Ferienwohnung als Wohnung vermieten?

3 Antworten

Wenn das eine reine Ferienwohnung in einem entsprechend ausgezeichneten Baugebiet ist, dann ist das verboten, diese als Dauerwohnsitz zu nutzen oder zu vermieten...

https://www.klugo.de/blog/dauerhaftes-wohnen-im-ferienhaus

Klar könntest du das grundsätzlich. Aber viele Ferienwohnungsinhaber werden das vermutlich nicht unbedingt alternativ machen, weil sie natürlich über die Vermietung als Ferienwohnung viel mehr einnehmen, als bei Vermietung als normale Wohnung.
Oder es ist für den Mieter dann halt ziemlich teuer. Wenn man die Wohnung vielleicht tatsächlich durchgängig mietet, kommt einem der Vermieter vielleicht preislich entgegen, weil ja selten die Ferienurlauber bündig aneinander kommen, so dass er immer Ausfalltage oder -wochen hat. Aber teurer als eine normale Wohnung wird es vermutlich allemal.

Es kommt darauf an, ob die Wohnung in einem normalen Wohngebiet ist oder in einer speziellen Ferienwohnungsanlage in einem Tourismusgebiet.

Ist ersteres der Fall, kein Problem. Sobald Du vermietet und die Wohnung an die neuen Mieter übergeben hast, füllst Du das entsprechende Formular der Stadt oder Gemeinde aus (Download möglich), unterschreibst es und gibst es den Mietern oder Du meldest sie direkt auf der dafür bereit gehaltenen Website der Stadt- oder Gemeindeverwaltung an, sofern das dort möglich ist.