trennungskinder krankschreibung?

BackupBone  26.11.2022, 18:42

Übernimmst du dann die Betreuung wenn das Kind krank ist?

hugboss07 
Fragesteller
 26.11.2022, 18:44

wir hatten uns immer abgewechselt mal meine ex mal ich. nur jetzt wird es halt kritisch mit der ganzen inflation

3 Antworten

Dazu "zwingen" kann dich ohnehin nur dein Gewissen..

in dem Bereich bin ich mir nicht sicher wie alleinerziehend ausgelegt ist. Meiner Meinung nach steht bei gemeinsamen Sorgerecht auch jedem die entsprechende Anzahl an kindkrank Tagen zu. Du könntest sie allerdings auf den Partner übertragen.

Alleinerziehende bekommen die doppelten Tage pro Jahr. Es wäre natürlich sehr traurig, wenn Du Dich nur um Dein Kind kümmern möchtest, wenn Du verpflichtet bist. Da kannst Du Dir auch mal Urlaub nehmen.

Da sie keine 60 Tage bekommt: wer soll sich dann kümmern, wenn das Kind mehr als 30 Tage krank ist?

Im übrigen: Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Also so viele Einbußen hat man dadurch nicht.

Arbeitet sie denn überhaupt?

Im Grunde sollten sich die Eltern da einvernehmlich verständigen.

Du kannst ihr ja auch eine Rechnung aufmachen - auf die sie sich einlässt oder nicht.

Nimmst du die vollen 30 Tage und hast dadurch Einbußen von 10 %, dann ziehst du 10% vom Unterhalt ab. Ist das Kind z.B. 8 und du zahlst derzeit 368,50 wären das sage und schreibe 36,85 Euro. Also bei 30 Tagen sind das 1,23 Euro pro Tag.

Merkst aber selbst, dass das irgendwie kleinlich ist, oder? Zumal ab 2023 das Kindergeld steigt von 219 auf 250 Euro und der Unterhalt damit ohnehin sinkt, obwohl die Unterhaltsbeiträge als solches steigen, aber der Zahlbetrag damit geringer ist als jetzt.

Und im Grunde genommen kannst du auch den Unterhalt deswegen gar nicht kürzen.

Anders würde es ja sein, wenn sie die alleinige Personensorge hätte und ihr somit 60 Tage zustehen würden.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-schul-und-kitaschliessungen/faq-kinderkrankentage-kinderkrankengeld/fragen-und-antworten-zu-kinderkrankentagen-und-zum-kinderkrankengeld-164976

Ich kenne jetzt kein Urteil welches besagt, dass der Unterhalt bei genommenen Kinderkrankentagen gekürzt werden dürfte. Aber da recherchiere ich gerne mal weiter...