Freischaltung / Entfernung von elektronischer Drossel bei E-LKrads (L1E, 45 km/h) auf B196 [L3e-A1] / ABE / TÜV?

Grüße

Folgende Situation: mittlerweile gibt es genügend elektrische Leichtkrafträder mit L1e Straßenzulassung begrenzt auf 45 km/h. Roller, E-Mopes, etc.

Darunter gibt es auch die allseits bekannte Sur-Ron X oder die Talaria Sting L1e. Diese haben eine elektronische Geschwindigkeitsbegrenzung eingebaut, eben auf 45 km/h, damit sie eine L1e Zulassung bekommen; diese lässt sich aber relativ einfach aushebeln, in dem man einfach ein Kabel im Kabelstrang durchtrennt. Damit dürfte nach meinem Verständnis ja erstmal die Zulassung nach L1e wegfallen.

Jetzt haben wir aber in Deutschland ja zumindest den Sonderfall, dass es sowas wie eine B196 Erweiterung gibt, die das fahren von 125ern bzw. bis 11 kW Dauerleistung erlaubt - ohne jegliche Geschwindigkeitsbegrenzung und zusätzlich dazu, gibt es noch beim TÜV die Möglichkeit eine Einzelbetriebserlaubnis zu erwirken (= Einzelabnahme?). Selbstverständlich muss eine richtige Zulassung her (großes Kennzeichen) anstatt eines Versicherungskennzeichen.

Jetzt versuche ich herauszufinden, ob es wohl möglich wäre, eben jenes E-LKrad von der elektronischen Drossel zu befreien, beim Tüv eine Einzelzulassung zu bekommen und es dann einfach als E-Krad < 11 kW zuzulassen und legal mich damit im öffentlichen Raum zu bewegen?

Ergänzend: wenn das möglich ist, wäre es theoretisch denkbar, dass ich gar keine L1e Version der jeweiligen Bikes kaufen muss (die kosten immer um die 400-500€ Aufpreis, für Spiegel, Schutzbleche, Kennzeichenhalter, Blinker, etc) sondern diese selbst nach meinem Geschmack an die bereits ungedrosselten Offroad Versionen anbaue und damit dann zum Tüv fahre und ebenfalls eine Straßenzulassung bekomme?

Vielen Dank

Tuning, Verkehrsrecht, Führerschein, Drossel, E-Bike, TÜV, Zulassung, E-Bike Tuning