Untermieter Abmahnung?


20.05.2024, 16:10

Es besteht ebenfalls ein Putzplan, der ignoriert wird.

Er benutzt auch Sachen, die ihm nicht gehören und holt sie aus geschlossenen Räumen einfach wieder raus

diewoelfin0815  20.05.2024, 17:24

Wurde sein Raum möbliert oder nicht möbliert vermietet?

Und wurde der Vertrag befristet oder nicht?

simba2019 
Fragesteller
 20.05.2024, 17:55

Nein unmöbiliert und nein, nicht befristet

4 Antworten

Zwei Abmahnungen zum gleichen Thema sind notwendig bei dieser Sachlage. Ändert der UM das Verhalten nicht, kannst du außerordentlich und fristlos kündigen.10 Werktage Auszugsfrist solltest du ihm dann zugestehen.

Voraussetzung ist aber eine eindeutige Regelung im Untermietvertrag, dass der UM bestimmte Aufgaben zu erfüllen hat. Kleine Diebstähle musst du ihm nachweisen und eventuell zur Anzeige bringen. Informiere dich § 543 (1) BGB

Tenor: Das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist massiv gestört!


simba2019 
Fragesteller
 20.05.2024, 17:54

Es ist eindeutig vertraglich geregelt. Das Verhältnis ist absolut nicht mehr tragbar.

Kann ich ihm nachweisen, denn wir sind zu zweit. Es ist aber kein Diebstahl, sondern ungefragtes nutzen.

Beispiel, den Grill hatte ich weggeschlossen, weil er ihn total verdreckt hatte.

Er hat sich ungefragt zu dem abgeschlossen Raum Zutritt verschafft und ihn frech vor meiner Nase erneut benutzt.

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Gerhart  20.05.2024, 18:02
@simba2019

Ein verschlossener Raum, der nicht zur Mietsache gehört und die Nutzung eines Grills, der nicht zum Nutzungsinventar gehört, ist ein Hausfriedensbruch. StGB §123 auf Antrag Strafverfolgung. Da kann auch Selbsthilfe geboten sein. Woher hatte der Knilch den Schlüssel zum verschlossenen Raum? Zugestandene Nutzung kannst du nicht entziehen. Schon die Strafverfolgen des Hausfriednsbruches reicht für eine Fristlose Kündigung.

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simba2019 
Fragesteller
 20.05.2024, 18:26
@Gerhart

Ich habe ihm die Nutzung des Grills nie erlaubt.

Weiß ich nicht woher er den Schlüssel hatte. Im Keller nach einem zweiten gesuch vermutlich.

Auch der Garten ist vertraglich nicht geregekt und er will nur nutzen nutzen und nichts tun müssen

Also kann ich ihm die Nutzung von Mikrowelle etc nicht entziehen? Obwohl er sie nicht sauber macht ? Das kann es doch nicht sein.

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Gerhart  20.05.2024, 20:11
@simba2019

Die Gartennutzung kann direkt verboten werden. Lass deinen Partner als Zeugen am Verbot teilhaben. Auch die MW kannste verbieten, wenn es eine andere Kochmöglichkeit gibt. Wenn er ein so großer MW -Freund ist, möge er sich selbst eine kaufen und in seinem Zimmer betreiben. Wie genau ist die Nutzung der Küche im Mietvertrag verankert?

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simba2019 
Fragesteller
 20.05.2024, 20:41
@Gerhart

Da ist schriftlich nichts geregelt. Nur die Zimmer, die er nutzt bzw an ihn vermietet sind

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simba2019 
Fragesteller
 20.05.2024, 21:10
@Gerhart

Weiß nur nicht wie ich die Abmahnung formulieren muss

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Gerhart  20.05.2024, 23:02
@simba2019

Betreff: Abmahnung

Sehr geehrter Herr nnnn,

am 14.05.2024 nutzten Sie ohne meine Genehmigung den Holzkohlegrill, nach der Nutzung reinigten Sie den Grill nicht. Sie nutzen auch den Kühlschrank in meiner Küche, sorgen aber nicht für die Reinigung des Faches, das von Ihnen benutzt wird.

usw. gilt für alle Unterlassungen, die solltest du detailliert aufführen und den Beleg dafür im Mietvertrag nennen.

