Ebay Artikel nicht bezahlt bei Auktion, Anzeige möglich?

Hallo, am 10.01.20 habe ich eine Uhr per Auktion verkauft, der Käufer war wie es sich herausstellt ein Dienstleister und hat sogar ein eigenes Geschäft. Der Käufer hat jedoch bis heute nicht gezahlt. Ich habe ca 10 mal die Nummer angerufen die auf deren Webseite angezeigt wurde. Jedesmal ging ein Mitarbeiter dran und sagte der Geschäftsführer (nur er tätigt wohl die Ankäufe) wäre beschäftigt. Nun habe ich Ebay Kontaktiert, die sagten Käufe auf ebay sind rechtlich bindend weil man mit dem mitbieten und kaufen automatisch einen Kaufvertrag eingeht. Der Ebay Mitarbeiter sagte er wird dort anrufen und die sache klären. Wenn der Käufer dann immernoch nicht Zahlen möchte könnte ich eine Anzeige erstatten. Glaubt ihr das würde klappen? Es geht um einen hohen vier stelligen betrag, und nachdem man mich jedesmal abgewiesen hat möchte ich das schon irgendwie aus Prinzip machen. Hatte hier jemand mal Erfahrung bei solchen fällen? Habt ihr am ende euer geld bekommen, wie liefs ab? Um paar fragen vorab zu beantworten, nein ich habe die uhr nicht versendet. Und ich möchte auch nicht einfach neu inserieren, da der preis zu dem die Uhr verkauft wurde schon durchaus gut war. Außerdem war es eine Aktion, wo man für max. 3€ gebühren inserieren konnte. Bei so hohen beträgen zahlt man bei ebay normalerweise saftige gebühren.

danke

Nein, er wird nicht zahlen müssen 100%
Ja, er wird zahlen 0%
Er zahlt spätestens nach der Anzeige 0%
Recht, eBay, Auktion, Uhr, Verkauf
Wer trägt die Kosten für ein Mahnverfahren, wenn ein eBay Käufer nicht zahlt?

Meine alte Spielkonsole aus der Jugend hat den Geist aufgegeben. Daher verkaufe ich aktuell die Spielmodule bei eBay. Bin Privatverkäufer.

Leider bin ich nun an einen Käufer geraten, der sich weigert zu bezahlen.

Seine Behauptung: Erst konnte er nicht zahlen, weil es Probleme mit dem Onlinebanking gab. Dann hatte er die Spielmodule auf einmal schon und will den Artikel deshalb nicht mehr haben.

Mein Standpunkt ist, dass zwischen dem Käufer und mir ein wirksamer Kaufvertrag besteht. Das "nicht mehr haben wollen" des Artikels, ändert hieran nichts.

Da der Käufer sich weigert zu zahlen und ich leider nicht das erste Mal an so jemanden geraten bin, habe ich mich informiert und bin auf das "Mahnverfahren" gestossen.

Auf den ersten Blick wirkt es als positives Mittel und eine gute Möglichkeit an mein Geld zu kommen.

Was muss ich hierbei beachten?

Habe gelesen, dass der Käufer die Kosten für das Mahnverfahren tragen muss aber:

Wer trägt die Kosten für das Mahnverfahren, wenn der Käufer doch noch den Artikel bezahlt, wenn es bereits eingeleitet ist?

Wer trägt die Kosten, wenn der Käufer sich weiterhin weigert zu bezahlen? (Artikel und Mahnverfahrenskosten)

Den eBay Schriftverkehr habe ich natürlich aufbewahrt.

Welches Vorgehen empfehlt ihr mir?

Das ich den Kaufer zunächst in Verzug setzen muss, ist mir bewusst.

Danke schonmal!

Recht, eBay, Auktion, Mahnverfahren, Verkauf
Muss ich einen bei einem Auktionshaus online ersteigerten Gegenstand bezahlen obwohl begründete Zweifel bestehen, dass ich ihn überhaupt erhalten werde?

Ich habe kürzlich über ein Auktionsportal (liveauctioneers) einen teuren Gegenstand ersteigert bei einem Auktionshaus in den USA. Nach der Auktion habe ich einmal die Bewertungen den Auktionshauses durchgelesen. Die haben zwar insgesamt eine Bewertung von 4 von 5 Sternen aber ich habe nun auch einmal die negativen Bewertungen durchgelesen und man kann wohl davon ausgehen, dass diese zutreffen, da sich die selben Kritikpunkte wie ein roter Faden durch alle diese Bewertungen durchziehen.

