Nachbar nervt er parkt einfach vor meinem Haus? Wo bleibt der Anzeigenhauptmeister?

Ich wohne in einem Reihenhaus. Ein Nachbar wohnt rechts von mir und einer links vor mir. Ich hab das mal bildlich festgehalten (Bitte nicht lachen). H= Haus, G=Grundstück A=Auto.
wie man sehen kann gibt es eine Hauptstraße und dort parkt man eig auch sein Auto und nicht in der Einfahrt.
Ich wohne in der Einfahrt 2 im Haus5 und mein Nachbar mit dem ich Probleme habe im Haus6. Er hat jedoch als einziger ein zusätzliches Grundstück gekauft im Gegensatz zu den anderen so, dass er quasi direkt vor seinem Haus parken kann was ziemlich cool ist, aber er hat noch ein zweites Auto und diesen parkt er einfach oft vor meiner Haustür obwohl es kein öffentlicher Parkplatz ist, aber halt auch kein privates Grundstück. Jedes Haus hat vor der Haustür noch eine 2 Meter Terasse und danach kommt die Einfahrt. Also das Auto behindert mich jetzt nicht unbedingt, aber wenn ich mit dem Fahrrad oder mit dem Motorroller oder Schubkarre etc. raus möchte wird es schon schwer.

Also ich halte auch oft vor meiner Haustüre um kurz den Einkauf abzulagern und danach fahr ich aus der Einfahrt raus und parke auf der Hauptstraße. Den ganzen Tag aber da zu parken ist so asozial und das obwohl ich schon oft darum gebeten habe nicht dort zu parken. Ich habe es ihm schon 3 mal gesagt, dass er da nicht parken soll und jetzt will ich ihn beim Ordnungsamt verpetzen so wie es der Anzeigen Hauptmeister immer macht und wollte fragen ob das überhaupt geht? Ich meinte es ist ja nicht mein privat Grundstück wo er parkt aber es ist halt trotzdem nicht erlaubt. Wo kann man das melden?

Bild zu Frage
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Darf Hausmeister ohne meine Zustimmung umzäunten Garten/Sondernutzungsfläche zu meinem RH betreten

Wir wohnen in einer Wohnanlage mit 10Reihenhäusern. Zu den Reihenhäuser gehört hinten eine Terrasse mit kleinem Garten, welcher komplett mit einem Zaun in Standardhöhe befriedet ist.

Es gibt einen Hausmeister der jedoch nur mit Aufgaben rund um die wirklichen Gemeinschaftsflächen betraut ist. Die Instandhaltung und Wartung/Pflege der Häuser sowie zugehörigen Sondernutzungsflächen obliegt dem entsprechenden Besitzer/Nutzungsberechtigten. Der Garten ist laut Teilungserklärung uns zur alleinigen und ausschließlichen Nutzung zugewiesen.

Nun kam es schon zweimal vor, dass der Hausmeister unseren umzäunten Garten ohne unser Wissen betreten hat um irgendwas zu machen oder zu gucken. Eine Gefahrenlage welche sofortiges Handeln erforderte lag nie vor.

Das letzte Mal hinterließ er ein Loch mitten im Garten wobei dieser im Grunde noch nicht angelegt ist. Kaputt gemacht hat er also nichts.

Dennoch finde ich es nicht toll dass der Hausmeister wie es ihm passt über den Zaun klettert und in unserem Garten auftaucht.

Wir haben auch schon das Gespräch gesucht und gebeten zumindest bescheid zu sagen. Wenn er ein berechtigtes Interesse für seine Aktion hat kann er gerne in den Garten. Ich möchte nur wissen wann, warum und was er macht. Haben ihm auch gesagt dass er wenn er ohne unsere Zustimmung das Grundstück betritt streng genommen Hausfriedensbruch begeht.

Jetzt wurde uns von anderer Seite gesagt, dass der Hausmeister das Recht hätte ohne unser Wissen jederzeit in den Garten zu gehen wenn er z. B. Berechtigte Arbeiten die der Allgemeinheit dienlich sind durchführt. Grund wäre das das Grundstück uns ja nicht gehört sondern wir nur das Nutzungsrecht hätten.

Kann mir jemand das rechtlich bestätigen oder widerlegen. Gerne auch mit Gesetzestext, Kommentar oder Urteil.

Das ich es unter umständen dulden muss ist mir klar aber irgendwie gehört der umzäunten Garten ja zu meiner Privatsphäre und da möchte ich schon wissen wann und warum gerade jemand in meinem Garten/Terrasse steht. Der ist ja jetzt nun auch nicht so groß, so dass von dort aus auch gut das Haus einzusehen ist.

Reihenhaus, Strafrecht, Wegerecht, Sondernutzungsrecht
Garagen, Hof als Gemeinschaftseigentum bei Reihenhaus

Hallo,

bei einem Reihenhaus gibt es einen Hof, zwei Reihen Garagen und einen Privatweg die als Gemeinschaftseigentum ausgewiesen sind (es gibt keine Teilungserklärung). Jedem einzelnen Haus ist eine Garage zugeteilt und jedes hat einen gewissen Anteil am Gemeinschaftseigentum. In einer der Garagen kommen alle Leitungen und Rohre für Strom, Gas, Wasser rein und werden von dort in die Häuser verteilt. Es gibt keine Hausverwaltung, sondern ein Eigentümer hat das übernommen und auch eine Haftpflichtversicherung für solche Zwecke abgeschlossen (wobei ich nicht weiß, was diese alles abdeckt).

Alle dazugehörigen Häuser sind auf eigenen Flurstücken und daher ansonsten vollkommen autark.

Wie verhält es sich hier mit Haftungsfragen bzgl. des Gemeinschaftseigentums bei:

  1. nicht erfülltem Winterdienst, Schneeräumen etc. (ist im Wechsel von den einzelnen Eigentümern zu erledigen) und daraus resultierenden Verletzungen durch Sturz – ist hier der einzelne Eigentümer, der den Räumdienst vernachlässigte, haftbar zu machen?
  2. Rohrbrüchen zwischen der Sammelstelle und dem eigenen Haus. Die Rohre sind im Eigentum jedes Einzelnen, aber was ist mit Folgeschäden, wie z.B. feuchtem Keller?
  3. Reparatur Regenrinne der Garagen?

Werden solche Kosten immer auf alle Eigentümer umgelegt? Oder greift hier auch in bestimmten Fällen das Verursacher-Prinzip?

Es wäre toll, wenn jemand etwas fundiertes Licht ins Dunkel bringen könnte.

Danke schomal!

Recht, Immobilien, Haftung, Hauskauf, Reihenhaus, Gemeinschaftseigentum

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