Dürfen verkaufte Weine nochmal ausgeschenkt werden?

Ich war mit Bekannten vor einem Konzertbesuch in einem guten Lokal, das direkt unter einem Sternekokal liegt und mit diesem zusammenarbeitet (hat man in München öfter). Nun fragten zwei dieser Bekannten den Kellner, ob er denn außer den offenen Weinen auf der Karte noch was feineres offen habe.

Schließlich tranken Sie zwei Gläser á 0,1 (Preis ca.15 €/Glas) und auch den Rest aus zwei Flaschen, die der Kellner vorschlug, probieren ließ und die sie gut fanden. Sie hatten also zwei verschiedene, weil sie den ersten leerten. Einer der beiden stellte dann auch fest, dass der Preis sehr gut ist, weil er den Wein vom Handel für 65 € kennt.

Für mich ist es logisch, dass die Flaschen von Gästen des Tages oder des Vortages nicht ganz geleert wurden (bei Geschäftsessen und Feiern bleibt ja immer viel übrig) und dass die Frage "haben Sie noch etwas anderes offenes da" auch auch als Wunsch danach verstanden werden kann.

Nun meinen manche, es wäre verboten, Wein, der nicht getrunken wird, nochmals auszuschenken. Anmerken muss ich, dass es kein Hygienethema gibt. In diesem Sternelokal kann man sich auch auf Wunsch nicht selbst nachschenken und der Kellner macht das so, dass die Flasche hygienisch betrachtet sauber bleibt.

Aus meiner Sicht ist es lebensmittelrechtlich unbedenklich (die offenen ausgeschenkten Weine sind unhygienischer und oft älter) und es gibt wahrscheinlich kein Verbot aber sicher bin ich mir nicht. Andererseits könnte ein Lokal ja vielleicht mehr Geschäft machen, wenn es statt der offenen Weine auf die Karte schreiben würde, dass man den Kellner nach offenen Weinen fragen soll.

Weiß hier irgendwer, ob verkaufter Wein nochmal verkauft werden darf?

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