Zu wenig Miete abgebucht?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist durchaus möglich, dass der Vermieter die fehlende Miete nachträglich einzieht oder Sie zur Nachzahlung auffordert. Es ist aber auch möglich, dass es sich um einen Fehler oder ein Versehen des Vermieters handelt und er sich noch mit einer Erklärung bei Ihnen meldet. In jedem Fall sollten Sie sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und klären, was der Grund für die Kürzung ist. Handelt es sich um einen Irrtum, kann die Differenz mit der nächsten Mietzahlung beglichen werden. Wenn der Vermieter jedoch eine berechtigte Forderung hat, sollten Sie den Fehlbetrag so schnell wie möglich begleichen, um weitere Probleme zu vermeiden.

Woher ich das weiß:Recherche

Hallo wann die Verwaltung nur die hälfte abgebuchthat, ist das nicht dein Fehler. und eine Mahnung wäre das letzte, die können dich bitten den Rest zu überweisen aber nicht mahnen in dem Fall. ich fände es dann Unverschämt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Klar. Im Mietvertrag ist ja die Höhe der Miete vereinbart.