Wo kriegt man das ORIGINAL "Mein Kampf" von 1939 , zum Kauf?

11 Antworten

Ich habe das Original, die Sonderausgabe mit Goldschnitt, in einem ausgezeichneten Zustand. Habe das Buch vor 30 Jahren in einem Auktionshaus ersteigert. Kommt darauf an, wieviel Du dafür zahlen willst  (lebe in der Schweiz und würde es bei einem allfälligem Verkauf in Deutschland aufgeben).


Ja es ist rechtlich erlaubt aber ich hab gerade nachgeschaut und es gibt sehr viele online Händler die das Buch verkaufen hast Anscheind nicht richtig geguckt

Das Original ist definitiv verboten. Es gibt aber eine kommentierte Version (Der Wortlaut bleibt der selbe wie im Original), die auch legal ist. Ein Original kann aber hier auch mal locker in den vier- bis fünfstelligen Bereich gehen.... und es ist illegal. Kauf dir einfach die kommentierte Version.


SebRmR  18.05.2016, 12:19

Das Original ist definitiv verboten
...
...und es ist illegal.

Nein und Nein.

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Saturnknight  19.05.2016, 21:55
@katinkajutta

nein, die Sperrfrist ist Ende 2015 abgelaufen

Jein.

Bereits 1979 gab es ein Gerichtsurteil. Da das Buch älter ist als die BRD, gelten die Gesetze wegen Propaganda, etc. nicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mein_Kampf#Rechtslage

Darum darf man das Buch kaufen, verkaufen und besitzen.

Was du meinst, ist das Urheberrecht, das erlischt 70 Jahre nach dem Todesjahr  des Autors (also das Urheberrecht alle Autoren, die 1945 gestorben sind, endete am 1.1.2016)

Und da gibt es Diskussionen, ob man das Buch jetzt neu drucken darf oder nicht. Der bisherige Rechteinhaber (der Staat Bayern)  meinte, das es weiterhin verboten ist, weil es als verfasungsfeindliche Propaganda gilt. Andere sagen, auf Grund des Gerichtsurteils von 1979 sind auch Nachdrucke nicht verboten.

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Saturnknight  19.05.2016, 21:45

Das Original ist definitiv verboten. Es gibt aber eine kommentierte
Version (Der Wortlaut bleibt der selbe wie im Original), die auch legal
ist. Ein Original kann aber hier auch mal locker in den vier- bis
fünfstelligen Bereich gehen.... und es ist illegal. Kauf dir einfach die
kommentierte Version.

Wow, du machst deinem Benutzernamen wirklich alle Ehren.

Das Original ist nicht verboten. Und wie kommst du auf einen vier- bis fünfstelligen Preis? So viel Geld bekommt man nur, wenn das Buch die Signatur eines hohen Parteigenossen hat, am besten Hitler selbst.

Eine normale Ausgabe bekommt man etwa ab 50€.

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KeineAhhnung  20.05.2016, 23:56
@Saturnknight

Ja sorry, gutefrage.net möchte, dass man Fragen beantwortet bevor man PNs schicken kann. Tut mir Leid für meine teilweise falsche und übereilte Antwort.

Aber zu deiner Frage Saturnknight. Hab gerade nochmal im Duden nachgeschaut und da der Fragesteller ausdrücklich das ORIGINAL meint, ist hier nach der Erstausgabe gefragt. Möchtest du jetzt deine Normalausgabe hier verkaufen oder warum erwähnst du soetwas?

Um weitere Missverständnisse deinerseits zu vermeiden empfehle ich dir diesen Artikel: http://m.spiegel.de/kultur/gesellschaft/a-1068642.html bezüglich des Themas und natürlich den altbewährten Duden. In dem Artikel wird die Frage eigentlich gut beantwortet, weswegen ich hier auch nicht weiter darauf eingehen werde.

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Soviel ich weiß, ist das Original weiterhin verboten. Erlaubt sind nur die kommentierten Fassungen.


PatrickLassan  18.05.2016, 11:27

Du irrst. Der Besitz auch der Originalausgaben ist nicht verboten, es gibt dazu einen Beschluss des BGH.

https://de.wikipedia.org/wiki/Mein_Kampf#Rechtslage

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Panazee  18.05.2016, 11:36
@Suboptimierer

Findet sich auch unter dem Link zu Wikipedia:

Auch ein Angebot antiquarischer Exemplare zum Kauf ist nicht nach § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) strafbar, selbst wenn – wie auf einigen Auflagen – auf dem Einband ein Hakenkreuz abgebildet ist.
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Suboptimierer  18.05.2016, 11:38
@Panazee

Damit widersprichst du PatrickLassan mit seiner eigenen Quelle, die er genannt hat.

