Wohnung vermieten Strom Kündigung?

2 Antworten

Die entscheidende Frage ist doch: WER hat die Wohnung WIE an einen Stromvertrag "gebunden"?

Wenn das der Vormieter war, dann hat DER jetzt ein Problem oder zumindest die Aufgabe, das irgendwie zu lösen. Der Vermieter "erbt" jedenfalls nicht automatisch die Verträge eines Mieters, wenn dieser fortzieht.

Habt Ihr die Wohnung vorher selbst genutzt und als Eigentümer einen Stromliefervertrag geschlossen, so müsst IHR jetzt mal in den AGB oder auch im Vertrag Eures Lieferanten nachlesen, wie es dann weitergeht. Wenn das ein halbwegs seriöser Anbieter ist, dann kann man dort auch anrufen und versuchen, die Sache zur Zufriedenheit aller zu lösen.