenbeständen. Ich würde aus heutiger Sicht zB Waffenrechtskonzepte mit regelmäßigen verpflichtenden Psychoanalysen sofort begrüssen, für Beamte im übrigen wie für Zivilisten, für Trägerschaft wie für Besitz. Ich bin sicher, da würde ganz schnell ausgesiebt werden.

Ähnliches begrüsse ich zB durchaus für PkW Besitzer. Na zum Glück bin ich kein Politiker. Was genau soll denn bitte mit "Sicherheit" gemeint sein im Zusammenhang mit zivilen Schusswaffenbesitz?! Halte ich für ganz dünnes Eis.

Bleibt gesund

Ich lebe in Österreich und finde das Waffengesetz hier im großen und ganzen gut.

Besitze 2 wbk Pflichtige Waffen: Glock 17 Gen 5 Kaliber 9x19 Parabellum und eine Halbautomatische Schrotflinte Kaliber 12/76 Magnum.

Zusätzlich besitze ich noch 2 Doppelflinten im Kaliber 12/70 und ein Uberti 1866 Lever Action Gewehr in 38 Special. In Österreich sind diese 3 Gewehre frei ab 18 (Kat C), man benötigt im Gegensatz zu Kurzwaffen und Halbautomaten keine Waffenbesitzkarte.

Gründe für Verschärfungen sehe ich keine, legale Waffenbesitzer sind in der Regel sehr verlässliche Leute, Probleme machen zu 99% kriminelle mit illegalen Waffen und gegen illegale Waffen helfen Verschärfungen des Waffenrechts nicht.

Ich persönlich besitze Waffen weil es ein Hobby ist und sie mir Freude bereiten, für mich sind das schöne Sammlerstücke und am Wochenende gehe ich ab und zu in den schießverein gemeinsam mit meiner Freundin, wir verwenden hauptsächlich das 38er Lever Action Gewehr und die Glock

Ich finde es total behämmert. Die Gründe, welche dagegen sprechen, wurden schon genannt.

Im allerschlimmsten Fall könnte diese Verschärfung sogar schon fast das Aus von Schützenvereinen sein. Unser örtlicher Schützenverein hat auch schon lange eine Petition dagegen am laufen.

Habe selbst Interesse am Schießsport und würde auch gerne in einen Verein gehen. Da warte ich jetzt aber erst noch die Entscheidungen ab.