AfD Verbot im Arbeitsvertrag?

Ich bin Geschäftsführer eines Unternehmens mit knapp 20 Mitarbeitenden. Nach den schockierenden Nazi Skandalen von Sylt habe ich gestern eine Dringlichkeitssitzung einberufen und meinen Mitarbeitern in einem Vortrag über die Gefahr von Rassismus und Rechtsextremismus gehalten. Dabei habe ich auch über meine persönliche Migrations Geschichte und die meiner Mitarbeiter gesprochen.
Ich sehe mich in der Verantwortung etwas gegen den immer größeren Rechtsruck in der Gesellschaft zu tun und würde daher unseren Arbeitsvertrag aktualisieren wollen.

Zum einen möchte ich meinen Mitarbeitern schriftlich verbieten die AfD zu wählen, hier berufe ich mich auf Aussagen des Verfassungsschutzes und Gerichte welche die AfD als antidemokratisch und rechtsextremistisch bezeichnen. Mündlich habe ich bereits allen Arbeitern vor Jahren verboten die AfD zu wählen.
Hinzu verpflichte ich meine Arbeiter jegliches Rassistisches Verhalten in ihrem Umfeld an eine zentrale amtliche Stellenoder mir persönlich zu melden.
Auf Verdacht ein Mitarbeiter könnte rechte Tendenzen haben behalte ich mir das Recht vor eine Kündigung wegen Gefährdung des betrieblichen Zusammenlebens zu stellen, sollte der Mitarbeiter diesen Verdacht nicht ausräumen können.

Wahrscheinlich werde ich dieses Verhalten ohnehin mit meinem Anwalt besprechen dennoch frage ich mich ob es legitim ist genannte Punkte in den Arbeitsvertrag zu schreiben. Als Kleinunternehmer müsste es ja einfacher sein Kündigungen wegen antidemokratischen und rassistischen Verhaltens zu stellen?

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Wer nimmt Kredit auf bei GmbH Kauf?

Hallo, ich benötige etwas externen input zu folgendem Gedankengang. Mir ist bewusst, dass es ein äußerst komplexes Thema ist und Profis (Steuerberater etc.) sich damit auseinander setzen müssen. Würde aber gerne Wissen ob es bereits welche gibt, die bereits einen ähnlichen Fall hatten. Sicherheiten etc. werden unten außer acht gelassen.

Folgendes Szenario: Privatperson A plant den Kauf einer existierenden und laufenden GmbH. Der Kaufpreis beträgt 50.000€ und soll zu 100% finanziert werden. Zusätzlich soll die GmbH nach dem Kaufzeitpunkt einen weiteren Kredit über 100t€ aufnehmen für Investitionen.

Nun stelle ich mir die Frage, wie man sowas in der Praxis handhabt. Nimmt der Käufer persönlich den Kredit über 50t€ auf und zahlt dies an den Verkäufer zum entsprechenden Zeitpunkt? Demnach muss ja der Käufer aus seinem Einkommen, den Kredit wieder abbezahlen. Durch die Einkommenssteuer, wäre die Belastung für die GmbH am höchsten. Der Kredit für die 100t€ wäre unproblematisch nach Übernahme direkt über die GmbH aufzunehmen.

Oder kann der Käufer den Kredit auch über die bereits existierende (zu übernehmende GmbH) aufnehmen und die GmbH zahlt den Kaufpreis dann nach Übernahme an den Verkäufer? Der Käufer vereinbart, vor Übernahme, mit der Bank, dass der Kaufpreis von 50.000€ + 100t€ für Investitionen nach Übertragung auf das GmbH Konto überwiesen werden. Der Käufer vereinbart mit dem Verkäufer, dass die Kaufpreissumme von 50.000€ nach Übernahme zu erfolgen hat. Die GmbH zahlt hierbei den Kaufpreis von 50t€.

Wie wird sowas in der Praxis angegangen, ist Variante 2 überhaupt rechtlich umsetzbar? Wie gesagt sollen Sicherheiten des Käufers etc. pp. erst Mal nicht berücksichtigt werden.

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