Katze beim Umzug mitnehmen oder zurücklassen?

Ich habe einen großen Gewissenskonflickt und weiß absolut nicht, wie ich mich entscheiden soll. Seit meinem 3. Lebensjahr bin ich mit meiner Katze Pussi aufgewachsen. Wir leben auf dem Dorf, ein wahres Katzenparadies mit großen Feldern. Mittlerweile bin ich 18 und sie ist 15 Jahre alt, aber keineswegs senil. Pussi ist noch immer sehr neugierig, aufgeschlossen, stolz und auch draußen sehr aktiv. Manchmal, wenn sie ihren Rappel hat, sprintet sie auf einen Baum zu und klettert mit einem unglaublichen Tempo hoch. Jeder Besucher denkt, sie wäre noch ein Jungtier. :) Tagsüber, wenn ich in der Schule bin und meine Eltern auf Arbeit, ist sie draußen. Wenn ich nach Hause komme, kommt sie mit rein, aber nachts muss sie wieder raus und schläft in der warmen Garage. Ich liebe meine Katze wirklich sehr. Sie war immer da, wenn meine Eltern es nicht waren und sucht meine Nähe und Aufmerksamkeit. Sie liebt ihre Schmuseeinheiten genauso wie ich. Ich kenne kein Leben ohne diese Katze und hänge sehr an ihr. Ich will, dass sie ein schönes Leben hat . Gezwungenermaßen werden wir als Familie nach meinem Schulabschluss weit weg in eine Stadt ziehen und in einer ruhigen Einfamilienhaussiedlung mit kleinem Garten leben. Nun gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder ich nehme sie mit und nehme ihr damit ihre vertraute Umgebung, oder ich übergebe sie an einen ihr vertrauten Nachbarn und werde sie wohl nie wieder sehen. Ich würde ja gerne das tun, was für sie das beste ist, aber leider kann ich sie nicht fragen. Ich weiß einfach nicht, ob ich egoistisch handeln und sie wegen meinen Gefühlen mitnehmen kann oder loslassen sollte, damit es ihr gut geht und sie sich nicht nach 15 Jahren an ein neues zu Hause gewöhnen muss und womöglich noch ein Trauma davonträgt. Hängt eine Katze an ihrem Menschen, so wie ich an ihr oder ist ihr ihr zu Hause wichtiger?

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Umzug mit Hund nach Nordrhein-Westfalen - was muß ich beachten? (Hundeführerschein, Sachkundenachwei

Hallo liebe Hundefreunde!

Derzeit leben der Meinige und ich in Schleswig-Holstein, planen aber, über kurz oder lang in die Eifel zu ziehen. Obgleich in Schleswig-Holstein derzeit der "Hundeführerschein" nicht Pflicht ist, haben wir ihn trotzdem gemacht. Er ist "angelehnt an die Gehorsamsprüfung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 HundeG (Erteilung der Befreiung von der Anleinpflicht nach erfolgreichem Absolvieren der Gehorsamsprüfung, ersetzt diese aber nicht".

So steht es in dem Wisch, den wir von der Hundeschule erhalten haben.

Alamiert durch einige Fragen, die ich hier in letzter Zeit gelesen habe, beginne ich zu grübeln, was mich und meinen Hund behördlich wohl erwarten wird, wenn wir unseren Lebensmittelpunkt nach NRW verlegen?! Werde ich einen Sachkundenachweis ablegen müssen? Wird mein Hund den "Hundeführerschein" nochmals machen müssen? Geht das auch schon vor dem Umzug oder erst nach Vollzug des Wohnortwechsels?

Zum Hund: Border-Kuvasz-Mix, 24 Kilo, Widerristhöhe 55 cm, gilt wohl als "großer" Hund... "Gefährlich" ist er nicht - aber werden das auch die Behörden so sehen?!

Und - by the way: Weiß jemand von Euch, wie das so ist, in NRW, für Hunde?! Eine Freundin erzählte mir, in Wald und Feld gelte dort keine Leinenpflicht, vorausgesetzt, der Hund wildert nicht. Stimmt das, geht Ihr dort mit Euren Hunden ohne Leine? Auch im Wald? Für mich hört sich das an wie das Schlaraffenland für Hunde schlechthin, hier auf meiner Ecke gibt's nur wenig Freiflächen für Hunde - das wäre mit ein Grund für den Umzug...

Über Erfahrungsberichte und Ratschläge würde ich mich sehr freuen!

Liebe Grüße vom Beutelkind!

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