Darf ein Vermieter den neu eingezogenen Mieter kündigen, wenn dieser nach wenigen Monaten arbeitslos werden sollte?
Hallo zusammen,
wie sieht es überhaupt aus, wenn ein Mieter nach seinem Einzug in die neue Wohnung aufgrund schlechter Auftragslage seitens Arbeitsgeber gekündigt wird und einige Monate bspw. arbeitslos ist? Darf ein Vermieter angesichts dieser Situation den frisch eingezogenen Mieter überhaupt von der Wohnung kündigen? Ich bedanke mich im Voraus. LG
15 Antworten
Natürlich nicht. Die Miete wird weiterhin pünktlich gezahlt und nur das zählt. Woher das Geld dafür kommt, ob es ein Gehalt ist oder aus Erspartem, geht niemanden etwas an.
Nein natürlich nicht - das geht den Vermieter auch überhaupt nichts an.
Er kann kündigen, wenn der Mieter mit der Miete im Rückstand ist .... aber ansonsten gehen ihn die finanziellen Verhältnisse nach Abschluss des Mietervertrages nichts mehr an.
Erst wenn der Mieter in Verzug gerät, ist eine Kündigung statthaft.
Nein. Nur wenn der Mieter seine Miete nicht mehr bezahlt, d. h. sobald er mehr als 2 Monatsmieten im Rückstand ist.
Nein, natürlich darf ihm deshalb nicht gekündigt werden; er muss lediglich seine Miete weiterhin zahlen.