Wohnung kündigen?

4 Antworten

§ 573 ff BGB trifft für dich als Mieter bei eigener Kündigung eigentlich nicht zu. Darin sind hauptsächlich die Regularien bei Kündigung durch den Vermieter geregelt.

Als Vermieter hast du eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Also würdest du mit Kündigung am 20.05. Ende August ausziehen können/müssen. Es können auch andere Fristen im Vertrag stehen, diese dürfen den Mieter aber nicht benachteiligen

Die gesetzliche Grundlage für eine Kündigung durch den Vermieter ist der § 573 im BGB. Im Bürgerlichen Gesetzbuch behandeln Paragraphen 573 ff. BGB die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses durch den Vermieter. Unter diese fällt auch die Kündigung wegen Eigenbedarf.

Jederzeit kannst da ausziehen:

Es gibt ja keine "Wohnpflicht" oder so, und erst recht nicht, wenn man ausziehen will.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

anonym201208 
Fragesteller
 02.05.2024, 18:16

Ich meine, bis wann muss ich halt noch der Miete dieser Wohnung nachkommen die ich zum 20.05. kündigen würde?

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Von Experte bwhoch2 bestätigt

Am 20.05. kündigen würde den Mietvertrag am 31.08. beenden.