Wird man auch über Feiertage bezahlt?

4 Antworten

Wegen eines Feiertags ausgefallene Arbeitszeit muss bezahlt werden. Aber natuerlich nur die, die wegen des Feiertags ausgefallen ist, also die man haette arbeiten muessen, wenn es kein Feiertag gewesen waere.

Wenn Du an den Feiertagen hättest arbeiten müssen, sollte Lohnfortzahlung gelten.

Du kannst die jeweiligen Tage ja entsprechend markieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

An gesetzlichen Feiertagen, an denen du eigentlich arbeiten müsstest, sollten dir die ausgefallenen Stunden auch bezahlt werden. Fällt der Feiertag auf einen Tag, wo du sowieso frei hattest, hast du Pech gehabt.

Du hast die gleichen Arbeitnehmerrechte wie Vollzeit-Beschäftigte. also bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch 4 Wochen bezahlter Urlaub.


haileysani04 
Fragesteller
 20.05.2024, 10:27

Danke! So sieht eine vernünftige und hilfreiche Antwort aus 👍🏼

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Nein. An Sonntagen übrigens auch nicht, falls das deine nächste Frage wäre


DerCaveman  20.05.2024, 10:29

Natuerlich muss wegen eines Feiertags ausgefallene Arbeitszeit bezahlt werden.

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PascalBrown  20.05.2024, 10:29
@DerCaveman

Wenn sie einen Stundenzettel ausfüllt hat sie einen Stundenlohn. Es werden folglich nur tatsächlich abgeleistete Stunden vergütet

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DerHans  20.05.2024, 11:21
@PascalBrown

Der Arbeitgeber darf auch nicht den Dienstplan so erstellen, dass die Feiertage ausgespart bleiben. Das ist natürlich schwierig, wenn der AN nur "nach Bedarf" eigesetzt wird.

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haileysani04 
Fragesteller
 20.05.2024, 10:29

Das war eine ernst gemeinte Frage. Falls du mit solchen nicht umgehen kannst, beim nächsten Mal einfach weiterscrollen oder die Plattform einfach komplett löschen.
Der Sinn ist nämlich, anderen bei ihren Fragen weiterzuhelfen und nicht sie für blöd zu halten.

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PascalBrown  20.05.2024, 10:30
@haileysani04

Hast du am 1.5. gearbeitet? Wenn ja bekommst du es bezahlt. Wenn nein, dann nicht

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DerCaveman  20.05.2024, 10:32
@PascalBrown

Nein, haette sie am 1. Mai arbeiten muessen, wenn es kein Feiertag gewesen waere, muss die ausgefallene Arbeitszeit bezahlt werden. Haette sie aber am 1. Mai sowieso nicht arbeiten muessen, dann nicht.

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PascalBrown  20.05.2024, 10:42
@DerCaveman

Nein. Es ist eine geringfügige Beschäftigung. Bezahlt wird nur die tatsächliche Arbeitszeit

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PascalBrown  20.05.2024, 10:49
@DerCaveman

Gut. Dann soll er seinen Stundenzettel so abgeben. Und wenn der Chef sagt, weshalb er für den 1.5. 3,5h eingetragen hat, obwohl die Firma zu hatte, kann er ja sagen, dass das DerCaveman so abgesegnet hat

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DerCaveman  20.05.2024, 10:51
@PascalBrown

Nicht weil der Caveman das so gesagt hat, sondern weil das Gesetz es so vorschreibt (sofern sie sonst am 1. Mai haette arbeiten muessen).

Das Gesetz hatte ich dir ja mitgeliefert. Hast du es gelesen?

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