Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt den Schaden:

https://www.dguv-lug.de/magazin-dguv-pluspunkt/archiv/2019/ausgabe-22019/08-3-fragen-kaputte-brillen/

...zu den anderen Antworten: eine Haftpflichtversicherung ist nicht involviert!

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Auszug aus Bedingungen einer guten privaten Haftpflichtversicherung:

Be- und Entladeschäden
Eingeschlossen ist – abweichend von A 1-7.5 – die gesetzliche Haftpflicht wegen der Beschädigung von Land- und Wasserfahrzeugen sowie Containern durch/oder beim Be- und Entladen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

Wenn derartiges in den Bedingungen deiner Versicherung steht, bist du fein raus.

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Oder muss das der Vermieter dann bezahlen bei Schäden?

Der Vermieter hat absolut nichts mit eurem Hausrat zu tun!

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und die ist natürlich bis unter den Zahnfleischrand gegangen.

Das ist auch gut so.

Habt ihr auch Empfindlichkeiten bzw. etwas Schmerzen nach einer Zahnreinigung?

Ja.

Und Möhren darfst du auch essen.

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Eine Panne ist nicht mit einer Beschädigung im Sinne der AKB gleichzusetzen.

Daher leistet der Versicherer bei Panne, wenn ein Schutzbrief mit abgeschlossen wurde.

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Die EFS AG fungiert als Versicherungsvertreter. https://www.efs-ag.de/kontakt/#impressum-efs-ag

Somit widerrufst du in Textform deinen Antrag und bittest um Bestätigung.

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...an was könnte das liegen?

Daran:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat...
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

Dein Moped bewahrt dich vor Schlimmerem!

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Wie läuft das genau wenn ich jetzt wieder auf Teilkasko umstelle und den Schaden darüber abwickeln möchte?

Dann solltest du dich damit beschäftigen:

https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

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Die Honda CBR 600 RR hatte immer mehr als 70 kW.

https://de.wikipedia.org/wiki/Honda_CBR_600

Deswegen kommt sie für dich als künftiger Inhaber der Fahrerlaubnisklasse A2 nicht in Frage!

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Die Versicherung wird den Schaden zahlen, und dann fliegst du achtkantig heraus!

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Kann mir bitte jemand Raten.

Abernatürlich kann dir ein Versicherungsmakler persönlich helfen.

Alles andere ist Kaffeesatzleserei!

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Wie können wir jetzt sichergehen, dass wir nachdem der Dachdecker seine Arbeit macht, auch das Geld von der Versicherung bekommen?

Ihr könnt gar nicht sichergehen.

Wenn eine Dachundichtigkeit vorhanden ist, zahlt kein Versicherer. Auch dann nicht, wenn eine "All-Risk"-Deckung vorliegt.

https://www.wohngebaeudeversicherung.eu/was-ist-eine-allgefahrdeckung-96/

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Da läuft ja strom durch die käbel und ohne strom läuft auch kein kühler und wollte evtl dem strom von dem Licht anzapfen dammit der läuft...

Wie bitte?

Durch einen Kühler fließt Kühlflüssigkeit, aber kein elektrischer Strom.

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Nein, du würdest nicht haften. Es sei denn eine Stufe bricht ab, etc.

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Muss ich mich noch um etwas kümmern bezüglich der Versicherung...

J. teile deinem Versicherer mit, dass zum Datum XXX deinen Wagen a YYY + Anschrift verkauft hast, und dann kannst du nur niooch hoffen, dass er den Wagen auch abmeldet....

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