Zulässig Sand auf öffentlicher Straße zu entladen?
Hallo,
ist es zulässig Sand auf öffentlicher Straße zu entladen, ohne dies durch Schilder wie „Achtung Baustelle“ oder sonstigen Pilonen zu markieren? Wie sieht es aus wenn dadurch ein Unfall entsteht? Muss die Baufirma bzw. der Auftraggeber dafür haften?
4 Antworten
... bestimmt, warum sonst sollte der Kipperfahrer das machen?
Und wenn ein Rad- oder anderer Fahrer bzw. Fußgänger das nicht sieht, wird er zu denen im weißen Kittel müssen, fürchte auch ich.
Bis vor wenigen Jahren wurde doch sogar die Kohle für die Heizanlage so angeliefert.
Vermutlich nicht erlaubt, da Straßen kein Lagerplatz sind. Wo kein Kläger, da kein Richter. Ist wie mit falsch geparkten Fahrzeugen....
Entsteht ein Unfall, haftet der Sandlagerer, die Baufirma.
Das wäre dann "vorsätzliche Verkehrsgefährdung" wenn diese Abladestelle nicht VORHER abgesichert worden wäre.
Ja, sie muß, es sei denn, sie hat eine Genehmigung zur Sondernutzung öffentlichen Grunds mit der angeordneten Beschilderung.
Natürlich ist jeder Autofahrer trotzdem verpflichtet, so zu fahren, dass er nicht mit voller Wucht, auf ein plötzliches Hindernis auffährt.
Das heißt: sollte es zu einem Verkehrsunfall mit dem Sand kommen, wäre die Baufirma bzw. der Auftraggeber daran schuld und müsste den Schaden begleichen?