Würdet ihr sagen, dass ich einen Behinderungsgrad von 30 oder 50 haben sollte?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hab leider auch nur einen GdB von 30 für meinen Autismus und Depressionen bekommen. Ich werde jetzt Klage einreichen. Ich würde an deiner Stelle "behaarlich bleiben" (RW) und notfalls mit einer Klage am Sozialgericht deb GdB von 50 einklagen.

Ok, ich kann deinen Ärger verstehen. In meinem Fall, es ist kein Autismus und möchte nicht genauer drauf eingehen, habe ich den Eindruck, die Sachbearbeiterin beim Versorgungsamt hält mich für "zu gesund", weil ich alles bei der Antragstellung alleine gemacht habe, ohne Hilfe.

Was mich stört ist, keine Ermäßigung zu bekommen oder zusätzliche Urlaubstage, weil ich ja regelmäßig Arzttermine habe, um diese außerhalb der Arbeitszeit zu legen.

Kann man aber nicht viel ausrichten...Immerhin haben wir Steuervorteile.

Das wird nach der Anlage zu Par. 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung, den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, Teil B 3.5.1 beurteilt. Bei tiefgreifenden Entwicklungsstörungen kann der GdB zwischen 10 und 100 betragen, je nach Ausprägung. Da Ihr jetzt schon einen Anwalt habt, kann dieser das bearbeiten und gegebenenfalls einen Neufeststellungsantrag stellen. Ohne das psychologische Gutachten zu kennen, kann man zum GdB in Deinem Fall nichts sagen.