Was ist nach Abmeldung eines Kindes vom Religionsunterricht in der Grundschule als Ersatzangebot der Schule hinzunehmen?

Mein Sohn kommt jetzt in die 3. Klasse. Im 2. Halbjahr des 2. Jahrgangs ist offenbar unangekündigt das Fach Religion unterrichtet worden, denn es ist als Fach (mit einem Leistungsentwicklungskommentar für meinen Sohn) im Zeugnis aufgetaucht. Er hat sich dort - angeblich - mit Schöpfungsmythen beschäftigt.

Jetzt wird das Fach nach Bremer Stundentafel in Klasse 3 offiziell unterrichtet. Eine diesbezügliche Elterninformation hat es nicht gegeben. Im Stundenplan meines Sohnes ist das Fach nicht ausgewiesen, da die Schule von der herkömmlichen Einteilung in 45-Minuten-Unterrichtsstunden abgegangen ist und den Lehrern bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Vormittags offenbar großen zeitlichen und inhaltlichen Gestatungsraum lässt.

Die bloße Abmeldung vom Religionsunterricht wäre natürlich möglich. Problematisch wird die Organisation einer Alternative. Uns wäre es am liebsten, wenn das Fach an den Rand des Schultags gelegt würde, weil dann innerschulisch keine Aufsicht für die Zeit der Nichtteilnahme am RU organisiert werden müsste.

Dieser Überlegung steht allerdings ein senatorisches Schreiben (dessen Rechtscharakter mir im Moment nicht klar ist) entgegen, das vorsieht, dass die betreffenden Schüler während des RU in ihrer Klasse am Fachunterricht einer Parallelklasse teilnehmen müssen.

Das passt mir/ uns vor allem aus einem Grund nicht:

Eine der gewichtigeren disziplinarischen Maßnahmen an dieser Schule ist - nach mehrfachem Fehlverhalten eines Schülers in einem Fachunterricht - die stundenweise Versetzung in eine Parallelklasse. Unser Sohn würde also bei Nichtteilnahme am RU dem äußeren Ablauf nach als Schüler mit schwerem Fehlverhalten diskriminiert.

Ich will mir nicht vorstellen müssen, dass ein solches Verfahren juristisch Bestand hätte.

Wer kennt Musterurteile zu sehr ähnlich gelagerten Fällen?

(Die Diskussion, was denn daran so schlimm wäre, wenn mein Sohn im weltoffenen und toleranten HB am RU teilnähme, möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich nicht eröffnen.)

Religion, Schule, Abmeldung, Religionsunterricht
Wie kann ich mich vom Religionsunterricht abmelden und aus der Kirche austreten?

Hallo zusammen,

nachdem der Abbruch des Konfirmandenunterrichts bei mir erfolgreich funktioniert hat (danke nochmal für alle Antworten der letzten Frage!), stehe ich jetzt vor einem neuen Problem. Ich möchte einerseits vollständig aus der Kirche austreten und zudem nicht mehr am Religionsunterricht teilnehmen. Vorab: Ich bin 14 Jahre alt und daher religionsmündig.

1. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist man, wenn man getauft, aber nicht konfirmiert wurde (wie in meinem Fall), immer noch Kirchenmitglied - ist das richtig?

2. Um mich vom Religionsunterricht abzumelden, muss ich einen schriftlichen Antrag an die Schule schreiben. Ich habe dazu auf dieser Seite " http://www.humanisten-freiburg.de/abmeldung-religionsunterricht " folgenden Mustertext gefunden:


Johannes Mustermann

Mustertraße 1

70000 Musterstadt Datum

An die Leitung

der Musterrealschule

Schulstraße 1

70000 Musterstadt

Sehr geehrter Herr Lämpel,

ich bin Schüler der Klasse 9a. Hiermit melde ich mich aus Glaubens- und Gewissensgründen vom Religionsunterricht ab. Mein Glaube (oder: Mein Gewissen) verbietet mir, daran teilzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Johannes Mustermann


Mir erscheint das als recht kurz und allgemein formuliert, hat vielleicht jemand Erfahrung damit und weiß, ob das wirklich genügt?

3. Des Weiteren wird auf der oben genannten Seite erwähnt, dass man im Fall eines Kirchenaustritts diesen Antrag gar nicht schreiben muss. Stimmt das wirklich? Da ich ohnehin aus der Kirche austreten möchte, bevor ich Kirchensteuer bezahlen muss, wäre es kein Problem, dies in den nächsten Tagen zu tun (wobei ich natürlich in den sauren Apfel beißen und 30-60€ bezahlen muss, was nach den 115€ für den Konfirmandenunterricht nicht gerade wenig für mich ist). Aber in diesem Fall weiß die Schule das ja nicht. Genügt es dann, sie einfach über den Austritt zu informieren, und dann muss ich automatisch nicht mehr am Religionsunterricht teilnehmen?

Außerdem: Bei uns ist die Alternative Ethik-Unterricht, ich würde also nur das Fach wechseln.

Wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar!

LG

Karandia

Religion, Schule, Kirche, Recht, Kirchenaustritt, Religionsunterricht

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