Müssen Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, nur beaufsichtigt oder wirklich auch unterrichtet werden, z.B. mit Ethikunterricht (Gesetz)?

11 Antworten

Hallo Kasimirana,

deine Frage an anderer Stelle bezog sich auf Grundschule. Da gibt es eine sogenannte Stundentafel, d.h. jeder Schüler hat Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Unterrichtsstunden pro Woche.

Das heißt dann auch, dass Schüler, die nicht am Religionsunterricht (ist ordentliches Unterrichtsfach) teilnehmen, Anspruch auf einen anderen Unterricht haben (muttersprachlicher Unterricht, Förderunterricht, Teilnahme am Unterricht einer anderen Klasse).

Von "Ethikunterricht" in der Grundschule habe ich bisher noch nichts gehört.

Auch, wenn der Religionsunterricht an Randstunden liegt, so dass Schüler ohne Religionsunterricht nach Hause gehen könnten - was auch geschieht -, haben sie eigentlich Anspruch auf regulären Unterricht.

Da Du nicht angibst, um welches Bundesland es geht, kann ich nur eine allgemeine Antwort geben. In der Regel ist es so, dass bei Abmeldung vom Religionsunterricht ein Ersatzfach belegt werden muss, dass je nach Bundesland, Ethik, Philosophie, Lebenskunde, Werte und Normen etc. heißt. Hier kann es aber Ausnahmen geben: An Bekenntnisschulen wird beispielsweise kein Ersatzunterricht erteilt, hier ist  der Religionsunterricht obligatorisch. In allen Schulen, die nicht an ein bestimmtes Bekenntnis gebunden sind, muss den Schülern die Möglichkeit gegeben werden, sich vom Religionsunterricht abzumelden. Das bedeutet aber nicht, das zwangläufig ein gleichwertiger Ersatzunterricht erteilt werden muss. In der Mittelstufe ist dafür Sorge zu tragen, dass die Schüler in dieser Zeit beaufsichtigt werden. Da gegenüber Oberstufenschülern nur eine eingeschränkte Aufsichtspflicht besteht, können hier auch Freistunden stehen. Der Religionsunterricht ist übrigens durch Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützt: Das bedeutet, dass es einen Anspruch auf Religionsunterricht gibt, einen entsprechenden Anspruch auf Ethikunterricht gibt es nicht.

Hallo :)

Bin selber in der Oberstufe aus dem Reliunterricht ausgetreten, nachdem er mit Religion nix mehr zu tun hatte sondern mehr eine "psychologische" Tratschstunde war, in der die eigene Meinung bewertet wurde & nur noch Kaffee und Kekse gefehlt hätten ---------> normalerweise war lt. Schule damals Ethikunterricht als Ersatz vorgesehen, das hätte ich auch besuchen müssen.

Allerdings kam die Ethikklasse personell nicht zustande, weil es mit mir an der ganzen Schule nur zwei "Kandidaten" waren die in Religion nicht gingen.. also hatten wir eine Freistunde bzw. durften offiziell früher gehen ---------> auch für Ethik müssen bestimmte Klassenstärken erreicht werden, worin das Hauptproblem liegt... solche Lösungen mit früherem Unterrichtsende sind jedoch selten & werden meist umgangen. 

Also hat man - sofern die Zahl der Schüler erreicht wird, die eine Beschulung rechtfertigen - Ethikunterricht als Ersatz, damit die Aufsichtspflicht der Schule/des Lehrers erfüllt wird.

Hoffe, ich konnte dir helfen :)

Es ist für die Kinder Pflicht Ethik unterricht zu machen,ich spreche aus erfahrung da ich selbst 3 Freundinnen in der Klasse habe die kein religionsunterricht machen aber dafür Ethik annehmen müssen.Wobei Ethik ein Cooles und Chilliges Fach ist.Du redest über geschichten und erzählst auch selbst welche umd setzt dich oft zusammen...also es ist kein schlimmes fach.