Muss ich den Erzeuger meines Kindes zu mir in die Wohnung lassen wegen dem Umgangsrecht?

hey

Ich bin grad in der 25 ssw (24+6). Allerdings bin ich mit dem Erzeuger meines Kindes nicht zusammen und auch nicht verheiratet. Das Kind war nicht geplant aber ist jetzt natürlich trotzdem von mir gewollt:) Es gibt eine Sache über die ich mir schon die ganze Zeit den Kopf zerbreche aber auch auf keine Lösung komme. Wie sieht es damit aus das er mein Kind sehen will usw? Er hat zwar ein Umgangsrecht (aber erst wenn die Vaterschaft anerkannt wird was ich vor der Geburt definitiv nicht tun werde). Er würde am liebsten bei der Geburt dabei sein was ich schon direkt verneint hab. Ich möchte ihn nicht dabei haben und ich möchte ihn auch nicht im Krankenhaus sehen wenn meine Maus dann geboren wurde. Hat er ein Recht drauf ins KH zu kommen obwohl ich es nicht möchte?
das gleiche wenn ich zuhause bin. Ich werde die erste Zeit nicht rausgehen da es gesundheitlich auch nicht sonderlich gut bei mir ist und ich mit Baby erstmal nur zuhause bleiben werde. Ich möchte ihm aber nicht sagen wo ich hingezogen bin und erstrecht will ich ihn nicht in meiner Wohnung haben (hat alles Gründe) er hat aber wohl iwie ein Recht drauf die kleine zu sehen da ich aber nicht raus kann (und auch nicht möchte)muss ich ihn dann zu mir lassen??

Damit ihr mich vielleicht etwas verstehen könnt. Ich hege nicht umsonst so ein Hass gegen ihn aber er hat sich die ganze Schwangerschaft um nichts gekümmert und sich nie gemeldet. In dieser Zeit hat er es nichtmal geschafft sich Arbeit zu suchen (also krieg ich nichtmal Unterhalt von ihm für die Maus). Die Schwangerschaft ist alles andere als einfach bei mir ich lag schon 3 Wochen stationär im KH und bin sonst auch immer nur zuhause im Bett da ich es gesundheitlich momentan einfach nicht anders schaffe. Nichtmal als ich im KH war hat er nach der kleinen gefragt. Und als ich was wichtiges wissen musste (wegen Blutgruppen usw) hat er sich 2 Monate zeitgelassen obwohl es lebengefährlich hätte werden können und er es innerhalb von spätestens 2 Tagen wissen hätte können. Also auf gut deutsch gesagt er kriegt nichts geschissen und zeigt keine Verantwortung. Zudem hat er Aggressionsprobleme und ist ein psychisches Wrack. Er ist total Besitzergreifend und einfach anstrengend. Er sieht nichts ein und das ist mir einfach zu doof. Im übrigen wird er auch niemals auch nur ein Teil des Sorgerecht bekommen selbst wenn er es möchte meine Zustimmung wird er niemals bekommen.

mich will so wenig Kontakt wie möglich zu ihm jetzt noch halten aber wie sieht es aus wenn die Maus da ist schon allein weil ich es gesundheitlich nicht rausschaffe?
mache mir wirklich Sorgen das ich ihn reinlassen muss:(

lg kimmy

Mutter, Umgangsrecht, Sorgerecht, Baby, Unterhalt, Familienrecht, Eltern
BAFöG-Was tun wenn Vater Unterlagen nicht einreicht?

Hi Leute,

im September habe ich all meine Unterlagen (bis auf die meines Vaters) an das BAföG-Amt eingereicht.

Meinen Vater habe ich zuvor, da absolut kein Kontakt besteht, per Brief aufgefordert mir die Unterlagen, die benötigt werden, auszufüllen und zuzuschicken. Dieser hat mir dann ebenfalls per Brief mitgeteilt, dass ihn das BAFöG Amt kontaktieren solle.

Also waren in den Unterlagen, die im September von mir eingereicht wurden, auch die Kopien der Briefe sowie BAFöG Antrag 8 (Antrag auf Vorausleistungen) enthalten.

