Wie erfahre ich, ob ich noch Unterhalt für mein Kind zahlen muss?

8 Antworten

Du bekommst keine Bescheinigung, sondern musst dich selbst kümmern.

Wenn es keinen Titel gibt oder eine Jugendamtsurkunde, dann stelle den Unterhalt ab sofort ein. Deine Tochter ist beweispflichtig und muss dann auf dich zukommen. Jedenfalls wenn sie 18 ist oder älter. Dann ist eh auch die Kindsmutter mit verantwortlich für den Unterhalt, sollte es trotz Ausbildung noch Ansprüche geben.

Wenn es einen Titel gibt, dann musst du deine Tochter anschreiben und ihr mitteilen, dass du den Ausbildungsnachweis benötigst in Form einer beglaubigten Kopie des Ausbildungsvertrages. Zudem die Einkommensbelege der Kindsmutter der letzten 12 Monate und den letzten Steuerbescheid. Du hast Anspruch auf Vorlage aufgrund §1605 BGB.

Setze ihr eine Frist von max. 2 Wochen bis wann sie die Unterlagen beizubringen hast. Schreibe ihr, dass du ansonsten eine Auskunfts- und ggf. Abänderungsklage einreichen wirst (und musst), deren Kosten sie zu tragen hat, da sie dich quasi in ein Gerichtsverfahren hinein drängt. Stellt sie sich auf stur, dann stelle den Unterhalt (trotz Titel) dennoch ab September ein. Ist zwar ein wenig riskant, weil sie aus dem Titel pfänden könnte, aber dein Anwalt einen Vollstreckungsgegenklage einreichen kann, aufgrund der fehlenden Nachweise.

Schreibe sie nochmals an, verlange wieder Belege und Auskunft und setze eine Frist von max. 1 Woche.

"Normalerweise" gebietet es der Anstand, dass ein Kind seine Eltern benachrichtigt, wenn es keinen Anspruch mehr hat. Aber gezahlten Unterhalt kann man so gut wie nie zurück fordern und manche Kinder halten zwar gerne die Hand auf, kümmern sich um ihre Pflichten aber einen Dreck.

Du kannst deiner Tochter raten zum Jugendamt zu gehen, welches junge Erwachsene zwischen 18 und 21 berät und gerne eine Berechnung durch führt. Allerdings solltest du auf jeden Fall die Berechnung von einem Anwalt prüfen oder Jemanden der sich damit auskennt.

Die Auskünfte der Mutter solltest du auch nochmals direkt bei ihr schriftlich abfordern.

Ist das Kind unter 18, dann ist die Ansprechpartnerin die Kindsmutter.

Das Ausbildungsgehalt wird bis auf 100,- Euro auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Genauso wie das Kindergeld komplett angerechnet wird, wenn das Kind 18 ist. Unter 18 jeweils nur die Hälfte.

Wann sollte die Ausbildung denn fertig sein? Im besten Fall sind Ausbildungen sogar einen Monat früher fertig oder das Kind hat sogar auf 2 1/2 Jahre verkürzt...

Nimm das zum Anlass um das Abschlusszeugnis anzufordern und den Unterhalt maximal als zins- und tilgungsfreies Darlehen zu zahlen, auf dessen Rückzahlung du verzichtest, wenn es weiter Bedarf in gleicher oder höherer Höhe hat. Also nie "unter Vorbehalt" zahlen. Das hat rechtlich keine Bewandtnis.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Gibt es einen Titel gegen dich? Wenn ja, kannst du die Zahlung nicht so einfach einstellen.

Jedoch ist deine Tochter, wenn volljährig, dir gegenüber verpflichtet ihre Unterhaltsbedürftigkeit nachzuweisen. Und sie hat gegen beide Eltern dann die Ansprüche.

Du solltest sie kontaktieren, ihr eine Frist setzen, in der sie dir den Susdbildungsvertrag in Kopie zukommen läßt, damit du siehst, welche ausbildungsvergütung sie bekommt. Und du solltest die Einkommensnachweise der Kindsmutter anfordern, dann die Berechnung durchführen lassen. Das ginge jedoch nur mit anwaltlicher Hilfe.

Die kostenfreie Alternative ist diese: deine Tochter, wenn volljährig, jedoch noch unter 21, geht zum Jugendamt und bittet um Hilfe bei der Berechnung des Unterhaltes.

Meldet sie sich nicht in der Frist, kürze den Unterhalt und kündige an, ihn ganz einzustellen, dann kommt sie aus den Puschen.

sie hat Mitwirkungspflicht gem. BGB

wenn dein kind in ausbildung ist, volljährig ist, dann forderst du unterlagen an:

  • ausbildungsvertrag, schulbescheinigung
  • zeugnis
  • einkommensunterlagen der letzten 12 monate
  • einkommensunterlagen des anderen elternteils.

bis dahin stellst du unterhalt ein und gibst ihr 7-14 tage die unterlagen einzureichen. dann rechnest du aus oder lässt rechnen durch deinen anwalt

Das erfährst Du von der Kindsmutter, wenn Deine Tocher keine Auskunft geben will.

Die Einkünfte Deiner Tochter werden übrigens bei der Unterhaltszahlung angerechnet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – mehrfache Mutter und Oma

Du wirst wohl oder übel Kontakt mit Ihr aufnehmen müssen. Sie muss belegen können, dass sie noch Anspruch auf Unterhalt hat - dazu musst Du auch Kontakt mit der Kindsmutter aufnehmen, denn deren Gehalt wird ebenfalls angerechnet bzw. sie ist genau wie Du zum Barunterhalt verpflichtet.