Wie lange kann der Hauptmieter meine Kaution einbehalten?

1 Antwort

Du warst also Untermieterin so wie die anderen Frauen auch. Der Vermieter hat dir seinen Wunsch angetragen, dass du ausziehen möchtest. Dem hast du stattgegeben. Das nennt man konkludente und einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages. Soweit ist das legitim.

Nun wirst du deine Kaution durch eine gerichtliche Mahnung un vermutlich nachfolgender Zahlungsklage zurückholen müssen. Der Mahnung wird der Vermieter widersprechen, du kannst nicht den Beweis führen, das der Vertrag aufgelöst wurde, außer, dein zimmer wurde wieder vermietet und /oder jemand war Zeuge der Auflösung. Zudem vermute ich, dass du eine Pauschalmiete gezahlt hast.

Mahne zunächst den Vermieter unter Fristsetzung zur Herausgabe deines Eigentums, denn das ist die Kaution nach wie vor. Bedrohe dabei den Vermieter mit eine Strafanzeige wegen Unterschlagung, wenn er die Kaution nicht an dich herausgibt.