Da wir schon Ende Oktober haben und ich immer noch keine BAFöG Zahlungen enthalten habe (was auch normal ist), dachte ich mir, dass ich meine Sachbearbeiterin nach dem Stand der Dinge frage.

Diese hat mir dann mitgeteilt, dass mein Vater noch immer keine Unterlagen eingereicht hat. Und dass ich dann, nachdem er das ( wann auch immer das sein soll ) einreicht, mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen rechnen muss.

Ich will nicht so lange warten. Ich bin auch total aufgewühlt, weil ich nicht weiß was ich machen soll. Kann mir jemand weiter helfen? Wie läuft das ab mit dem Antrag auf Vorausleistungen? Darf sich das mein Vater einfach erlauben? Was gibt es für Konsequenzen für ihn?

Ich danke euch für eure Hilfe!

LG

Studium, Schule, Familie, Geld, Recht, Unterhalt, Vater, BAföG, Hilflosigkeit, Kindesunterhalt, Student, Studentenleben, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, Ausbildung und Studium
Hallo, muss ich mein Haus verkaufen um den Kindesunterhalt zu zahlen?

Meine Frau hat sich getrennt von mir und ist zu ihrem neuen Freund, mit unseren beiden Kindern gezogen. Untérhalt zahle ich derzeit für die Kinder den Mindestssatz laut Düsseldorfer Tabelle ca.600€. Dadurch bleiben mir im Monat nach Abzug des Kredits und Versicherungen, Strom, Wasser,Gez usw. für mich ca. 100€ zum Leben dafür gehe ich Vollzeit arbeiten. Da das Haus noch hoch verschuldet ist würde beim Verkauf vermutlich noch nicht mal der offene Betrag raus kommen. Durch den Besitzt des Hauses und einen Firmenwagen werden 800€ auf mein Gehalt gerechnet die ich nicht habe denn den Wagen und auch das Haus muss ich ja schließlich bezahlen. Bin am überlegen ob ich eine Umschuldung mache allerdings macht es aus meiner Sicht keinen Sinn dieses zu tun wenn ich das Haus was mal für meine Rentenvorsorge gedacht war trotzdem irgendwann verkaufen müsste. Kann mir jemand sagen wie das ist? Muss ich immer den Mindestunterhalt für die Kinder zahlen? Klar sind es meine Kinder und ich wusste auch vorher schon das Kinder Geld kosten, aber sie Wohnt mit dem neuen in seinem Haus er verdient ca. 4000€ Netto + Mieteinnahmen von 3Wohnungen und sie hat für sich 1400€ und für die Kinder 1000€ Zahlt keine Miete Strom ... Und es sind ja auch ihre Kinder. Die Kinder sind 9 und 10 Jahre und sind in dem Haus groß geworden und selbst nach 1,5Jahren nach dem Auszug bezeichnen sie es immer noch als ihr Zuhause. Mir würde es sehr schwer fallen dieses den Kinder weg zu nehmen aber ich möchte auch wieder leben und so geht es nicht. Es kann doch nicht sein das man als Mann keine Möglichkeit hat. Oder kenne ich nur die Möglichkeiten nicht? Gibt es Beratungsstellen dazu? Vom Anwalt höre ich immer nur müssen sie zahlen und geben Sie Ihr Zeit... Bin nämlich seit 1,5Jahren auch dabei das Wechselmodell für die Kinder um zusetzten... Die Frau will nicht also muss ich das einklagen. Habe die Kinder jetzt schon 5Tage alle 2Wochen aber die anderen beiden Tage will sie sie mir nicht geben. Selbst den Grund dafür habe ich aufgezeichnet, da sie dann keinen Unterhalt mehr bekommt und sie sich nichts mehr leisten kann. Diese Aufzeichnung ist aber nicht zulässig da sie ohne ihr Wissen gemacht wurde... Kennt jemand eine Beratungsstelle für solche Angelegenheiten? Denn der Anwalt der hat schon mehr als genug Geld bekommen und ich hab auch keine Ersparnisse mehr. Vielleicht auch noch einanderes Forum.

Unterhalt, Hausverkauf, Wechselmodell
Bürgergeld nach einer Trennung, Unterhalt vom Expartner?

