Ausbildung Minijob Hartz 4?
Hey
meine Eltern beziehen hartz4 und ich habe seit 3 Monaten eine Ausbildung davon muss ich ungefähr 300€ abdrücken wegen der "Bedarfsgemeinschaft".
Meine Frage jetzt, wenn ich nen Minijob auf 450 euro Basis mache, kommen noch weitere Abgaben auf mich zu?
7 Antworten
Das wird mit fast 100 % Sicherheit passieren, es sei denn deine Eltern verzichten freiwillig darauf !
Um genauer sagen zu können was dir am Ende von deinem Einkommen bleibt, bräuchte man noch ein paar Angaben von dir.
Wie alt bist du, was verdienst du derzeit an Brutto und Netto Vergütung, was würdest du dann pro Monat Brutto und Netto aus deinem Nebenjob aufs Konto bekommen, wie viele Personen leben inkl.dir im Haushalt, was hast du dann im Monat ca.an berufsbedingt notwendigen nachweisbaren Aufwendungen für deine Ausbildung + Nebenjob, was zahlen deine Eltern für die Warmmiete bzw.wie hoch ist diese und was zahlen sie monatlich für den Abschlag für den normalen Haushaltsstrom ?
Nein wen du aus de rbeg rau bist das was abgibts ist dein Mietanteil + zb kostgeld! Da sich jedes jahr was ändert würde ich mal im sozialgesetzbuch nachschauen wendas noch so wie frühe rist gilt wen du dich mit dem Rest selber versorgen kannst bist du aus der Bg raus!
Wen das so ist kannst du auch zusätzlich was verdienen aber vorsiecht du musst die Erlaubnis von deiner Firma Dan haben!
In eurem Bescheid über ALG II steht drin, wieviel von dem Geld für dich ist.
Wenn da "0,- €" steht, ändert sich nichts, wenn du noch mehr Einkommen hast.
Wenn da "1.- €" steht, fällt dieser Euro weg, wenn du mehr Einkommen durch den Minijob hast.
Und wenn da "280,- €" steht, fallen diese 280,- Euro weg, wenn du 450,- Euro Einkommen aus dem Minijob hast.
Gruß aus Berlin, Gerd
Du meinst, je mehr der Fragesteller verdient, desto mehr Kindergeld wird als Einkommen der mitwohnenden Elternteile auf deren Bedarf an ALG II angerechnet?
Aber die Eingangsfrage war ja, ob er dann mehr "Abgaben" an die Eltern tätigen muss. Dazu kann man nur sagen: Das ist Vereinbarungssache zwischen ihm und seinen Eltern!
Auch korrekt !
Sicher wäre das dann zwischen ihm und den Eltern selber zu klären, ich kann mir aber nicht vorstellen das die Eltern dann auf 204 € freiwillig verzichten, wenn sie das Kindergeld dann für ihren und nicht mehr für den Bedarf des Kindes einsetzen müssen bzw.können.
Aber man kann dann nicht so pauschal sagen das er dann nicht mehr abgeben muss, wenn sich sein Einkommen erhöht.
Solange Du in der Bedarfsgemeinschaft lebst, wirst Du Abgaben haben - ja. Da zählt ja jeder Euro, der bei Euch reinkommt. Auch kann Dir Dein Ausbilder einen 450-Euro-Job verbieten, weil Du Deine Energie für die Ausbildung benutzen sollst.
Wenn ich meinen mietanteil selbst übernehme wie oben beschrieben, bin ich dann denn noch in der BG?
Ja. Auf einen solchen Deal lässt sich der Jobcenter nicht ein. Du müsstest ausziehen, um nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft zu gehören.
Hab ich mir nicht ausgesucht. Das kommt rein daher, dass es jede Menge Betrüger gibt /gab.
https://www.bafög.de/de/einkommen-der-auszubildenden-198.php
Was ist mit "I" gemeint darf ich jetzt also 290€ anrechnungsfrei behalten ?
Dein zweiter Satz stimmt so pauschal nicht, ich sage nur Ausbildung und unter 25.
Solltest du nicht selber darauf kommen, dann erkläre ich es dir gerne.