Hört mal, ich bin kein Jurist. Ich brauche eigentlich nur eine im einfachen Deutsch formulierte Aussage, ob man die Originalausgabe käuflich erwerben darf.

Ich habe das bislang so verstanden, dass das weiterhin nicht erlaubt sei.

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Panazee  18.05.2016, 12:31
@Suboptimierer

Wie präzise soll es denn noch werden?



Der Bundesgerichtshof hatte 1979 entschieden, dass der Besitz, Kauf und Verkauf antiquarischer Exemplare des Buches in Deutschland nicht nach § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) strafbar sind.

Besitz, Kauf und Verkauf

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Suboptimierer  18.05.2016, 12:33
@Panazee

Das "nicht" könnte man noch schnell überlesen. Da steht nur, wonach es nicht strafbar ist. Dort steht nicht, ob es nach einem anderen Paragraphen strafbar ist. Nach §1 StGB ist es bestimmt auch nicht strafbar.

Wenn es nicht strafbar ist, dann nach keinem Paragraphen. Wenn es strafbar ist, würde ich erwarten, dass der Paragraph genannt wird, nach dem es strafbar ist.

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Suboptimierer  18.05.2016, 12:36
@Panazee

Wenn ein Kind z. B. fragt, ob es etwas machen darf und man sagt, dass die Mutter nichts dagegen hat, dann heißt das doch indirekt, dass der Vater da etwas gegen hat.

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PatrickLassan  18.05.2016, 20:08
@Suboptimierer

Damit widersprichst du PatrickLassan mit seiner eigenen Quelle, die er genannt hat.

Nein.

Ich habe das bislang so verstanden, dass das weiterhin nicht erlaubt sei.

Nein.

Tipp: Wikipedia-Artikel noch mal lesen.

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Lyannaa  18.05.2016, 11:27

Ja davon hab ich auch gehört das mit der Kommentieren Ausgabe 

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PatrickLassan  18.05.2016, 11:32
@Lyannaa

Wenn der Besitz erlaubt ist, ist auch der Erwerb erlaubt. Man kann das Buch ohne größere Probleme in Antiquariaten kaufen.

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Suboptimierer  18.05.2016, 11:36
@PatrickLassan

Achso, ich dachte das wäre in der Vergangenheit immer der Knackpunkt gewesen. Die, die bereits ein Buch gehabt hatten, brauchten es nicht abgeben, nur durfte man es weder kaufen, noch verkaufen.

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PatrickLassan  18.05.2016, 11:39
@Suboptimierer

Der Knackpunkt war bis Ende 2015 eigentlich das Urheberrecht, das jetzt erloschen ist. Theoretisch kann also jeder das Buch (auch unkommentiert) nachdrucken, in der Praxis traut sich das niemand, da es Probleme mit § 86 StGB geben würde.

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Suboptimierer  18.05.2016, 11:41
@PatrickLassan

Och menno. Was heißt denn nun "Probleme"? Heißt "Problem" "Kopf ab" oder "man könnte schief angeguckt werden"?

Ist es erlaubt oder nicht? -.-

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SebRmR  18.05.2016, 12:35
@Suboptimierer

Bis Ende 2015 war der Nachdruck aufgrund des Urheberrechts nicht möglich. Verstöße werden bestraft.

Die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke kann Geld- oder Haftstrafen oder Geldbußen nach sich ziehen. Die entsprechenden Straf- und Bußgeldvorschriften ergeben sich aus §§ 106 UrhG. Die Strafverfolgung setzt in der Regel einen Strafantrag voraus (§ 109 UrhG).

https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechtsverletzung#Strafbarkeit

§ 106 UrhG:

§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html

Sei dem 1.1.2016 ist das Urheberrecht nicht mehr das Problem, das Werk ist gemeinfrei (70 Jahre nach Tod des Autors). Das Problem könnte § 86 StgB sein:

Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(1) Wer Propagandamittel ... im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

https://dejure.org/gesetze/StGB/86.html

Hier ein Interview zur Problematik:
http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/216305/helfen-gesetze-gegen-mein-kampf

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Suboptimierer  18.05.2016, 12:41
@SebRmR

Das Problem könnte § 86 StgB sein:

Solche Aussagen verstehe ich eben nicht. Ist es ein Problem oder nicht? Greift der Paragraph oder nicht?

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SebRmR  18.05.2016, 14:44
@Suboptimierer

Lies das von mir verlinkte Interview, der § 86 StGB wird erwähnt. Der Paragraph ist bei einem Neudruck des Werkes relevant, nicht bei antiquarischen Exemplaren.

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Suboptimierer  18.05.2016, 12:55

Nach all den Kommentaren gehe ich nun davon aus, dass auch das Original verbreitet werden darf, weil alle möglichen Paragraphen, die genannt wurden, nicht greifen und kein Paragraph genannt wurde, der greift.

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