Ich habe mich vor kurzem von meinem Partner getrennt. Wir wohnen zusammen und haben eine gemeinsame 3 jährige Tochter. Ich arbeite derzeit 20 Stunden die Woche. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Ich suche mir nun wieder eine eigene Wohnung und möchte ALG2 beantragen um zusätzliche Unterstützung zu erhalten und vielleicht sogar eine Erstaustattung zu beantragen. Dass er Unterhalt zahlen muss und Unterhalt angerechnet wird, sowie Kindergeld (mittlerweile? Damals galt dies als Sozialleistung und wurde nicht angerechnet? Ist das noch so? Bürgergeldrechner sagt nein) und natürlich mein Einkommen abzüglich der 100 Euro Freibetrag und 20%.

Nun meine Frage/n:

Muss er Unterhalt für mich zahlen, da er ein höheres Einkommen hat, obwohl wir getrennt sind und leben?

Kann ich bereits jetzt Alg2 erhalten obwohl wir noch zusammen sind und er wird nicht mit in meine Bedarfsgemeinschaft gerechnet? Ich denke es vereinfacht auch die Wohnungssuche und die Übersicht die man dann letztendlich über seine Finanzen hat.

Hab ich überhaupt Anspruch? Mein Einkommen liegt im Monat bei ca netto 700 Euro. Plus Kindergeld und Unterhalt.

Sorry für die doofen Fragen. Ich hab natürlich im Internet recherchiert aber teils unterschiedliche Antworten erhalten, vielleicht hat jemand exakt die gleiche Situation erlebt und kann mir helfen.

Liebe Grüße

Kinder, Geld, Arbeitslosengeld, Beziehung, Unterhalt, Eltern, Bedarfsgemeinschaft, Jugendamt, Kindergeld
Unter welchen Voraussetzungen kann man als Kindsvater sein Kind zur Adoption freigeben, wenn man mit dem Kind und der Mutter nichts zu tun hat?

Guten Tag.

Folgende Situation: Ich bin "Vater" eines fast 4 jährigen Sohnes. Ich sage "Vater", weil ich mit ihm keinerlei Kontakt habe, mit seiner Mutter genauso wenig (wir waren nicht verheiratet) und nur auf dem Papier sein biologischer Vater, bzw. Erzeuger bin und eigentlich nur Unterhalt zahle. Ansonsten aber keinerlei Bezug zum Kind habe.

Wir haben damals zwar verhütet, aber dennoch ist sie schwanger geworden. Wie es dazu kommen konnte, weiß ich leider nicht. Sie hat angeblich die Pille genommen und ich habe ein Kondom benutzt. Ich habe dann einen Test gemacht und bin zu 99,9% der Vater. Im nachhinein habe ich aber erfahren, dass sie die Pille abgesetzt hatte und es drauf angelegt hat schwanger zu werden. Als es hieß, dass sie schwanger ist, kam nur das Argument: "Egal ob du bleibst oder gehst... das Kind bekomme ich sowieso!" Tolle Aussage...!

Wie dem auch sei... die Kindsmutter (KM) hat nun seit 3 Jahren einen neuen Partner. Sie leben dementsprechend auch zusammen und der Kleine sieht ihn entsprechend als Vater an, da ich ihn das letzte Mal ein halbes Jahr nach der Geburt gesehen habe.

Meine Frage lautet nun: Gibt es eine Möglichkeit das Kind einseitig (also von meiner Seite aus) zur Adoption freizugeben, damit der neue Partner der KM das Kind adoptieren kann? Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? Gibt es generell die Möglichkeit meine Rechte an meinem Kind abzutreten, da ich wie gesagt im Grunde nur der Erzeuger und Zahler bin und ansonsten wie gesagt keinerlei Bezug zu meinem Kind habe und sie das auch nicht möchte.

Ich weiß, dass das ein recht zwiegespaltenes Thema ist und ich nicht auf allen Seiten auf Verständnis stoße. Daher bitte ich hier nur um ERNSTE Antworten und keine typischen Flame- und Hass-Postings!

Danke.

Kinder, Mutter, Recht, Unterhalt, Vater, Eltern, Adoption