Wenn bei der Einstufung eines GdB ein Ermessensspielraum zwischen GdB 20 und 30 liegt, woran macht der Sachbearbeiter des Versorgungsamtes fest, ob 20 oder 30?

Ich habe chronische rezidivierende diagnostizierte Urtikaria / Nesselsucht, ein operiertes Mammakarzinom in situ mit verbleibendem Lymphödem und leide unter Erschöpfung.

Wegen des Karzinoms hatte ich für 3 Jahre GdB50.

Nach Abwarten der Heilungsbewährung hat nun das Versorgungsamt alle ärztlichen Berichte ausgewertet und möchte einen Gesamt-GdB von 20 vergeben, ich dürfe dem aber widersprechen, bevor dieser gültig wird.

Ich habe gesehen, dass für meine Urtikaria 20-30 als GdB vorgesehen sind.

Woran macht es das Versorgungsamt fest, ob jemand 20 oder 30 bekommt?

Bei 20 fallen die steuerlichen Freibeträge und die Möglichkeit zur beruflichen Gleichstellung mit Schwerbehinderten weg.

Meine Krankheit wird mit 2x täglich Lora ADGC behandelt, d.h. der Juckreiz wird unterdrückt, die Schwellungen und Quaddeln bleiben.

Außerdem darf ich vieles nicht essen.

Ende des Monats fahre ich zu einer Mutter-Kind-Kur, da ich damals nach der Brust-OP und Bestrahlung auf eine AHB und Wiedereingliederung verzichtet hatte und zu früh wieder arbeiten gegangen bin.

Die Schwerbehinderten Vertretung hatte angeregt, dass ich stattdessen andere Art der Kur mache, da die AHB verfallen war.

Ich gehe 2x die Woche wegen eines Lymphödems für 45 min zur Lymphdrainage, voraussichtlich bis an mein Lebensende.

Seht Ihr eine Chance, die 30 statt 20 zu bekommen und kann ggf. die Kurklinik dabei helfen?

Lohnt es sich, das Gesamtbefinden mit den Einschränkungen und Beschwerden im Rahmen des Widerspruchs nochmal aufzuschreiben?

Soll ich dann selbst schreiben, ich halte GdB30 für angemessen? Oder nur, dass ich der Runterstufung von 50 auf 20 widerspreche?

Vielen Dank.

Gesundheit, Reha, Gdb., Gesundheit und Medizin, Gleichstellung, Grad der Behinderung, Kur, Lymphödem, Nesselsucht, Schwerbehinderung, Versorgungsamt, urtikaria
GdB widerspruch wie schreiben

Hi ich habe einen Antrag gestellt der nur mit 40 bewilligt wurde.

im Antrag angegeben habe ich

Rezidivierende depressive Störung mir schweren Episoden F33.2 Emotional instabile Persönlichkeitsstörung mit überwiegend impulsiven Aspketen F60.30 Zwangshandlungen F42.1 Somatisierungsstörung F45.0 Alpträume F51.5 V.a. Schwere, generalisierte Agoraphobie F40.0

So bericht von meiner therapeutin auch mit dabei gewesen. (befund nur leider sehr kurz gehalten.

Habe dann den bescheid bekommen und Widerspruch eingelegt mit der bitte um Zusendung der unterlagen.

Die haben mir nun die beiden Arztberichte zugeschickt. (hausarzt, psychologin) und ein blatt wo nur draufsteht

Psychische Störung Befundblatt: 9-20 (ähh soviele blätter waren es nicht) Rechtsgrundlage: Schwerbehinderten recht Einstufung: mittel gradig GdB Gesundheitsstörung 40 Beurteilung: Feststellung Bemerkung: Rezidivierende depressive störung

Und drunter noch das ich keine merkzeichen bekomme.

Müsste das nicht mehr sein also ne Begründung oder so warum die den kompletten Rest (der teilweise sehr viel schwerer wirkt) einfach ignorieren. Wie mache ich jetzt den Widerspruch.

Und ich bekomme einen Neuen Befund von meiner Therapeutin bzw. eine Ergänzung des Befunds. da stehen dann aber auch neue Diagnosen drin weil die inzwischen gesichert sind.

Rezidivierende depressive Störung mir schweren Episoden F33.2 Emotional instabile Persönlichkeitsstörung mit überwiegend impulsiven Aspketen F60.30 Zwangsgedanken und Zwangshandlungen F42.2 Somatisierungsstörung F45.0 Alpträume F51.5 Schwere, generalisierte Agoraphobie F40.0 Soziale Phobien F40.1 Verdacht auf kognitive Funktionsstörungen (Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Problemlösefunktionen

So mein grösstes Problem ist die zeit

(Zitat meiner Ärztin im ergänzungsbefund)

"Wir bitten um eine schnelle Bearbeitung des Widerspruchs, da sich während des Wartens auf den Bescheid die Zwangssymptomatik noch einmal deutlich verschlechtert hat."

Wenn schon ne Ärztin das da reinschreibt kann man davon ausgehen das solche Sprüche wie warte einfach, ab bissel Geduld haben, usw. nicht angebracht sind weil es Krankheits bedingt nicht geht.

kennt sich da einer mit aus weil, ich habe paar mehr fragen grins.

