Wie ziehe ich aus meiner Mietwohnung aus?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt auf viele Faktoren an. Zum Beispiel:

Wenn deine neue Wohnung bereits leer steht und ab sofort zu vermieden ist, und du jetzt erst deine alte Wohnung kündigst, und demnach noch drei Monate Miete zahlen musst, kann gut sein, dass der neue Vermieter sich jemanden sucht, der gleich einzieht. Sonst verliert er ja drei Monatsmieten. Oder du musst drei Monate doppelt Miete zahlen.

Zweitens: Wann kannst du die neue Wohnung beziehen? Wenn du sie zum ersten des Monats, z.B. am 1. Oktober beziehen kannst und deine alte Wohnung aber zum 30.09. kündigst, hast du ein Problem. Dann stehst du nämlich eine Nacht lang mit all deinem Zeug auf der Straße. Ein Monat Überschneidung, also in dem du für beide Wohnungen Miete zahlst ist nicht selten. Zumal du die alte Wohnung ja im Zweifelsfall renovieren, mindestens aber besenrein übergeben musst.

Wenn du schon ein paar Tage vor Mietbeginn in die neue Wohnung kannst, ist das natürlich entspannter. Aber beachte, dass du darauf kein Anspruch hast. Das heißt, der Vermieter (oder der Vormieter) kann seine Meinung trotz Zusage noch spontan ändern. Außer es wird schriftlich / vertraglich festgehalten.

Wenn du erst deine alte Wohnung kündigst, aber noch keine neue Wohnung fix hast, kann es natürlich passieren, dass dein Mietverhältnis endet, du aber noch keine neue Wohnung gefunden hast. Das solltest du dir also gut überlegen.

Der "ideale" Ablauf wäre:

  • neue Wohnung finden, Mietvertrag beginnt in 2-3 Monaten
  • alte Wohnung kündigen
  • Alle Verträge kündigen bzw. Ummelden (Strom, eventuell Gas, Internet, ...)
  • sobald man in die neue Wohnung darf, Krempel packen und umziehen
  • alte Wohnung putzen, Löcher in den Wänden verspachteln / schließen ggf. Wände streichen Wohnung übergeben.
  • Auf dem Amt (Bürgerbüro, Rathaus etc.) ummelden, ggf. Dokumente aktualisieren
  • Sonstige Adressaktualisierungen bei Unternehmen, Krankenkasse, Arbeitgeber etc.

Ab wann genau du in der neue Wohnung lebst, musst du "offiziell" nicht "timen". Wenn du umgezogen bist, meldest du dich um, mit dem Datum, dass im neuen Mietvertrag als Mietbeginn steht. Ob das auf den Tag genau stimmt, interessiert niemanden.

Du solltest aber am letzten Tag des Monats, in dem der alte Mietvertrag endet, dort noch mal in den Briefkasten schauen und bereits Nachsendeaufträge eingerichtet haben. Bei uns z.B. für Deutsche Post und Post Modern.

Achso und anrufen ist natürlich Quatsch. Du musst schriftlich kündigen.


mark3030 
Fragesteller
 31.08.2023, 15:11

Danke! ich lese oft, dass Leute die ausziehen "Nachmieter" suchen. Was hat es damit auf sich und muss ich das auch machen?

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IrockRTC  31.08.2023, 15:21
@mark3030

Nachmieter "brauchst" du, wenn du schnell ausziehen, bzw. in eine neue Wohnung ziehen willst, aber eben die drei Monate Kündigungsfrist einhalten musst. Wenn du Nachmieter findest, die schneller in die alte Wohnung einziehen, musst du nicht noch die drei Monate Miete zahlen, obwohl du schon in deiner neuen Wohnung wohnst.

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Einfach mal den Vermieter anrufen und Bescheid sagen, dass Du ausziehen wirst, ist auf jeden Fall gut. Danach musst Du aber noch schriftlich kündigen mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende. Also jetzt z. B. zum 30.11. oder Mitte September zum 31.12.2023. Bis dahin musst Du auf jeden Fall Miete zahlen, auch wenn Du vielleicht schon im Oktober in eine neue Wohnung einziehen kannst.

Gutes Timing ist auch gut. Falls Du die Zusage zu einer anderen Wohnung bekommst, solltest Du klären, ab wann Du die Wohnung übernehmen kannst. Angenommen, Du kündigst zum 31.12.2023, dann müsstest Du spätestens an Sylvester die Wohnung geräumt haben. Wenn Du tatsächlich erst am 1. Januar in die neue Wohnung einziehen kannst, musst Du Dir überlegen, wie Du das mit dem Umzug am besten hin bekommst.

Zum Beispiel: Umzugsfirma oder Deine Helfer räumen am 29. oder 30. oder 31.12. Deine Wohnung aus und behalten alles auf dem LKW oder im Transporter. Da der 1. Januar ein Feiertag ist, könnte es sein, dass Du die Wohnung erst am 2. Januar übernehmen kannst.

Demzufolge müsstest Du Dir dann eine Schlafgelegenheit für die Nächte ab dem 29.12. bis 2. Januar suchen. Bei Verwandten, Freunden oder im Hotel.

Am 2. Januar musst Du dann alles zumindest so weit einrichten, dass Du schon in der neuen Wohnung schlafen kannst und dann räumst Du alles nach und nach ein.

Schwierig wird es, wenn die neue Wohnung erst noch renoviert werden muss. Dann müssten Deine Sachen eventuell noch eingelagert werden, bis die Wohnung dann so weit ist. Das geht meistens nicht ohne hohe Kosten.

Sollte es so sein, dass Du zwar frühestens zum 31.12.2023 kündigen kannst, aber in die neue Wohnung kannst Du bereits ab dem 1. Dezember, dann hättest Du zwar doppelte Miete zu zahlen, aber das mit dem Timing sollte dann überhaupt kein Problem mehr sein. Gut möglich, dass Du dadurch so viel Geld sparst, dass die doppelte Miete wieder herin ist.