Darf mein Behinderter Sohn einen Mietvertrag unterschreiben?
Hallo, Mein Sohn lebt in einer Behinderten WG. Es ist eine AußenWG, daß heißt, dass die Leute auf ein Leben in einer eigenen Wohnung vorbereitet werden. Er möchte gern ausziehen in eine eigene Wohnung. Die Betreuerin hat die Aufgabenbereiche Gesundheit, Vermögen und Vertretung vor Behörden. Jetzt hat er eine Wohnung gefunden. Die Betreuerin weigert sich aber die WG zu kündigen oder einen Antrag beim Sozialamt zu stellen auf Kostenübernahme der neuen Wohnung. Kann mein Sohn allein die WG kündigen und den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschreiben? Die Geldlichen Mittel für die ersten 2 Monate + Kaution hat er auf seinem Konto. Man könnte also auch nachträglich einen Antrag stellen.
2 Antworten
Am besten noch einmal genau schauen, für was die Betreuerin konkret verantwortlich ist.
Sind dort die Wohnungsangelegenheiten, bzw. die Aufenthaltsbestimmung nicht vereinbart, kann er problemlos Mietverträge kündigen und auch abschließen (sofern er voll geschäftsfähig ist).
Bei der Betreuung von Vermögensangelegenheiten geht es um Dinge, wie Girokonten, Aktiendepots, etc., aber nicht um Wohnungen, bzw. Mietverträge.
Ist er voll geschäftsfähig?
Sprich: wofür genau ist die Betreuerin eingesetzt?
Wenn er nur bedingt oder gar nicht geschäftsfähig ist, kann Dein Sohn keinen rechtsgültigen Vertrag alleine abschließen. ‚Betreuerin Vermögen‘.. hört sich danach an.