Dem Auktionshaus wird vorgeworfen:

  • Immer die selben Bilder für unterschiedliche Gegenstände zu verwenden
  • Folglich nicht die Gegenstände auf den Bildern zu verschicken sondern nur ähnliche Gegenstände die aber eben nicht dieselben sind wie die auf die man geboten hat
  • nicht nur die falschen Gegenstände zu versenden sondern auch welche die einen geringeren Wert haben

Ich habe nun das Auktionshaus direkt angeschrieben und diesen meine Bedenken geschildert. Zudem habe ich sie gebeten doch einfach meinen Namen auf ein Blatt Papier zu schreiben, dieses neben den (eher kleinen) Gegenstand zu legen, beides zusammen zu photographieren und mir das Bild per E-Mail zu senden, sodass ich weiß, dass sie überhaupt über den Originalgegenstand verfügen und somit grundsätzlich in der Lage sind ihm mir zu senden.

Meine Anfrage wurde mit einem Einzeiler der jede Höflichkeitsform vermissen ließ abgetan, auf meine Anfrage bezüglich des Bildes wurde nicht eingegangen und man sagte mir nur man versende die korrekten Gegenstände. Eine weitere Frage meinerseits, ob der Versand versichert sei wurde komplett ignoriert.

Weil mich diese Antwort natürlich nicht zufrieden gestellt hat, habe ich dem Auktionshaus erneut geschrieben, woraufhin überhaupt keine Antwort mehr erfolgte.

Mein Problem ist jetzt folgendes:

Eigentlich habe ich den Gegenstand ersteigert und müsste ihn auch bezahlen. Unter normalen Umständen würde ich das auch bedenkenlos tun. Ich habe aber keine Lust einer Firma über 1000 Euro in den Rachen zu werfen, die mir minderwertige Ware liefert bzw. mich evtl. betrügt, erst recht nicht weil ich beim Import nach Deutschland dafür auch noch Zoll bezahlen muss.

Ich frage daher ob es vielleicht eine Möglichkeit gibt vom Kauf zurückzutreten oder aber mich irgendwie zusätzlich abzusichern. Auch wenn abgesehen davon jemand einen guten Rat hat wie ich mit der Sache umgehen könnte wäre ich dankbar.

(Ich bitte allerdings von Ratschlägen wie "vorher ordentlich informieren" abzusehen. So klug bin ich nun auch und bei 4 von 5 Sternen in den Bewertungen rechnet man mit sowas nicht, aber der Umgang des Auktionshauses mit meinem Problem lässt eben durchaus vermuten, dass jene die negative Bewertungen abgegeben haben, mit diesen im Recht waren.)

Vielen Danke schon einmal an alle konstruktiven Beitragschreiber!

Betrug, Geld, Auktion, Auktionshaus, Versteigerung, kaufruecktritt
Was denkt ihr über Frühbieter bei ebay?

Mich würde mal interessieren, warum viele Leute bei ebay so unüberlegt handeln.

Ich z. B. studiere Tage im Voraus vergangene Angebote, ermittel den Marktwert (abhängig vom Zustand) und überlege mir haargenau, wie viel ich am Ende bieten werde. Dann liege ich wie ein Sniper geräuschlos da, ohne dass jemand von meinem Vorhaben weiß. Ca. 6 Sekunden vor Auktionsschluss (Das ist die Zeit, die wegen der Latenz als Puffer einkalkuliert werden muss) setze ich einen gezielten Schuss ab.

Hat ein anderer Sniper einen höheren Wert in dem Angebot gesehen, gehört es ihm. Ansonsten ist es meins.

Unüberlegt sind für mich die Gebote, die bereits mehrere Tage vor Auktionsende abgegeben werden, da sie den Preis nur frühzeitig unnötig in die Höhe treiben. Bei begehrten Artikeln bringt dieses Verhalten überhaupt nichts - außer, dass es den Preis viel zu früh viel zu hoch puscht. Das ist natürlich gut für die Verkäufer, aber schlecht für diejenigen, die bei ebay echte Schnäppchen machen wollen.

Ich bin selbst ab und zu auch als Verkäufer bei ebay tätig und freue mich jedes Mal über die, sagen wir mal "nicht ganz so schlauen" Menschen, die die Preise mit ihrem "nicht ganz so schlauen Bietverhalten" schon früh ins Astronomische treiben. Es macht mir natürlich Spaß zu sehen, wie diese Eumel mir bares Geld in die Taschen spülen :D

Wenn ich selbst Käufer bin, könnt ich mich jedesmal über die Blödheit der Leute schwarz ärgern ^^

Aber wahrscheinlich braucht es diese Masse an "dummen" Geboten, damit ebay überhaupt funktioniert. Würden alle nur snipern, würden die Preise für viele Artikel so weit fallen, dass ebay auf Dauer unattraktiv für Verkäufer werden würde.

Wie seht ihr das?

Geld, eBay, Auktion, Auktionshaus, BWL, Auktionsplattform, Ebay-Kauf

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