Macht in meinem Fall ein Zweitstudium Sinn?

Moin,

Ich befinde mich z.Z. im letzten Semester meines jetzigen Studiengangs und habe mittlerweile alle Motivation und Hoffnung an diesem Fach verloren. Obwohl ich den mit Zuvericht begonnen habe, haben sich meine Gedanken im Laufe des Studiums geandert. Weder habe ich eine große Leidenschaft daran noch sehen die Arbeits- und Gehaltsaussichten besonders groß versprechend aus.

Eigentlich war ich vorher am Überlegen, ob ich nach dem Bachelorabschluss noch einen Master dran machen sollte. Hatte mich sogar schon an einigen Unis beworben. Aber erst vor kurzem bin ich zur Erkenntniss gekommen, dass ich nicht mehr in diesem Berecih weiter machen möchte. Deshalb betrachte ich jetzt ein weiteres Masterstudium als reine Zeit- und Geldverschwendung.

Nun bin ich seit einiger Zeit am Überlegen, ob ich nach meinem Abschluss ein Zweitstudium anfangen sollte (ja, ich möchte dennoch das jetztige Studium abschließen damit nicht alles umsonst war).

Ehrlich gesagt fühl ich mich unter einer sehr großen Belastung ausgesetzt. Wenn ich es schaffe ein Zweitstudium zu beginnen, wie wird es dann weiter gehen? Ich bin ja mittlerweile schon fast 24 und möchte deshalb auch irgendwie mein eigenes Geld verdienen, damit ich meine fundamentalen Lebenshaltungskosten decken kann.

Ich hatte darüber nachgedacht ein Teilzeitstudium an einer Fernuni aufzunehmen, damit ich waehrend dem Studium noch halbswegs Arbeiten kann. Jedoch musste ich feststellen, dass ein Teilzeit Studium bis zu 6 Jahren andauern kann, was einfach enorm lang ist.

Nun fühle ich mich komplett verloren. Ich bin an einem Punkt angekommen, wo ich nicht mehr weiß was ich tun soll.

Kann mir eventuell irgendjemand einen hilfreichen Rat geben?

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Wenn ich mein Vollzeitstudium zum Teilzeitstudium wechsle, darf ich trotzdem so viele Veranstaltungen (Module) belegen, wie ich will?

Ich bin Ausländer und mein Deutsch ist nicht perfekt. Haben Sie Verständnis, bitte.

Ich studiere jetzt Vollzeit, bekomme aber weder BAFÖG noch Geld von meinen Eltern. Ich lebe aus meinen Ersparnissen, aber langsam muss ich beginnen, zu arbeiten. Ich habe mich für viele Jobs in Laden und Supermärkten beworben, aber nichts hat geklappt.

Als Werkstudent muss ich meine Krankenversicherung allein bezahlen, dafür wird nicht so viel von meinem Bruttogehalt abgezogen. Das Problem ist, eine Firma zu finden, die mich als Werkstudent einstellen. Viele stellen Menschen nur als normale Teilzeitarbeitnehmer ein. Das wäre nicht gut für mich, weil ich dann nicht nur den normalen Betrag für die Krankenversicherung allein bezahlen müsste, sondern würde auch viel Geld von meinem Gehalt abgezogen. Das heißt, ich hätte nur Nachteile.

Deshalb habe ich mir gedacht, ob es nicht sinnvoller wäre, dass ich mein Vollzeitstudium zum Teilzeitstudium wechsle. Dann könnte ich als normaler Teilzeitarbeitnehmer eingestellt werden würde, was hießen, dass die Firma einen Teil von meiner Krankenversicherung bezahlen würde. Zumindest hoffe ich das.

Ich frage mich nur, ob es eine Beschränkung gäbe (von der Uni), dass ich dann nur eine bestimmte Anzahl von Modulen belegen kann. Weiß einer von Ihnen etwas darüber? Wenn ich mein Vollzeitstudium zum Teilzeitstudium wechsle, darf ich trotzdem so viele Veranstaltungen (Module) belegen, wie ich will? (So viele Module, wie z. B. ein Vollzeitstudierender?)

Vielen Dank im Voraus!

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Teilzeitstudium und Minijob?

Mein Arbeitsverhältnis endet zum im Mai. Ich habe ALG1 Anspruch.

Im März diesen Jahres habe ich ein Fern/Teilzeitstudium angefangen.

Mein Anspruch zum Existenzminimum beträgt ca.869 Euro ( KDU+Hilfe zum Lebensunterhalt).

Mein ALG1 würde ca. 700 Euro betragen. Somit ergibt dies eine Differenz von ca. 170 Euro.

Ich weiß, dass ich das ALG1 aufstocken kann. Leider gibt es da einige Hürden ( Ablehnung des BAföG - Antrags) welcher durch ein Teilzeitstudium und meinem Alter von über 35 Jahren im Prinzip abgelehnt werden müsste.

Gemäß § 2 Abs. 5 BaföG wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn die Teilnahme an dem Lehrgang die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch nimmt.

Da dieses Teilzeitstudium nicht grundsätzlich förderungsfähig ist (nur 9h in der Woche), wäre somit ein ALG II - Anspruch auch nicht nach § 7 Abs. 5 SGB II ausgeschlossen oder fasse ich das falsch auf?

Ich habe desweiteren vor, einen " Mini-Job" ( 450 Euro bei max.14,9h in der Woche) aufzunehmen. 

Somit wäre aber mein ALG1 Anspruch erloschen, da ich ausgehend vom Teilzeitstudium ca. 9 Stunden in der Woche aufbringe und zusätzlich einer Beschäftigung von 14h nachgehe und ich folglich über die 15h in der Woche komme.. 

Falle ich in der Konstellation nur in das ALG2 und werden mir dann bei einem "Mini-Job" die möglichen Freibeträge ermöglicht oder bekäme ich durch den erloschenen ALG1 Anspruch auch kein ALG2?

Zum Bespiel: ALG2 Anspruch= 869 Euro + 450 Euro aus dem Minijob

somit Wären 170 Euro( 100€ Frei + 20% von 350€) welche zu meinen 869 Euro hinzuverdienen könnte.

Käme ich auf 1039 Euro.

Sind meine Gedankengänge und "Berechnungen" korrekt oder bin ich auf dem Holzweg?

Studium, Recht, Minijob, ALG I, ALG II, Teilzeitstudium, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen