Beiträge meines Sportstudios nachträglich bezahlen?

Hallo Leute,

das Debakel hat ja nun jeder mitbekommen. Aber ich steh gerade ein wenig auf dem Schlauch.

Ich habe im November 2019 meinen Vertrag im Fitness-Studios gekündigt.

Habe eine Schriftliche Kündigung via E-Mail sogar an mehrere Kontakt-Email-Adressen gesendet. Ich weiß leider wie unzuverlässig diese Fitness-Studio-Kette agiert.

Habe dann ewig nichts zurückerhalten, aber ehrlich gesagt auch nicht mehr daran gedacht.

Dann kam Corona und die Fitness-Studios wurden geschlossen. In diesem Moment dachte ich daran und habe das Studio nochmal auf meine Kündigung aufmerksam gemacht und das Sepa-Lastschriftmandat entzogen.

Aber nichts - Wochenlang. Dann kamen Mahnungen, habe diese immer Beantwortet und den Grund dafür angegeben. Ich möchte gerne eine Kündigungsbestätigung, ansonsten bleiben sie auf den Beiträgen sitzen.

Ewig nichts, erst der persönliche Besuch im Studio brachte "Erfolg". Ich bekam im Juli dann eine Kündigungsbestätigung. Für den Januar 2022. Obwohl ich laut meinem Vertrag schon lange hätte draußen sein müssen. Mein Vertrag wäre normalerweise bis März 2020 gelaufen, habe rechtzeitig gekündigt.

Auf erneutes Nachfragen kam wieder nichts, bis heute wieder eine Mahnung über 300€ kommt, weil sie alle Beiträge des letzten Jahres wollen.

Was kann ich hier tun? Ich bekomme keine kompetente und klare Aussage des Studios, zudem habe ich gehört das man Mitgliederbeiträge während Corona rückerstattet bekommen kann. Stimmt das?

Fitness, Beiträge, Studio
Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung?

Hallo ihr Lieben, Ich habe heute ein Schreiben bekommen, diesen ich absolut nicht Verstehe. Vielleicht könnt ihr mir helfen und mir sagen, was die von mir möchten.

Der Brief kommt von der Agentur für Arbeit:

Meldung von Anrechnungszeiten an die Rentenversicherung, Beendigungsmeldung für die Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld II.

Sehr geehrte Frau .......

nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung kann neben dem Bezug von ALG II bei Personen im Alter von unter 25 Jahren zusätzlich die Arbeitslosigkeit als weitere Anrechnungszeit berücksichtigt werden.

Folgende Zeit der Arbeitslosigkeit mit Bezug von ALG II wird Ihrem Rentenversicherungsträger gemeldet:

Beginn 25.06.219

Ende: 09.07.2019

Meldegrund: Arbeitslosigkeit mit Bezug bon ALG II (§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VI)

Hinweis: Arbeitslosigkeit liegt u.a. nur solange vor, wie Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen) und den Vermittlungsbemühungen des Jobcenters zur Verfügung stehen (Verfügbarkeit)/§ 58 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI i.V.m. § 16SGB III). Eine Beschäftigungslosigkeit, die diesen Anforderungen nicht entsüricht, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Nachteilen verbunden sein.

Haben Sie weitere Fragen zu Berücksichtigung von Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich bitte unmittelbar an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.

Ende.

Ich verstehe irgendwie kein Wort aus dem Brief.

Vielleicht als Hinweis meiner Seite. Am 24.06 habe ich meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, am 25.06 war ich dann Arbeitslos. Dummerweise hatte ich aber am 17.06 ein Arbeitsunfall und durfte mich somit nicht beim Amt melden so lange ich Krank bin, ich hatte gehofft das ich Krankengeld oder Verletztengeld bekomme, solange ich Krank bin. Dies passierte aber leider nicht. Das heißt ich war vom 17.06 bis 10.08 Krankgeschrieben und das ohne jeglichen Gehalt/ Lohn oder Geldleistungen. Heißt vom 25.06 bis 10.08 wurden KEINE Beiträge in die Sozialversicherungen gezahlt, was ja klar ist, da ich kein Geld erhalten habe.

Mit der Krankenkasse habe ich es schon geklärt das ich die Beiträge zurück zahle, falls mich hier jemand darauf aufmerksam machen möchte.

Wie gesagt, ich hoffe jemand kann mir erklären was mit dem Brief gemeint ist.

Danke schon mal für die Antworten :3

Schönes Wochenende wünsche ich :3

Recht, Agentur für Arbeit, Beiträge, Rentenversicherung, Sozialversicherung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

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