Zu wenig Miete abgebucht?
Hallo,
mein Vermieter Bzw die Wohngesellschaft hat nur die Hälfte der Miete eingezogen und auch nicht auf meine Frage warum das so ist, geantwortet. Jetzt ist meine Frage kann er dann noch im Nachgang die Differenz jederzeit abbuchen? Bzw mich abmahnen im Nachgang?
3 Antworten
Es ist durchaus möglich, dass der Vermieter die fehlende Miete nachträglich einzieht oder Sie zur Nachzahlung auffordert. Es ist aber auch möglich, dass es sich um einen Fehler oder ein Versehen des Vermieters handelt und er sich noch mit einer Erklärung bei Ihnen meldet. In jedem Fall sollten Sie sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und klären, was der Grund für die Kürzung ist. Handelt es sich um einen Irrtum, kann die Differenz mit der nächsten Mietzahlung beglichen werden. Wenn der Vermieter jedoch eine berechtigte Forderung hat, sollten Sie den Fehlbetrag so schnell wie möglich begleichen, um weitere Probleme zu vermeiden.
Hallo wann die Verwaltung nur die hälfte abgebuchthat, ist das nicht dein Fehler. und eine Mahnung wäre das letzte, die können dich bitten den Rest zu überweisen aber nicht mahnen in dem Fall. ich fände es dann Unverschämt
Klar. Im Mietvertrag ist ja die Höhe der Miete vereinbart.