Zwangsversteigerung: kann man davor mit dem Gläubiger den Preis aushandeln?

3 Antworten

In der aktuellen Situation geht das nicht, weil die Nachfrage nach halbwegs guten Objekten sehr hoch ist. Es gibt für den Gläubiger deshalb keinen Grund Verhandlungen aufzunehmen.

In einem Käufermarkt, in dem du ggf. der einzige Interessent bist, ist das möglich. Die Frage an den Gläubiger lautet dann, bei welchem Gebot er einem Zuschlag zustimmen würde. Früher (um das Jahr 2000) lautete die Antwort meist 50 %.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt da so etwas wie ein Ausbietungsgarantie, die aber kein Garant gegen die Abgabe höherer Gebote Dritter darstellt.

Ein gemeinsames Gespräch zwischen Bank und Schuldner mit dem Ziel des freihändigen Verkaufs zur Abwendung der Zwangsversteigerung wäre da eher eine Lösung.