Wer entscheidet über die Diensttauglichkeit bei der BW?

Guten Tag

Meine Frage bezieht sich eigentlich nur auf den Musterungsprozess und involviert "Selbstverletzungen", aber da ich gewissen Kommentaren vorbeugen will, die man bei ähnlichen - aber nicht ganz vergleichbaren - Fragen sieht, werde ich das natürlich noch ein wenig ausführen.

Einige Narben am linken Unterarm werden sicherlich zu erst bei der medizinischen Untersuchung auffallen. Wer ist hier befugt mich deswegen für dienstuntauglich einzustufen? Der Arzt / Die Ärztin oder erst nach Weitergabe dieses "Befunds" der Psychologe / die Psychologin bei dem entsprechenden Gespräch später im Assessmentverfahren? Meine einzige Sorge ist, dass der/die Arzt/Ärztin sofort die Chance auf eine Weiterführung des Assessments ausschließt, ohne dass ich mit dem/der Psychologen/in darüber ein Gespräch führen kann.

Habe ich Anspruch darauf, eine solche Entscheidung zunächst "nicht zu akzeptieren" und zu fragen ob das nicht lieber der/die Psychologe/in entscheiden soll?

Eine kurze Antwort darauf würde mir schon mehr als genügen ;)

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Mir ist selbstverständlich bewusst, dass das nicht gerade für mich spricht. Ich bin mir aber äußerst sicher, dass spätestens der/die Psychologe/in keinerlei Störungen o.Ä. feststellen wird. Das hat hauptsächlich was mit der Entstehung dieser Narben zu tun. Aber das ist ja für die Frage an sich uninteressant.

Danke schonmal im Voraus!

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