Darf man ein Schwert am Fenster liegen haben?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Klare Antwort:

Das ist eine erlaubnisfreie Waffe - also ab 18 von Jedermann zu kaufen und zu besitzen.

WaffG 36 in Verbindung mit AWaffV verlangt seit 06.07.2017:

https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

(2) Wer Waffen... besitzt, hat diese .....unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

1.mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen ...deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

 So und nicht anders ist das jetzt. Also von wegen rumliegen lassen...

Sobald du die "tatsächliche Gewalt" darüber nicht mehr hast, folgst du besser den gesetzlichen Vorgaben. Früher hies das mal nur "vor dem Zugriff von Minderjährigen schützen," jettnisrt das straffer!

Woher ich das weiß:Hobby
Soweit ich weiß, darf es aber einsatzbereit z. B. Zuhause an der Wand hängen.

Dann weißt du es eben nicht. Seit Mitte 2017 ist es so, dass auch freie Waffen vor dem Zugriff durch Unberechtigte geschützt und entsprechend gelagert werden müssen. Die Lagerung sollte mindestens in einem abschließbaren Holzschrank oder einem abschließbaren Raum - etwa der Besenkammer - erfolgen. Auch eine abschließbare Wandvorrichtung - etwa für Degen oder Schwert - ist geeignet.

Der Rest deiner Fallspiele dürften sich damit erledigt haben.

Darf man damit auf dem eigenen Grundstück, 10cm vom Gartenzaun entfernt, an dem Passanten vorbeilaufen, den Rasen schneiden?

Mit einem Katana? Dir würde ich ohne weiteres eine schwere Reifeverzögerung attestieren, und ein Waffenbesitzverbot einleiten.

Gut das du keinen sockenschuss hast...

ein Scharf geschliffenes ‚samuraischwert‘ das seinen Vorteil im geringen Gewicht und der daraus resultierenden beweglichkeit hat, willst du in einem geschlossenen Raum als WAFFE benutzen?

wohnst du in einer Sporthalle mit mind. 3,5 m Hohen decken?

wenn du mit angenommener 1,75 Körpergröße damit ausholst, ist deine Hand schon ca 10-15 cm über deinem Kopf, plus klingenlänge 75 cm, d.h. du brauchst MINDESTENS 3 m Hohe decken ... und ‚lampen‘... einbaustrahler gingen gerade noch...

ach ja... BREIT sollte das Zimmer auch sein, wenn du in der Mitte stehst, Armlänge plus Klinge x 2 ist der Radius ... und dann stößt du NICHT an die wand... solltest aber auch GENAU in der Mitte stehen

aber pass mit dem Fenster auf, nicht das das jemand sieht dem es gefällt... der bricht dann bei dir ein und klaut es dir wenn du nicht da bist ... mitnehmen darfst du es ja nur im verschlossenen Behältnis


SaraSusanne1980 
Fragesteller
 02.09.2019, 08:58
willst du in einem geschlossenen Raum als WAFFE benutzen?

Nein, ich hatte gefragt, ob man es in der Wohnung ans Fenster hinlegen darf und ob man es draußen, im Freien, im Garten, zum Gras schneiden benutzen dürfte, wenn es in der Nähe eines Fußgängerweges wäre.

Mit dem klauen macht sich der Dieb strafbar, ja, aber die Frage war doch, ob sich der Besitzer des Schwertes strafbar macht.

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Vampire321  02.09.2019, 10:52
@SaraSusanne1980

Ok, ich revidiere meine Annahme, das du KEINEN sockenschuss hast... du hast def. nicht alle ‚Latten am Zaun‘...

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SaraSusanne1980 
Fragesteller
 02.09.2019, 11:05
@Vampire321

Achso, du schlägst also vor, dass ich das Schwert im Raum benutzen soll?

Wozu soll das gut sein? Fliegen jagen? Möbel aus Spaß zerhacken? Du hast ja echt seltsame Phantasien...

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Vampire321  02.09.2019, 12:33
@SaraSusanne1980

Sorry, du bist mittlerweile auf ein Level abgedriftet, das ich nichtmal mehr als ‚niveau‘ bezeichnen möchte... und da bin ich raus...

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SaraSusanne1980 
Fragesteller
 02.09.2019, 19:34
@Vampire321

Ja, bitte lass die Kommentare hier bleiben, wenn du nichts sinnvolles beitragen kannst. Du sagst hier, ich solle mit dem Schwert Möbel kaputtschlagen. Das ist absurd, kein Stück hilfreich und hat mit der Frage nichts mehr zutun. Wenn du rumtrollen willst, mach das unter Youtube-Videos.

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Vampire321  02.09.2019, 21:59
@SaraSusanne1980

Ich glaub du halluzinierst... das habe ich mit keiner Silbe gesagt!

ich wollte dich nur drauf aufmerksam machen, das ein einsatzbereites Schwert innerhalb eines Wohnraumes die denkbar unpraktischste Waffe ist, da du dich damit gar nicht bewegen kannst... schlimm genug, das du das scheinbar nichtmal verstehst...

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Vampire321  03.09.2019, 08:04
@SaraSusanne1980

Sorry, aber soviel idiotie, gepaart mit Unterstellungen kann ich nicht unkommentiert stehen lassen... nachher glaubst du noch du hättest RECHT?!

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Gungnir18  02.09.2019, 09:13
Gut das du keinen sockenschuss hast...

Wie ..... NICHT ????

Mir erscheint es aber so . . .

Ich habe auch eine Selbstverteidigungawaffe im Fenster, eine scharf geschliffene Hellebarde ! Und wenn ich Küraß und Helm anlege, dann wehe dem Einbrecher :-)))))))

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SaraSusanne1980 
Fragesteller
 02.09.2019, 11:08
@Gungnir18

In meiner Gegend gibt es leider keine Einbrecher mehr, wurden schon alle mit dem Schwert geschlachtet #Kappa

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Auch Blankwaffen müssen gegen unbefugten Zugriff sicher gelagert werden. Es gibt keine expliziten Anforderungen, aber „sicher“ bedeutet abschließbar. Z.B. Sollte einen Wandhalterung ein Schloss haben. Oder ein abschließbarer Holzschrank.

Ob Passanten das Schwert durchs Fenster sehen, ist egal.

Rasenschneiden oder sonstwas darfst Du auf Deinem Grundstück machen.


SaraSusanne1980 
Fragesteller
 02.09.2019, 08:19

Danke, das ist schon hilfreich. Angenommen, die Waffe liegt in der Wohnung rum und ich bin die einzige, die Zugang zur Wohnung hat (Fenster immer zu, für Tür habe nur ich den Schlüssel): Gilt das dann als "sicher gegen unbefugten Zugriff"?
Die Frage deshalb, weil einen Holzschrank aufzubrechen meistens nicht schwieriger sein dürfte, als eine Wohnungstüre aufzubrechen :)

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Leestigter  02.09.2019, 08:33

Wandhalterung reicht seit gut 2 Jahren nicht mehr...

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Leestigter  02.09.2019, 08:43
@segler1968

Lies meinen eigenen Beitrag mit gesetzlicher Quelle, seit 06.07.2017 geltender Fassung und fall von deinem Glauben ab!

Da gibts nichts zu diskutieren oder auszulegen, ist nicht mehr!

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Leestigter  02.09.2019, 09:00
@Leestigter

Halt - ums richtig zu schreiben: Gilt nicht für DEKOwaffen, denn diese sind "Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen"

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Schwert = Waffe = Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis. Die Wohnung ist kein abschließbares Behältnis
Ein Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das – im Gegensatz zum umschlossenen Raum – nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden.