Wird Jobcenter immernoch die Wohnung meiner Schwiegermutter bezahlen?
Ich werde bei meiner Schwiegermutter einziehen, da mein Mann und ich noch Studieren und heiraten möchten. Wir sind noch Studenten und arbeiten nebenbei aber wir können uns im Moment eine Wohnung nicht leisten, aber die Wohnung von meiner Schwiegermutter ist relativ groß.
Die Sache jetzt ist, dass ich internationale Studentin bin und mein Mann ist Deutsch und die Wohnung meiner Schwiegermutter wird von Jobcenter bezahlt. Meine Frage ist: kriege ich Probleme beim Aufenthaltstitel, wenn die Wohnung von Jobcenter bezahlt wird? Kriegt meine Schwiegermutter Probleme, wenn Jobcenter wissen, dass mein Mann und ich nebenbei arbeiten können, so dass sie die Wohnung nicht mehr bezahlen ? Danke im Voraus. 🌸
3 Antworten
Solange Du keine Sozialleistung beziehst, sollte es auch keine Probleme bei dir geben.
Die Schwiegermutter muss euren Einzug unaufgefordert melden und nachweisen und dann bekommt sie nur noch 1/3 der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt.
Ihr müsstet dann die anderen 2/3 der Warmmiete zahlen, dazu noch für normalen Haushaltsstrom, Essen usw.müsst ihr dann unter euch regeln.
Der Vermieter muss damit natürlich auch einverstanden sein.
Die Schwiegermutter wird weniger Geld bekommen, weil man voraussetzt, dass ihr euch an der Miete beteiligt, unabhängig davon ob ihr das tatsächlich macht. Die Schwiegermutter muss dem Jobcenter den Einzug mitteilen.
Ja, wenn ihr da einzieht bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft und dann wird jedes Einkommen jedes einzelnen Mitglieds angerechnet.