Wohnungsgeberbestätigung gleich Mietvertrag?

4 Antworten

Du hast mit der Mutter einen Mietvertrag gemacht, also musst Du ihr kündigen.

Wenn Du Eigenbedarf anmelden kannst, dann spielt es keine Rolle, dass die Töchter noch da wohnen und ob die eine Wohnung finden werden oder nicht.

Die Wohnungsgeberbestätigung dient dem Mieter nur als Nachweis für das Bürgeramt, damit er sich ummelden kann. Diese ist in keiner Weise irgendwie bindend.

nein, nur die leute, die im mietvertrag stehen

Nur der Mieterin , die Töchter haben nur eine Meldebescheinigung ,das sie in der Wohnung der Mutter wohnen und keinen Miet oder Untermietvertrag ! Haben die Töchter eine Recht auf die Wohnung / Nein !