Wird silber angerechnet vom Jobcenter?

1 Antwort

Wenn Du genug davon hast, ist das natürlich auch anzugeben, bei der Antragstellung wird nach Vermögen gefragt, natürlich nicht was man an normal üblicher Haushaltsausstattung hat.

Man darf als Antragsteller im ersten Jahr bis zu 40.000 Euro an Vermögen haben oder auch im Leistungsbezug entsprechende Ansparungen machen.

Ab dem zweiten Jahr gilt ein max. Schonvermögen bis zu 15.000 Euro, diese gelten ab Antragstellung auch für jede weitere Person die zur BG - Bedarfsgemeinschaft gehört.