Mofa Scooter Roller 25kmh trotz führerscheinentzug fahren?

2 Antworten

Nach einem Fahrerlaubnisentzug darfst du weiterhin fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge fahren.

Hast du zusätzlich noch ein Fahrverbot erhalten, darfst du in dem Zeitraum auch kein Mofa oder sonstige FE-freie Fahrzeuge fahren, denn das Fahrverbot gilt für sämtliche Kraftfahrzeuge, sofern bestimmte Arten nicht ausdrücklich ausgenommen sind.


straight90 
Fragesteller
 17.05.2024, 17:50

Ja aber unter Fahrerlaubnisentzug stehen in meinem Fahreignungsregister die Klassen M, L, T, B. Aber die Klasse M ist doch Mofa bis 25kmh, ist das normal dass diese Klasse mit drinn steht? Dafür braucht man doch keine Fahrerlaubnis. Ich würde es verstehen, wenn ich nachträglich nachdem mir die Fahrerlaubnis entzogen wurde, ich dann auf einem Mofaroller (50ccm 25kmh) unter BTM angehalten werden würde, dass mir dann da untersagt werden würde, mofas zu fahren. Oder verstehe ich da was falsch?

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migebuff  17.05.2024, 17:59
@straight90

Klasse M steht nicht für "Mofa". Das ist die ehemalige Fahrerlaubnisklasse M, welche 2013 durch Klasse AM ersetzt wurde.

ehemaliger §6 FeV, Stand 2012:

Klasse M:
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
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