ALG1, Teilzeitstudium und Kleingewerbetreibe?

2 Antworten

Du wirst sicherlich schon mit der BA gesprochen und passende Informationen erhalten haben, oder?

Auf jeden Fall wird dir einen Nebenjob/-einkommen über 165 € angerechnet. Und durch das 15 Stunden Teilzeit-Studium stehst du der Arbeitsvermittlung nicht oder nicht mehr voll zur Verfügung. Auch hier wird gekürzt werden.

Aber besprich das mit der BA, dort bekommst du auf dich zugeschnittene Informationen.

Du darfst in der Woche nicht auf 15 Arbeitsstunden kommen, darfst im Regelfall ohne Anrechnung auf das ALG - 1 auch nicht mehr als 165 € Netto zuverdienen und musst der Vermittlung an min. 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen.


Tarelie 
Fragesteller
 06.06.2021, 23:03

Ja, danke. diese Dinge weiß ich bereits. Es ginge mir nur darum, ob die Anmeldung eines Kleingewerbes generell in der Kombination möglich wäre? Also ich studiere 15 std, habe aber ein Kleingwerbe angemeldet, das ich ab und zu nutze (nicht mehr als 165 Euro netto)

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isomatte  07.06.2021, 06:38
@Tarelie

Ich wüsste nicht warum das nicht möglich sein sollte !

Aber alleine durch die 15 Stunden Studium hättest Du meiner Ansicht nach schon keinen Anspruch mehr auf ALG - 1 , auch wenn Du da kein Einkommen erzielst, ist aber denke ich mit einer Arbeit vergleichbar und dann kämen ja auch noch die Stunden vom Gewerbe dazu.

Am besten versuchst Du einmal einen Termin zum Gespräch bei deinem SB - zu bekommen oder zumindest eine telefonische Auskunft, auch wenn diese dann nicht bindend wäre.

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