Haftbefehl, können die Polizisten zuhause einbrechen?
7 Antworten
Ein vollstreckbarer HB beinhaltet das Recht, die Wohnung des Gesuchten zu dessen Festnahme zu betreten, wenn es verhältnismäßig ist; auch eine Türöffnung durch Schlüsseldienst gehört dann dazu.
Einbrechen würde ich das jetzt nicht nennen.
Mit Gewalt was? Das Öffnen der Tür? Wenn gesichert ist, dass er nicht hinten raus kann, hat man alle Zeit der Welt mit dem Schlüsseldienst, da braucht man die Tür nicht einzutreten.
Das haben sie bei mir vor 40 Jahren mal gemacht. Ich war am Schlafen und plötzlich wurde ich geweckt von einem Polizeihauptmeister, der gesagt hat: „Guten Morgen – Polizei.”
Ob das rechtlich korrekt ist, weiß ich aber bis heute nicht.
Würde jeder unbescholtene Bürger sein . Vielleicht hatten sie die Hausnummer verwechselt oder verdreht ( 69 & 96) oder hatten über Funk nur den Namen gehört. Wenn in einem Haus ein Herr Schulz & auch ein Herr Schultz wohnt ... Wer ist nun der gesuchte Gauner ? Bist kein Einzelfall dieser grünen Plage, die Wohnungen verwechsel hatten .
Na ja, zumindest hatten sie einen Durchsuchungsbefehl für meine Wohnung dabei. Also, unbescholten war ich damals nicht...
Ein Durchsuchungsbefehl ist kein Haftbefehl ! Das ist eine andere Geschichte !
Den Haftbefehl habe ich am Nachmittag des selben Tages bekommen. Aber ich denke, ein HB ist ein ausreichender Grund, eine Wohnung zu öffnen, weil die Person sich immerhin weigern könnte, der Polizei auf zu machen.
Da widersprichst Du Dich aber jetzt mit dieser Einsicht;-) Siehe : "Ob das rechtlich korrekt ist, weis ich aber bis heute nicht" ;-))) Also Illegal oder ausreichender Grund ? Nach 40 Jahren bekommt man natürlich andere Ansichten :--)
Einbruch und Diebstahl in Mittäterschaft. — Damals war ich noch jung und dumm. Heute bin ich nicht mehr jung...
Und warum hast Du es damals als Illegal gesehen & heute als Normalität der Türaufbrechung ? Diese Antworten machen mich bei Dir stutzig & sind noch Offen !Solange Du keinem Menschen körperlich dabei geschädigt hast, werde ich Dich auch nicht ächten.
Die haben meine Tür gar nicht aufgebrochen, sondern sind über eine Leiter ins Fenster eingestiegen. War also kein Einbruch, sondern allenfalls ein Hausfriedensbruch, aber eben mit Durchsuchungsbefehl amtlich abgesegnet.
Wenn ich es mir so recht überlege, war es damals tatsächlich rechtmäßig.
Das habe ich mit Absicht offen gelassen — als selbstironische Bemerkung ☺
Wenn jemand bei einem DSB nicht anwesend ist, klettert kein Beamter mit einer Leiter durch ein (zufällig offenes) Fenster ;-) Woher hatten sie diese Leiter ? Auf Verdacht schon auf den Toniwagen geschnallt oder hinter Deinen Haus gefunden ? Langsam erinnert mich Deine lustige Crime-Story an "Huber & Staller" ! Die hatten diese Narrenfreiheit ;.)
Man braucht kein Gefahr im Verzug und das wäre hier auch nicht zutreffend.
Nach herrschender Rechtsmeinung darf die Polizei, die Wohnung des Gesuchten betreten, wenn Anhaltspunkte da sind, dass er sich darin befindet und ein Haftbefehl gegen ihn besteht. Der "Durchsuchungsbeschluss" geht damit im Prinzip aus dem Haftbefehl hervor.
Die Leiter hatte der Vermieter zur Verfügung gestellt. Mir kommt es auch irgendwie komisch vor. Aber, wie gesagt, das ist 40 Jahre her.
Hast mit dieser belehrenden Aufklärung "Eulen nach Athen"getragen ;-)
Ein Polizist „bricht“ nicht ein, sondern verschafft sich Zugang.
Gruß, B.
Meine Frage ist aber, ob der das darf, wenn ich Tür nicht aufmache
Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn er davon ausgeht, dass er sofort in deine Wohnung rein muss, weil sonst jemand verletzt wird oder Beweismittel vernichtet werden, dann Ja.
Und wenn er einen richterlichen Beschluss zum Betreten deiner Wohnung hat, dann sowieso. Das kann übrigens auch ein mündlicher Beschluss sein. Die Polizei ist nicht jedes Mal dazu verpflichtet, ein Papierstück vorzulegen.
So einfach ist es glücklicherweise nicht
Doch, genau so ist es.
Wieso meinen Leute wie du eigentlich immer wieder, ihr müsstet mir oder anderen Polizisten unseren Beruf erklären, obwohl ICH ihn seit Jahren ausübe und DU offensichtlich keinerlei Ahnung von der Materie hast? Und dann kommt man noch mit Sprüchen wie „Ich schäme mich für dich.“ 😂 Wieso schämst du dich nicht lieber dafür, dass du dich hier in aller Öffentlichkeit zum Affen machst, indem du vorgibst, Dinge besser zu wissen, obwohl du‘s offensichtlich nicht tust?
Deine Befugnisse sind glücklicherweise stark beschränkt.
Wow 😦 Das war jetzt DIE fachmännische Information, die mir nach einem abgeschlossenen Studium in Polizeirecht gefehlt hat. Vielen Dank dafür. Jetzt bin ich endlich aufgeklärt.
Gerne. Zu hoch „fliegende“ Beamte nachzuschulen ist kein Schaden. Mir Unkenntnis zu unterstellen, steht Dir natürlich frei. An der inhaltlichen Korrektheit meiner Aussagen und Deinen stark eingeschränkten Befugnissen ändert es nichts. Dein „seit Jahren ausüben“ ist leider wenig wert.
Deine Aussagen waren bisher entweder unwiderlegbar falsch:
So einfach ist es glücklicherweise nicht
oder bloße Meinungsäußerung, die mich ehrlich gesagt nicht im Geringsten interessiert.
Bleibt die Frage, auf welche „Korrektheit“ du hier ansprichst.
Die Unkenntnis brauche ich dir übrigens nicht unterstellen. Die ist für jeden, der sich im Polizeirecht auskennt, offensichtlich.
Weitere Kommentare werde ich mir ersparen. Ich hab Besseres zu tun, als mit irgendwelchen fremden Laien rumzudiskutieren, die glauben, sie hätten die Weisheit mit Löffeln gefressen.
Könnte jeder. Machen sie aber nicht.
Im Haftbefehl ist regelmäßig auch die Erlaubnis enthalten die Räume zu betreten von denen anzunehmen ist, dass der Gesuchte sich dort aufhält. Es ist also kein Einbrechen.
Und mit gewalt