Sollten Sie dieses Verhalten fortsetzen, sehe ich mich gezwungen, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Mit freundlichen Grüßen

Simba

Vermieterin

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simba2019 
Fragesteller
 20.05.2024, 17:57

Er wird die Abmahnung aber nicht unterschreiben, ist das nicht ausschlaggebend?

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simba2019 
Fragesteller
 20.05.2024, 17:58

Er wird die Abmahnung aber nicht unterschreiben, ist das nicht ausschlaggebend?

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Wenn ihr schon mit ihm geredet habt und er dennoch so weiter macht wie gehabt, wäre eine Kündigung bzw. ein Rauswurf das einzig richtige in der Situation! Ihm hinterher zu laufen und ihn ständig drauf aufmerksam zu machen, ist lediglich vertane Liebesmüh!

Bei solchen Leuten ist Hopfen und Malz schon längst verloren gegangen! Das ist ein beratungsresistenter Mensch, da wird sich nichts ändern.

Ich an eurer Stelle würde mir so ein rotzfreches Verhalten kein bisschen länger gefallen lassen und mich auch nicht von ihm länger veralbern lassen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Befasse mich viel mit dem Thema Recht.

simba2019 
Fragesteller
 20.05.2024, 16:27

Ganz deiner Meinung, aber jemand kündigen bzw schnell loswerden, ist nicht so einfach. Deswegen hoffe ich ja, dass ixh das mit Abmahnungen beschleunigen kann

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Wozu? Wenn reden schon nichts gebracht hat - ihm ist die Situation ja bekannt.

Wenn du nett sein willst, mach ne letzte Warnung schriftlich, ansonsten schmeiss ihn halt direkt raus.


simba2019 
Fragesteller
 20.05.2024, 16:10

So einfach kann man keinen rausschmeißen

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simba2019 
Fragesteller
 20.05.2024, 16:14
@LottoOtto99

Er ist gekündigt, aber mit 6 Monaten. Wir wollen das nicht noch 6 Monate so dulden

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Klar kannst du ihn abmahnen.

Er wird sowieso nicht dagegen klagen.


simba2019 
Fragesteller
 20.05.2024, 16:26

Kann ich ihn damit früher kündigen?

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atm77  20.05.2024, 16:26
@simba2019

Klar.

Wie gesagt: er wird nicht klagen so unorganisiert wie er ist.

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simba2019 
Fragesteller
 20.05.2024, 16:28
@atm77

Er ist beim Mieterschutzbund und reinigt auch ganz provokant nur seine Räume

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atm77  20.05.2024, 16:31
@simba2019

Was willst du denn?

Wenn du rechtlich wasserdicht sein willst, wirst du eine anwaltliche Beratung bezahlen müssen.

Und wenn er vor Gericht geht, dauert es sowieso länger als sechs Monate. Selbst wenn du am Ende Recht bekommst.

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simba2019 
Fragesteller
 20.05.2024, 16:37
@atm77

Weiß halt nicht, ob man nachträglich auf eigenbedarf kündigen kann. Das soll ja noch schwerer sein.

Was ich will. Das nicht noch sechs monatelang ertragen müssen.

Wir überlegen ihm die Nutzung der Sachen zu entziehen, da wir nicht verpflichtet sind dazu

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atm77  20.05.2024, 16:40
@simba2019

Wie gesagt: selbst wenn du im Recht bist und er vor Gericht zieht, wird es sich viel länger als sechs Monate hinziehen.

Insofern ist es relativ egal was rechtlich möglich ist.

Wir überlegen ihm die Nutzung der Sachen zu entziehen, da wir nicht verpflichtet sind dazu

Das ist doch schon mal ein guter Ansatz.

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