Wohngeld oder bab bei gut verdienenden eltern?
Moin,
ich wohne bei meiner Mutter und bin 19 Jahre alt, ich möchte gerne ausziehen und fange September meine Ausbildung an die Frage ist bekomme ich Wohngeld oder bab wenn ich in einer Wohnung ziehe mir reicht völlig eine 1 Zimmer Wohnung (Azubi Gehalt ist ca 850€) meine Mutter stresst mich völlig und ich kann es nicht mehr aushalten sie macht eine Ausbildung und ist geschieden von meinen Vater der 3k+ netto verdient.
Und zudem hab ich keine Ahnung wie ich zb dann mein eigenes Kindergeld beziehe und einen Antrag für bab oder sonstiges mache gibt es iwie Leute die einen bei sowas unterstützen oder anderes ich hab ehrlich keine Ahnung.
3 Antworten
Wenn deine Eltern gut verdienen und deine Vergütung auch nicht gerade gering ist, wird wohl kein oder nur wenig Anspruch nach dem Auszug und eigenem Wohnraum bestehen.
Im Internet findest Du einen kostenlosen BAB - Rechner.
Wohnst Du nicht mehr bei den Eltern, dann steht dir unter 25 Jahren das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.
Derzeit stünde dir bei Leistungsfähigkeit der Eltern theoretisch ein Unterhalt von 930 Euro zu, darauf wird das Kindergeld voll und deine Nettovergütung bis auf 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen angerechnet.
Für Wohngeld müsstest Du schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.
Bekommst Du BAB - oder Bafög - je nach Art der Ausbildung, oder bekommst dieses nur auf Grund von zu hohem Einkommen der Eltern oder eigener Vergütung nicht, hättest Du aber zumindest dem Grunde nach einen Anspruch darauf und auch dann würdest Du von Wohngeld ausgeschlossen sein.
BAB gibt es nur, wenn die eigene Wohnung erforderlich ist.
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
Ansonsten Wohngeld.
Betreffs des Kindergeldes kann ein Abzweigungsantrag gestellt werden.
Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres spielt es für das BAB - keine Rolle ob ein Auszug bei den Eltern und somit eine eigene Unterkunft erforderlich ist oder nicht.
Anspruch auf Wohngeld besteht nicht, erst einmal müsste man dafür schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen und man darf weder BAB - noch Bafög - bekommen und auch dem Grunde nach keinen Anspruch darauf haben.
Wahrscheinlich hast du aufgrund deiner gutsituierten Eltern keinen Anspruch auf BAB. Das könntest du auch auf dem BAB Rechner nachprüfen.
Wohngeld gibt es grundsätzlich nur dann wenn du die zweite Ausbildung machst und keinen Anspruch mehr auf BAB hast.
In deinem Fall nehme ich an dass die Agentur für Arbeit(BAB Stelle) dich auf die Unterhaltspflicht der Eltern verweist, die Eltern müssen noch ein paar Euro rüberschicken.
Zumindestens das Kindergeld in Höhe von 250 € solltest du bekommen. Damit hast du dann über 1000 €
Ab 18 ja und die Notwendigkeit für den Auszug wäre nur dann relevant und für einen möglichen Unterhaltsanspruch wichtig, wenn die Mutter auch leistungsfähig wäre.
Selbst wenn die 850 Euro die Bruttovergütung sein sollte, läge die Nettovergütung bei um die 670 Euro.
Davon kann er im Regelfall pauschal 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen in Abzug bringen.
Dann blieben um die 570 Euro anrechenbare Nettovergütung übrig, mit den 250 Euro Kindergeld käme man auf um die 820 Euro anrechenbares Einkommen.
Der Unterhaltsanspruch liegt derzeit bei 930 Euro, wenn das Kind im eigenen Haushalt lebt.
Wäre der Auszug notwendig und die Eltern entsprechend leistungsfähig, könnten ihm noch um die 110 Euro an Unterhalt zustehen, sollte kein Anspruch auf BAB - bestehen.
Da die Mutter selbst eine Ausbildung macht, wird sie sicher nicht leistungsfähig sein.
Der Auszug müsste dann auch nicht zwingend notwendig sein, der Vater müsste dann nach diesem Nettoeinkommen bei Bedarf auch entsprechend noch etwas Unterhalt zahlen, weil er ja bei der Mutter und nicht beim Vater lebt.
Sollten die 850 Euro Bruttovergütung sein, sollte eigentlich zumindest theoretisch noch etwas Anspruch auf BAB - bestehen, müsste man sehen ob es da noch andere unterhaltsberechtigte gibt.