Zahlt Privathaftpflicht für Kratzer am Mietwagen?
Hallo,
ich hab zur Zeit einen Mietwagen und da ist mir beim ausladen von Material was über die Kante beim Übergang von Dach zur Hintertür geschrammt. Ist nicht wirklich dramatisch und fraglich, ob das bei Rückgabe überhaupt auffällt bzw reklamiert wird. Frag mich nur ob meine Haftpflicht mich ggf vor der Selbstbeteiligung schützt und ob ich das sofort melden soll, oder erst wenn der Mietwagenanbieter eine Forderung stellt.
4 Antworten
Auszug aus Bedingungen einer guten privaten Haftpflichtversicherung:
Be- und Entladeschäden
Eingeschlossen ist – abweichend von A 1-7.5 – die gesetzliche Haftpflicht wegen der Beschädigung von Land- und Wasserfahrzeugen sowie Containern durch/oder beim Be- und Entladen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Wenn derartiges in den Bedingungen deiner Versicherung steht, bist du fein raus.
Das nannte ich früher eine Aufforderung zum Versicherungsbetrug, zur Rabattrettung
Nein, dafür würde die Versicherung des Mietwagens einspringen. Natürlich abzüglich deiner Selbstbeteiligung.
Bei einem seriösen Vermieter wird einem der Ausschluss der SB für ein paar Euro angeboten. Wenn man sich die natürlich spart, sollte man eben besser auf das gemietete Fahrzeug Acht geben.
Die Übernahme der SB bei gemieteten Fahrzeugen kann(!) in guten Privathaftpflichttarifen versichert sein. Ob das bei dir der Fall ist, können wir hier natürlich nicht wissen. Standard ist es jedenfalls nicht.
Nein - Schäden beim Be- und Entladen sind bedingungsgemäß in der Kfz-Haftpflicht abgesichert!
Also keine PHV-Schadenfallmeldung möglich.
Wenn ich nun aber ein fremdes Auto beschädige, Mietwagen oder nicht, zahlt das doch auch meine Haftpflicht. Wieso ist das in dem Fall anders? Es liegt ja kein Verkehrsunfall oder anderer Schaden vor, der aus dem Fahren des Fahrzeugs entstanden ist.