Wann kann ich den Mietvertrag bei einer Mindestlaufzeit kündigen?

5 Antworten

Das kommt auf den exakten Wortlaut wie er im Vertrag steht an.

Den Bitte mal einstellen oder ein Bild davon.


LaMaLuKa 
Fragesteller
 28.06.2023, 13:29

Ist nun drin, vielleicht können Sie mir hier weiterhelfen?

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Nach dem Jahresende, dann drei Monate gesetzliche Kündigungsfrist.

Bild zum Beitrag

Anbei ein Bild von dem §4 Mietdauer

 - (Kündigung, Mietvertrag, Kündigungsfrist)

anitari  28.06.2023, 13:34

Die Klausel ist aus meiner Sicht unwirksam.

Aber das ist jetzt schon egal, da das 1 Jahr fast um ist.

Aktuell, noch bis 04.07.2023, kannst Du zum 30.09.2023 kündigen.

Dann war es mindestens 1 Jahr ;-)

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anitari  28.06.2023, 21:51
@MarkLED

Das ist so in der Form weder typisch noch wirksam.

Aber für die/den FS jetzt egal.

Wenn sie/er jetzt Kündigt ist die "Mindestmietzeit" von 1 Jahr eh erfüllt.

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Singvogelnest  08.07.2023, 10:21
@anitari
Das ist so in der Form weder typisch noch wirksam.

Da irrst du aber gewaltig, manchesmal sind es gar 2 Jahre.

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anitari  08.07.2023, 10:51
@Singvogelnest

In dem Fall ist nicht klar definiert für wen der Kündigngsverzicht gelten. Nach der Formulierung nur für den Mieter. Und genau das ist unwirksam.

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I.d.R. kannst du zum Ende der Mindestlaufzeit kündigen.
Wenn du bereits 3 Monate vorher zum Ende der Mindestlaufzeit kündigst, besteht der Mietvertrag das ganze Jahr.

Dem entsprechend würde ich (mit Beachtung der Kündigungsfrist) empfehlen bereits vorher zu kündigen, um nicht länger also ein Jahr in der Wohnung wohnen zu müssen.

Solltest es dir sogar nicht zumutbar sein in der Wohnung das ganze Jahr zu wohnen (weil du „will/kann“ schreibst) ist es rechtlich gesehen möglich bereits früher zu kündigen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

LaMaLuKa 
Fragesteller
 28.06.2023, 13:30

Ich hab jetzt ein Bild drin von dem Paragraphen, vielleicht können Sie da auch nochmal rüberschauen?

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MarkLED  28.06.2023, 20:12
@LaMaLuKa

Ja, wie ich vermutet habe. Hier ist §573c Kündigungsfrist für dich relevant. Diese besagt, dass du bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats kündigen kannst. Wenn also noch bis zum 5. Juli deine Kündigung schriftlich beim Vermieter liegt, kannst du zum 30.09 kündigen.

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LaMaLuKa 
Fragesteller
 28.06.2023, 23:56
@MarkLED

D. H. Ich müsste nicht bis 3 Monate nach dem einem Jahr warten, sondern könnte schon direkt nach dem Jahr (in meinem Fall wäre das der August) entsprechend raus und muss nicht erst im August kündigen, sondern kann das auch früher (mit natürlich dem gesetzlichen Zeitraum wie von Ihnen beschriebenen) ? Verstehe ich das richtig?

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MarkLED  29.06.2023, 11:29
@LaMaLuKa

In Ihrem Fall wäre das zwar erst September, weil der August ja noch zum Jahr dazu gehört, aber sonst richtig verstanden ja.

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Dazu sollte auch was im Vertrag stehen.

Meinem Verständnis nach kannst du im 08. Monat kündigen um die 3 Monate Kündigungsfrist zu nutzen und um die Mindestlaufzeit ein zu halten.

Ansonsten hast du ja automatisch wie du schon sagst, 1 Jahr und 3 Monate.
Dann haut das mit dem mindest ja nicht hin.