Kautionsrückzahlung nach Kündigung von „Wohnen gegen Hilfe“?

In oben genannter Angelegenheit erläutere ich folgendes:

eine Freundin von mir war bei einer alleinstehenden, gut situierten Frau mit einem 7jährigen Sohn in einem einjährig befristeten „Wohnen gegen Hilfe“ Verhältnis. Sie musste eine monatliche Pauschale der Nebenkosten von 300 € zahlen, 14 Stunden in der Woche Hilfe leisten, eine Kaution von 600 € hinterlegen, um in einer möblierten Wohnfläche von 45 qm mit Einbauküche für sich alleine wohnen zu können. Hört sich in erster Linie vielleicht gut an. Die 14-stündige Hilfeleistungen sahen vertraglich in folgender Weise aus:

  • sie musste wöchentlich 1-2 Stunden Wäsche falten,
  • den Hof fegen und sauber halten, leichte Gartenarbeit für 2 Stunden und im Sommer länger,
  • Kinderbetreuung einmal die Woche regelmäßig abends und zusätzlich nach Absprache entweder tagsüber oder abends, das soll gesamt 10/11 Stunden ergeben,
  • weiterhin musste sie ihrem Sohn einmal die Woche 1 Stunde Schlagzeugunterricht geben

Das soll alles in den 14 Stunden drin enthalten sein. Der Eindruck täuscht in den tatsächlichen Ausführungen.

Meine Freundin hatte die Kaution, monatlichen Mieten pünktlich gezahlt, nichts beschädigt, hat alle Hilfeleistungen korrekt und schnell ausgeführt. Dennoch musste sie immer auf die Minute genau abrufbereit sein. Wenn sie nicht sofort reagiert, im Bad war, hatte diese Vermieterin sie permanent unter Druck gesetzt, drangsaliert, entweder an der Tür geklopft und wollte beinahe sogar in ihr Zimmer reingehen, als sie dabei war sich umzuziehen. Sie hatte es schnell bemerkt und noch rechtzeitig die Tür geschlossen. Das war sehr übergriffig. Wenn sie den Sohn betreut und zusammen mit ihm gespielt hatte er sie gekniffen und geschubst, dass sie blaue Flecken bekam. Sie teilte es der Vermieterin mit und bat, dass er was weniger grob ist. Sie bekam als Antwort, dass er noch ein Kind sei, wenn sie ihren Sohn als Bedrohung empfände, solle sie sich eine neue Wohnung/Zimmer suchen.

Da sie ein einjähriges Arbeitsvisum, das bis nächstes Jahr gilt, hat, muss sie eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden vorweisen können. Sie arbeitet 6mal die Woche früh nachmittags bis spätabends in 2 Musikschulen, gibt zusätzlich Online-Unterricht. Sie wollte sich sogar mit der Vermieterin einigen, dass sie mehr Miete zahlt und weniger Stunden Hilfe leistet. Sie hatte es abgelehnt und bestand auf die Hilfeleistung. Deswegen suchte sie nach einer Wohnung, fand ein möbliertes WG-Zimmer und hatte wegen den unzumutbaren Bedingungen vorzeitig gekündigt. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Sie hatte sich mit der Vermieterin einigen können, dass sie Mitte des Monats (14. Mai) ausziehen kann. Gestern hatte die Vermieterin sie gebeten noch am selben auszuziehen, weil sie die letzte Woche nur 2 Stunden gearbeitet hatte. Die Konsequenz wurde vertraglich nicht festgehalten. Die Vermieterin weigert sich die Kaution zurückzuzahlen, obwohl sie, laut Vertrag, die 1 Woche nach Auszug zahlen muss. Was kann man in so einem Fall machen?

Kaution einbehalten, Kautionsrückzahlung
Kann der Vermieter die Kaution einbehalten bei Mietrückständen?

Guten Abend ihr Lieben,

folgende Situation:

wir sind im Streit übers Mieterverein mit unserem Vermieter. Er will nicht akzeptieren das wir im rechten sind und die Nebenkostenabrechnungen die er uns schickt von vorne bis hinten nicht stimmen inkl. für die letzten 3 jahre unser mieterverein hat dies auch bestätigt,bis es nicht korrigiert wird bezahlen wir auch nichts.

so wir wollen bald eh ausziehen und sind uns sicher das er die Mietkaution einbehält und das verrechnen wird, da wir wegen dem Betrag nicht vor Gericht klagen möchten obwohl wir uns fast sicher sind das wir gewinnen werden ist uns etwas eingefallen.

Wenn wir kündigen haben wir eine 3 Monatsfrist die wir einhalten müssen.

was ist wenn wir die Miete einfach nicht bezahlen den letzten Monat oder vllt. 2 ?

dann soll er von mir aus die Kaution auch einbehalten für die nicht gezahlte Miete und für die Abrechnung dafür ist mir der stress es nicht wert habe im net nichts genaues darüber gefunden das einzige was ich gelesen habe ist das der Vermieter die Kaution nicht einbehalten darf bei Mietrückständen wenn er davor keine klage eingereicht hat und auf eine klage haben wir natürlich keine Lust kennt sich da jemand aus wäre super hilfreich

wir haben nächste Woche einen Termin beim Mieterverein da wird Sie mich sowieso aufklären können aber wollte unbedingt gucken es vorher zu herausfinden.

danke im voraus 👍🏼👍🏼

Recht, Kaution einbehalten, Mieterrecht, wohnungskündigung

Meistgelesene Fragen zum Thema Kaution einbehalten