Nach einbiegen bei einer Ampel Geschwindigkeitsbegrenzung wieder bei 50kmh?
Hallo, Ich bin heute (für alle die in Berlin leben) an der Hasenheide bei der Sparkasse an der Ecke dort nach rechts abgebogen auf die Hermannstraße, davor war die Straße begrenzt auf 30kmh wegen der Baustelle und dann kommt eine Ampel dort bin ich nach rechts abgebogen, da stehen dann keine Schilder mit Begrenzungen oder sonstiges.
Jetzt ist die Frage gilt nach dem abbiegen 50 oder immernoch 30 mein Navi hat 50 angezeigt aber die Polizei war hinter mir und ich wurde mir unsicher wie schnell ich fahren darf, habe zu erst auf 36 beschleunigt weil ich meinem Navi vertraut habe und dann bin ich wieder runter auf 30 weil ich mir unsicher war.
Die Polizei hat mich kurz darauf überholt und an der Ampel sich rechts neben mir eingeordnet und kurz durchs Fenster gesehen und irgendwas an diesem Verständigungsgerät geredet. Und ist anschließend nach rechts abgebogen.
deswegen die Sorgen und meine Frage.
Ich danke schon mal im Voraus für alle Antworten.
1 Antwort
Ge- und Verbotsschilder gelten nur für die Straße auf der sie stehen. Nach dem Abbiegen bis du auf einer anderen Straßen, also gelten die Schilder, die auf der zuerst befahrenen Straße stehen, nicht. Einzige Ausnahme sind die Schilder die eine "Zone" bezeichnen https://www.fuehrerscheine.de/wp-content/uploads/2019/09/274.1-1.png). Die gelten bis zur expliziten Aufhebung.
Kleine Merkregel: Für alle Verkehrsteilnehmer gelten die gleichen Regeln und Verbote. Also darfst du auch genau so schnell fahren wie die, die dir vorher entgegen gekommen sind und links abgebogen sind. Die konnten aber das 30 Schild, dass du gesehen hast nicht sehen und dürfen also 50 fahren. Somit darfst du das auch. Aus dem Gleichen Grund gelten alle Ge-und Verbotsschilder immer nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung (die legal befahren werden darf). Denn die, die aus der Einmündung kommen konnten das Schild, das du hattest, nicht sehen (gild nicht für Grundstückseinfahrten).
Danke für den Hinweis, wieder was gelernt. Aber es wundert mich, dass das noch nicht vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde, denn das ist definitiv eine Ungleichbehandlung vor dem Gesetz.
Logisch.
Entspricht aber nicht der deutschen Rechtsprechung. Kreuzungen heben Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht auf.