Recht, Anwalt, Gdb., psychische Erkrankung, Versorgungsamt, Widerspruch
Gibt es eine Verbindung zwischen Versorgungsdamt und Führerscheinstelle?(Schwerbehindertenausweis)

Hallo Leute! Folgendes Problem, ich habe vor Kurzem beim Versorgungsamt (neuerdings Landesamt für Jugend Soziales und Familie) einen Antrag auf Höhergruppierung, Merkzeichen etc. beim Schwerbehindertenausweis gestellt. Da ich unter anderem Diabetis habe mit dem ich normalerweise gut zurecht komme, wollen die meine Diabetistagebuch von den letzten 3 Monaten haben. Da ich in den letzten 6 Wochen ausnahmsweise Probleme mit dem Zucker hatte, ich mußte ungewöhnliche Mengen Cortison schlucken, würde es sich schwebehindertenausweistechnisch im Moment tasächlich lohnen die Werte anzugeben.Ich befürchte allerdings ,daß das Versorgungsamt (Landesamt) bei den zur Zeit chaotischen Werten die Information an die Führerscheinstellle weitergeben könnte und ich anschließend in meinem kompletten weiteren Leben jedes Jahr zum Gesundheitsamt gehen muß und mich gegen viel Geld untersuchen lassen muß ob ich noch Auto fahren darf. Weiß einer von euch, ob das Versorgungsamt (Landesamt) diese Informationen an die Führerscheinstelle und Gesundheitsamt weitergibt, weitergeben darf oder weitergeben muß? Oder ist meine Angst unbegründet?Sollte ich meine Werte dem Versorgungsamt(Landesamt) vorsichtshalber nicht mitteilen? Danke im Voraus!!

Recht, Diabetes, Merkzeichen, schwerbehindert, Schwerbehindertenausweis, Versorgungsamt, Führerscheinstelle, Gesundheitsamt
Schwerbehindert (G) - Wechsel von KFZ auf Wertmarke möglich?

Ich recherchiere für eine Freundin bzw deren Sohn, die in der Klemme stecken. Vor einigen Jahren war der schwerbehinderte Sohn als Halter eines Fahrzeuges eingetragen und erhielt damit Ermäßigung auf die KFZ-Steuer. Vor einem Jahr wurde ein neues Auto angeschafft. Da der Sohn dies nicht mehr fahren kann (Verschlechterung des Zustandes), wurde die Mutter als Halter eingetragen und zahlt natürlich auch volle Steuer.

Jetzt leistet der Sohn seit Anfang September ein FSJ und kann die weite Strecke nur mit Bus und Bahn zurücklegen. Hierfür wollte er eine Wertmarke beantragen.

Aufgrund der vorhergehenden KFZ-Steuerermäßigung, die ja nicht mehr aktuell ist, verwies man ihn auf dem zuständigen Versorgungsamt (Schwerbehindertenstelle) an das Hauptzollamt, dort dann an das Zulassungsamt, und besteht auf eine Bestätigung der Stelle, dass der Sohn nicht mehr als Halter eingetragen ist. Der Nachweis als Kopie des Zulassungsscheins lehnte man ab. Jedoch will keine der anderen verwiesenen Stellen eine Halter-Bestätigung oder Ähnliches ausstellen.

Leider läuft nun die Zeit und der Sohn geht bereits in Vorkasse, obwohl ihm die Wertmarke aufgrund seiner anerkannten Behinderung zusteht.

Hat jemand ähnliches erlebt oder weiß wie man hier vorgeht um endlich zu der Wertmarke zu kommen? Leider bekommt er von der FSJ Stelle nur eine Ermäßigung - also Schülertarif, muss aber von den ohnehin schon wenigen Verdienst die hohen Fahrtksoten decken und hätte somit von seinem Einkommen gar nichts mehr.

Ich bin für jeden Rat oder Erfahrungsbericht dankbar, denn unsere Recherchen ergaben leider nichts.

KFZ, schwerbehindert, Versorgungsamt, Ermäßigung, Wertmarke
Würdet ihr sagen, dass ich einen Behinderungsgrad von 30 oder 50 haben sollte?

Ich bin Autist (diagnotisiert). Der Psychologe meinte, dass 50. Allerdings hat man damals keinen Behindertenausweis beantragt. Meine Eltern haben vor einem Jahr dann doch einen beantragt (um mir den Berufseinstieg zu erleichtern). Es ist aber irgendwie kompliziert, da inzwischen volljährig und das Gutachten schon länger her, sodass ich nur 30 erhalten habe. Meine Eltern haben jetzt einen Rechtsanwalt hinzufügt (aber noch nicht vor Gericht).

Wo ich Probleme habe:

-kann keine Kontakte in echt knüpfen (nur online)

-kein Blickkontakt möglich

-nehme sehr viele Impulse war

-Kontrolle verlieren

-Schulalltag bewältigen (ohne Hilfe unmöglich), öfters von Schule geflogen, da Streit mit anderen

-sehr wenig selbstständig (z.B eigenes wohnen momentan nicht möglich)

-in Konflikten gibt es immer Streit

-Vereine nur möglich mit Vertrauensperson

Was dagegen spricht:

-verstehe manchmal Ironie

-ich reise gerne und gehe ins Stadion (aber ohne Vertrauensperson unmöglich

-habe online Freunde

Ich kann es halt schlecht einschätzen, ob das schon für 50 reicht, da z.b blind sein schlimmer ist.

30 fühlt sich einfach schlimm an, da keine Vorteile und nur Nachteile. Außerdem haben fast alle Autisten 50, sodass ich dann wohl weder als normal noch als richtiger Autist angesehen werde.

Sollte ich falls ich keine 50 bekomme, mich unabhängig erklären und Deutschland den Krieg erklären (als Vergeltung)?

Behindertenausweis, Behinderung, Gdb., Grad der Behinderung, Versorgungsamt, GdB 50