Ist ein Gesellschafter einer GmbH automatisch auch ein Mitarbeiter?

Ich möchte mit einem Partner eine GmbH (bzw. eine UG) gründen. Wir wären beide Gesellschafter und ich würde zusätzlich Geschäftsführer werden. Mein Partner denkt, die offizielle Aufgabenverteilung wäre damit erledigt. Und er glaubt er könne damit zusätzlich tun und lassen was er möchte, und aktiv am Firmen Alltag teilnehmen und Handeln. Meine Zweifel bestehen darin, dass ich denke ein Gesellschafter ist nicht mehr als ein Eigentümer von Geschäftsanteilen in Höhe seiner Einlage mit allen Rechten und Pflichten die ein Gesellschafter hat. Sprich, alle Dinge die er rundherum um einer Gesellschafterversammlung zu tun hat, aber damit war's das auch schon. Ich denke er ist nicht berechtigt sich in's Geschäft außerhalb dieser Versammlungen einzumischen. Er darf zB. keine Kunden anrufen, keine Geschäftsräume mieten, oder Projekte gestalten und durchführen, usw. die natürlich Einfluss auf die Firma haben. Nach meiner Auffassung legt dieser Partner (ein Gesellschafter) sein Geld an und hat über die Gesellschafterversammlung Einfluss auf den Geschäftsführer und den Kurs und das war's. Ich denke, wenn ein Gesellschafter außerhalb seiner Rechte und Pflichten an der Firma mitarbeiten möchte, braucht er einen extra Vertrag dafür, oder zumindest ausführliche Klausen in der Satzung die ihm die Befugnis, bzw. die Pflichten geben. Lieg ich da ganz falsch oder wo steckt der Fehler?

Gesellschaft, GmbH

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