Krankheit, Urlaub und Feiertag im igz-Zeitarbeitsvertrag

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Hallo probag,

bei Lohnfortzahlung (Krankheit), Feiertag und Urlaub müssen dir die Durchschnittsstunden bzw. der Durchschnittsstundenlohn gezahlt werden! D. h. arbeitest du im Entleihbetrieb 40 Std./Woche - täglich 8 Stunden - muss dir diese Zeit auch an Feiertagen etc. gezahlt werden!

Fahrtkosten werden selbstverständlich für diese Tage nicht vergütet, somit wird deine Fahrtkostenpauschale anteilig berechnet.

LG

Hallo,

  1. Sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt wurde, bzw. es auch keine zusätzlichen mündlichen Sondervereinbarungen gab, so wird der AG im Krankheitsfall regulär nur die Basisstunden pro Krankentag bezahlen. Das geschieht normalerweise ab dem 1. Tag der Abwesenheit. ( Da Du ja im Stundenlohn stehst mit einer 35 h - Woche )

  2. Die Fahrtkostenpauschale wird auch nur für die Tage bezahlt, an denen Du auch zur Arbeit fährst. Es sei denn, sie wäre anderslautend im Vertrag als fixe Pauschale vereinbart. Dann haben zumindest Feiertage keinen Einfluss darauf. Urlaub und Krankentage werden diesen Lohnzusatz aber in den entsprechenden Monaten anteilig verringern.

mfg

Parhalia

Die Bezahlung eines Feiertages richtet sich nach dem sogenannten Lohnausfallprinzip. Bedeutet: wenn du jeden Tag 7,8 Stunden im Einsatzbetrieb arbeitest hast du auch den Anspruch am Feiertag diese 7,8 Stunden bezahlt zu bekommen.

Die Stunden im Krankheitsfall hingegen sind der Durchschnitt der letzten 13 Wochen.