Rauchverbot in der Wohnung zulässig, wenn weder ein Balkon noch Terrasse vorhanden sind und vor der Haustür kein Vordach gibt?

2 Antworten

Wenn der MV eine solche Klausel vorgedruckt aufweist, kannst du getrost rauchen, denn dann ist sie ungültig. Siehe BGH, Az: VIII ZR 37/07, etwa hier:

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=43258&pos=0&anz=1

Zitat:

"Die Kläger hätten mit der Beklagten keine Vereinbarung getroffen, wonach es ihnen untersagt gewesen wäre, in der Wohnung zu rauchen, oder wonach der Umfang des Rauchens verbindlich beschränkt worden wäre."

Zitat Ende.

Das ist nach laufender Rechtsprechung immer dann der Fall, wenn der Vertrag entsprechende vorformulierte Klauseln enthält, welche die Rechte der schwächeren Partei (im Wohnraummietrecht stets der Mieter) über das gewöhnliche Maß hinaus beschränken oder beeinträchtigen würden. Wiurde dies hingegen in einem optional auch handschriftlichen Zusatz zum MV separat zwischen VM und Mieter vereinbart, dan wäre sie tatsächlich rechtswirksam.

Siehe dazu u.a. hier

https://ra-doerfer.de/aktuelles/bgh-urteile-zum-rauchen-in-mietwohnungen/

Ich kenne nicht die genauen Rechte, aber natürlich ist es dein Persönlichkeitsrecht ob du rauchst, aber deswegen kannst du nicht von anderen verlangen, dass sie das in ihren Räumlichkeiten dulden? Rauchen ist ja nun wirklich kein Grundbedürfnis, zumal ihr bei der Besichtigung ja auch gesehen haben müsst, dass es weder Balkon noch Terrasse gibt.

Natürlich, könnte man sich darauf einigen, dass ihr danach renoviert, aber wieso sollte er überhaupt zulassen dass etwas unnötig beschädigt wird?

Aber verbessert mich gerne, wenn ich falsch liege